Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.01.2026 - Einlagerung von vorübergehend abgebauten Kunstwerken
Vorlage
Rf. V/1898/2026
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Mitglieder des Kulturausschusses nehmen von den Ausführungen des Baureferats und dem Vortrag der Leitung der GWF Kenntnis.


Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.01.2026 - Einlagerung von vorübergehend abgebauten Kunstwerken:

1.) Wer ist für die Einlagerung von Kunstwerken zuständig, die z.B: im Zuge von Bauarbeiten abgebaut werden?

Die Zuständigkeit für Kunstwerke obliegt gemäß der Geschäftsverteilung der GWF.

In aller Regel erfolgt die Einlagerung von Kunstwerken über die Dienststelle, welche die Fläche, auf der das Kunstwerk/Element steht, verwaltet bzw. zu welcher eine Baumaßnahme zuzuordnen ist.

Die Festlegung des Ortes und die Art der Einlagerung geschehen nach vorheriger referatsinterner Abstimmung.

2.) Wie werden die Kunstwerke sicher archiviert?

Die jeweiligen Dienststellen erfassen bisher nur den Lagerort in Eigenregie.

3.) Gibt es neben dem Bauhof noch weitere Depots und Lagerflächen?

Das Tiefbauamt hat bisher nur abgebaute und zur Wiedererrichtung vorgesehene Kunstwerke im Bauhof eingelagert, wie z.B. die im Antrag erwähnten Gänsberg-Gänse, den Kugelbrunnen sowie die Säule der Spiegelsäule, die Spiegel selbst werden bei der Firma aufbewahrt, welche für die Wiederaufstellung vorgesehen ist.

Brunnen fallen neben GWF auch der infra zu. Daher sind Brunnen dem Grunde nach gem. den Erläuterungen zu 1. ggf. auch bei der infra einzulagern.

Das Grünflächenamt lagert seine abgebauten Kunstwerke i.a.R. auf dem Betriebsgelände des Grünflächenamts. Die Säule „Wider das Vergessen“ aus dem Pavillon in der Dr.-Konrad-Adenauer-Anlage wurde im Wertstoffhof in der Karolinenstraße eingelagert.

4.) Wie viele und welche Kunstwerke sind aktuell eingelagert? Existiert kein Inventar, aus dem neben Art des Kunstwerks, Titel und Künstler*in auch das Jahr der Einlagerung hervorgeht, so sollte ein solches erstellt werden.

Weder im TfA noch im GrfA existiert ein derartiges Gesamtinventar.

TfA hat nur Kenntnis über seine aktuell eingelagerten Kunstwerke: Kugelbrunnen und die Spiegelsäule. Alle Brunnen und die Kunstwerke mit Reparaturmaßnahmen werden im CAFM-Programm der GWF geführt.

Der Antrag wird von GWF zum Anlass genommen, zu prüfen, ob ein gesondertes Inventar geführt werden sollte.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: