Die Straßenrechtlichen Verfahren gem. Vorlage der Verwaltung vom 17.02.2026 werden beschlossen.
1. Kirchenweg -
Stichstraße
„Die Grundstücke Fl.Nrn. 541/173 und 541/177 Gem. Dambach werden als Ortsstraße gewidmet (Kirchenweg, Stichstraße zu Anwesen Kirchenweg 85-91).“
Die Flächen wurden fertiggestellt und sind entsprechend Verkehrsbedeutung zu widmen.
2. Kirchenweg -
Gehweg
„Die Grundstücke Fl.Nrn. 541/149 und 541/174 Gem. Dambach werden als Eigentümerweg mit der Widmungsbeschränkung „Gehweg“ gewidmet (Kirchenweg, Gehweg entlang Anwesen Kirchenweg 87-91).“
Die Flächen wurden fertiggestellt und sind entsprechend Verkehrsbedeutung zu widmen.
3. Kronacher
Straße
„Das als öffentlicher Feld- und Waldweg, nicht ausgebaut i. S. des Art. 54 Abs. 1 Satz 2
BayStrWG, gewidmete Grundstück Fl.Nr. 336/4 Gem. Ronhof wird eingezogen (Kronacher Straße, Wegstück westlich in Richtung „Dynamit“-Gelände).“
Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Für dieses Wegstück ist die öffentliche Verkehrsbedeutung entfallen, daher ist nach BayStrWG die Widmung einzuziehen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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x |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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3 Lagepläne
