Betreff
Mitteilungen
Vorlage
JgA/0770/2026
Art
Beschlussvorlage - SB

Von den Mitteilungen wird Kenntnis genommen.


Informationen zu Haushaltsanmeldungen des Jugendamtes – Auftrag aus der Sitzung des AJJ vom 19.11.2025:

 

„Die Verwaltung soll prüfen, ob

  1. alle eingehenden nicht bewilligten Zuschussanträge freier Träger und die dazugehörigen Stellungnahmen (weiße Liste) und
  2. alle Stellenplananträge, die den Aufgabenbereich des Jugendhilfeausschusses betreffen

zukünftig noch vor den Haushaltsberatungen dem Jugendhilfeausschuss zur Verfügung gestellt werden können.“

Zu. 1.:

Die Mitglieder des AJJ können künftig bereits ab September eines jeden Jahres die Datensammlungen der Haushaltsberatungen im Dezember einschließlich der nicht aufgenommen Haushaltsanmeldungen (weiße Liste) unter folgendem Zugang in das städtische Ratsinformationssystem einsehen:

Pfad:

SessionNet | Bürgerinformationssystem der Stadt Fürth

Bei Kalender Eingabe Dezember des jeweiligen gesuchten Jahres – Datensammlung Haushaltsberatungen – Haushaltsentwurf – Verwaltungshaushalt – nicht aufgenommen Anträge.

Zu 2.:

Die Veröffentlichung der jeweils zum nächsten Haushaltsjahr beantragten neuen Stellenbedarfe der Ämter befindet sich noch in der Abklärung und wird nach Abschluss dem Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten berichtet. 

 

 

Referentenentwurf zur SGB-VIII-Reform vom März 2026 – Inhalte und Einschätzung

Im Rahmen der Verbändeanhörung erreichte die Kommunen im März ein „Referentenentwurf“ zur SGB-VIII-Reform.

Es ist damit zu rechnen, dass sich aus den aktuellen Beteiligungen / Rückmeldungen noch gravierende Änderungen ergeben werden. Dennoch empfahl auch das Bayerische Landesjugendamt auf der Gesamtbayerischen Jugendamtsleitertagung in Schwabach, dass die zuständigen örtlichen Jugendämter -auch angesichts der teilweise überraschenden und neuen Herangehensweisen- bereits aktuell eine Kurz-Info an ihre örtlichen Entscheidungsträger / Gremien geben sollten.

Das Wichtigste im Referentenentwurf:

1.    Die dauerhafte Verstetigung der Verfahrenslotsen.

Die Beratungsaufgaben sollen deutlich erweitert werden (Bandbreite der Behinderungen / Eingliederungsbedarfe – z.B. im Bereich „Pflege“…). Die regelmäßige Kooperation mit der Jugendhilfeplanung, insbesondere bei Bedarfsermittlung und Angebotsplanungen im inklusiven Bereich, wird herausgestellt.

2.    Länderöffnungsklausel (§ 85 Abs. 5)

Eine unbefristete „Länderöffnungsklausel“ wird es nun den Ländern Bayern und NRW ermöglichen, ihre bisherige Grundstruktur (Aufgaben der Bezirke - mit den bisher Unklarheiten bezüglich Zuständigkeiten, Kostenträgerschaft und Fallverantwortlichkeiten an der Schnittstelle zwischen Jugendämtern und jeweiligem Bezirk) beizubehalten.
Dies ist bedauerlich – da nach allgemeiner Einschätzung das Ziel der „Hilfen aus einer Hand“ in diesen Bundesländern nicht erreicht wird. Das Kernziel der SGB-VIII-Reform wird damit in Bayern kaum realisierbar sein.

Unsere Einschätzung:
Das Festhalten am Institut der Verfahrenslotsen lässt noch hoffen, dass vor Ort in Bayern -und insbesondere in Mittelfranken- durch permanente Bemühungen um Verbesserungen an der Schnittstelle Bezirk-Jugendämter Vorteile für die Leistungsberechtigten erreicht werden können.

3.    „Vorrang von strukturellen Angeboten“ vor individuellen Einzelansprüchen“

Dieser Ansatz stellt einen Paradigmenwechsel in der Jugendhilfe dar. Er findet sich an vielen Stellen des Gesetzesentwurfs. Kurz gesagt bedeutet er, dass in allen Handlungsfeldern (Kindertagesbetreuung, Eingliederungshilfen, selbst bei den Hilfen zur Erziehung) vorrangig zu prüfen ist, ob die festgestellten Bedarfe (zur Ermöglichung von „Teilhabe“) nicht durch infrastrukturelle Angebote abgedeckt werden könnten.
Ein Einzelfallanspruch könnte somit nur nachrangig -bei Fehlen bedarfsgerechter struktureller Angebote- bewilligt werden.

Zum weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahren und dessen möglichen Auswirkungen wird im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten im Juli weitergehend berichtet. 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: