Betreff
Baumschutzstatistik 2025
Vorlage
OA/0693/2026
Aktenzeichen
III/OA/U-NW-5
Art
Beschlussvorlage - SB

Entfällt, da Kenntnisnahme


Nachfolgend gibt die Verwaltung einen Überblick zum Vollzug der Baumschutzverordnung im Jahr 2025. In bewährter Weise werden dabei die Zahlen der Privatanträge und der Anträge in Baugenehmigungsverfahren getrennt dargestellt.

1. Privatanträge:

Die Anzahl von Privatanträgen (d.h. Anträge außerhalb von Baugenehmigungsverfahren) ist im Jahr 2025 in etwa so hoch wie im Vorjahr (354 Anträge 2025 gegenüber 366 Anträgen im Vorjahr). Die Anzahl der betroffenen Bäume ist mit 616 ebenfalls wieder auf dem Niveau von 2024.

Bei 327 Bäumen wurde die Entfernung beantragt, während für 289 Bäume ein Rückschnitt zu-gelassen werden sollte.

In 218 Fällen konnte die Befreiung erteilt werden (137 Entfernungen und 81 Rückschnitte), in 87 Fällen wurden die Befreiungen versagt (diese Zahl beinhaltet auch Fälle, in welchen auf Grund geringer Erfolgsaussichten der Antrag wieder zurückgenommen wurde oder der Antrag auf Entfernung abgelehnt wurde, aber ein Rückschnitt genehmigt wurde (11 Bäume)).

Die Befreiungen wurden wie folgt begründet:

Insgesamt durften 311 Bäume ohne Befreiung entfernt bzw. zurückgeschnitten werden. In den meisten Fällen handelte es sich um Pflegeschnitte (geringfügige Rückschnitte zur Gesunder-haltung der Bäume und Verkehrssicherungsmaßnahmen) und um die Fällung abgestorbener Bäume. Die Feststellung, ob ein Baum ohne Befreiung entfernt oder zurückgeschnitten werden darf, trifft das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz im Rahmen eines Ortstermines oder anhand von Fotos.

Im Vergleich zu den Vorjahren ergibt sich folgende Entwicklung:

Der genaue Vergleich der Jahre 2022 bis 2025 kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:

Privatanträge (ohne Bauvorhaben)

2022

2023

2024

2025

Anzahl der Anträge auf Befreiung

334

332

366

354

Anzahl der betroffenen Bäume

644

531

633

616

                        davon erlaubnisfrei

374

271

318

311

                        davon genehmigt

196

182

239

218

                        davon abgelehnt

74

78

76

87

Anzahl der betroffenen Laubbäume

365

317

350

327

Anzahl der betroffenen Nadelbäume

279

214

283

289

beantragte Entfernungen von Bäumen

348

285

360

327

                        davon erlaubnisfrei

176

127

151

120

                        davon genehmigt

105

90

140

137

                        davon abgelehnt

67 davon 12 Rückschnitte genehmigt

68 davon 14 Rückschnitte genehmigt

69 davon 19 Rückschnitte genehmigt

70 davon 11 Rückschnitte genehmigt

beantragte Rückschnitte von Bäumen

296

246

273

289

                        davon erlaubnisfrei

198

144

167

191

                        davon genehmigt

91

92

99

81

                        davon abgelehnt

7

10

7

17

2022

2023

2024

2025

angeordnete Ersatzpflanzungen

großkronige Laubbäume

6

9

2

4

mittelgroß werdende Laubbäume

61

44

78

65

schmalkronige Laubbäume

0

3

1

0

kleinkronige Laubbäume

39

13

22

29

Laubsträucher

0

3

27 für 4 Bäume

40 für 2 Bäume

Ausgleichszahlungen

9.612,00 € für 9 Bäume

0

2136 € für 2 Bäume

1.068 € für 1 Baum

Ordnungswidrigkeitenverfahren

9

11

3

6

2022

2023

2024

2025

Bäume, die nach der Prüfung des Antrages vor Ort ohne Befreiung zurückgeschnitten bzw. entfernt werden konnten:

374

271

318

311

Baum abgestorben

102

96

93

55

Nicht zu erhalten auf Grund des Zustandes

36

35

36

12

Pflegeschnitt

182

115

139

181

Nicht geschützt

35

12

36

34

Gefahr

19

13

14

29

2022

2023

2024

2025

Begründungen für die erteilten Befreiungen:

196

182

239

218

Verschattung der Wohnräume

11

4

9

8

Beeinträchtigung von Mauern, Bäumen etc.

14

15

18

18

Durchführung von Baumaßnahmen

28

20

39

20

Schlechter Allgemeinzustand

118

104

124

141

Nicht zu erhalten auf Grund des Standortes (auch z.B. Wohngebäude gefährdet)

24

38

43

31

Überwiegendes öffentliches Interesse

1

1

6

0

 

2. Bauvorhaben:

Die Zahl der Bauvorhaben, in welchen die untere Naturschutzbehörde beteiligt wird, ist erstmals wieder etwas gesunken. Die Zahl der zu entfernenden Bäume ist dagegen gestiegen. Es wurden weniger Ausgleichszahlungen und mehr Ersatzpflanzungen vor Ort gefordert. Ob diese alle umgesetzt werden können, wird sich erst nach dem Bau feststellen lassen. Vorhaben, bei den artenschutzrechtliche Vorgaben geprüft werden müssen, sind gleich geblieben.

2022

2023

2024

2025

Stellungnahmen des OA zu Bau- und Instruktionsvorhaben insgesamt

584

603

652

593

Anzahl der baumschutzrelevanten Baumaßnahmen

156

207

225

186

Zu entfernende Bäume

134

92

61

103

Ersatzpflanzungen

298

226

188

267

Schutzmaßnahmen, bzw. zu erhalten

236

221

237

196

spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen

111

109

122

122

Summe der festgesetzten Ausgleichszahlungen in €

167.649,00

58.740,00

137.772,00

11.871,00

Übersicht Ausgleichszahlungen aus Bauvorhaben 2025:

Bauvorhaben

bereits erhalten

noch offen

gesamt

Steinfeldweg 40b

2.136

2.136

Mühltalstr. 95

2.136

2.136

Hafenstr. 77

1.068

1.068

Vacher Str. 56

2.136

2.136

Flurstraße

4.305

4.305

Summe

7.476,00 €

4.305,00 €

11.781,00 €

Die Ausgleichszahlungen werden zur (Mit-)Finanzierung städtischer Pflanzungen, wie z.B. im Fürther Friedhof, in der Zeppelinstraße sowie des Förderprogramms „Fürth blüht auf“ verwendet.

3. Zusammenfassung:

In der Gesamtschau der jährlichen Baumschutzstatistik kann nur eine rein quantitative Bilanz gezogen werden. Die Verwaltung ist sich dessen bewusst, dass Ersatzbäume Jahrzehnte benötigen werden, um die ökologischen Funktionen entfernter, älterer Bäume annähernd gleichwertig übernehmen zu können. Auch der in 2025 zu verzeichnende Zuwachs an Bäumen wird daher qualitativ die entfernten Bäume zumindest mittelfristig nicht aufwiegen können.

Entfernung

Ersatzpflanzung

Bilanz

Privatanträge

- 137

100

-37

Bauvorhaben

- 103

267

+164

Gesamt

- 240

367

127


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

X

nein

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

X

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: