Betreff
Landesförderprogramm Ganztagsausbau Grundschulkindbetreuung - Förderung von Ausstattungsinvestitionen für die zeitgemäße Ausstattung von Betreuungsplätzen in den Schulen
Vorlage
SchvA/0653/2026
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss / der Stadtrat beschließt die Teilnahme am Förderprogramm (Richtline zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter) und stellt für die zeitgemäße Ganztagsbetreuung Mittel iHv. 3.741.678 € für die Vorfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben einschließlich eines kommunalen Eigenanteils von 30 % (max. 1.122.678 €) für die Fördermaßnahme zur Verfügung.

Die Zustimmung erfolgt unter Vorbehalt der Gewährung durch die Regierung von Mittelfranken.

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt Kenntnis von der Teilnahme am Förderprogramm (Richtline zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter) und der vom Stadtrat für eine zeitgemäße Ganztagsbetreuung bereitgestellten Mittel iHv. 3.741.678 € für die Vorfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben einschließlich eines Eigenanteils von 30 % (max. 1.122.678 €) für die Fördermaßnahme.

Die Zustimmung erfolgt unter Vorbehalt der Gewährung durch die Regierung von Mittelfranken. 


Die Änderungen im Landesförderprogramm Ganztagsausbau ermöglichen erstmals eine Ausstattungsförderung auch für eine zeitgemäße Ausstattung der Bestandsplätze. Pro rechtsanspruchserfüllendem Ganztagsplatz (gebundener Ganztag und im offenen Ganztag, die Kinder in den Langgruppen betreut werden) kann ein Ausstattungszuschuss von bis zu 1.500 € gewährt werden; der kommunale Eigenanteil beträgt 30 %. Die Förderung gilt nur, solange hierfür Bundesmittel bereitgestellt werden. Die Antragstellung kann rückwirkend für Investitionen ab dem 12.10.2021 erfolgen. Die Verwaltung schlägt vor, für alle öffentlichen Grundschulen im Stadtgebiet Fürth Anträge zu stellen und die erforderlichen Haushaltsmittel vorzumerken bzw. konkret zu beantragen.

Anzahl der rechtsansprucherfüllenden Ganztagesplätze

1.746 zum Stand Oktober 2025

Ausstattungszuschuss max. 2.143 €

max. 3.741.678 €

Staatliche Refinanzierung aus dem Landesförderprogramm (1.500 € pro Ganztagsplatz)

max. 2.619.000 €

Städtischer Anteil 30 %

 max.1.122.678 €

Hinweis: Die genannten Beträge sind Hochrechnungen von Maximalzahlen; die konkrete Höhe der städtischen Belastung ist anhand der tatsächlichen Bedarfe und der beantragten/anerkannten Fördersummen zu konkretisieren.

Zu neuen Anschaffungen können bereits getätigte Ausstattungsinvestitionen (ab 12.10.2021) refinanziert werden.

Dazu gehören OGTS-Ausstattungen für:

GS Soldnerstraße (Haus B)                                                      ca.197.000 €

GS Zedernstraße                                                                          ca.  63.000 €

GS Schwabacher Straße (ehe.Spk-Filiale)                        ca.  62.000 €

GS Maistraße                                                                                 ca.  90.000 €

GS Friedrich-Ebert-Straße                                                       ca.  74.000 €

GS Hans-Sachs-Straße                                                             ca.  72.000 €.

Außerdem kann zum Teil die Vermögenspauschale (55.000 € für die Grundschulen, die jedoch für alle Schüler, nicht nur die Ganztagsschüler, zur Verfügung steht) verwendet werden.

Antragstellung / Verfahren

  • Die Verwaltung hat Anträge fristgerecht zu stellen; zu beachten ist die Befristung der Fördermittel (nur solange Bundesmittel vorhanden).
  • Für jeden Antrag ist eine Kostenschätzung erforderlich; diese bildet die Grundlage für die Bewilligung.
  •  Die Ausstattung kann rückwirkend ab 12.10.2021 beschafft worden sein und muss bis 31.12.2029 beschafft werden.
  • Die angeschaffte Ausstattung muss mindestens fünf Jahre zum Zweck der Grundschulkindbetreuung verwendet werden.
  • Die endgültige Zuschusshöhe wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises (Vorlage der Rechnungen) festgesetzt. 
  • Mindestfördersumme: 5.000 € pro Antrag. 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

X

ja

Gesamtkosten

3.741.678,00 € auf mehrere HHJahre verteilt

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

X

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


  ö -2-

nö -1-