Betreff
Sanierungsvorbereitungs- und Wohnumfeldverbesserungsprogramm; Anpassung der Förderrichtlinie
Vorlage
SpA/1317/2026
Art
Beschlussvorlage - AB
  1. Von den Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Der Bau- und Werkausschuss beschließt die Anpassung des Sanierungsvorbereitungs- und Wohnumfeldverbesserungsprogramms gem Anlage.

 


Sanierungsvorbereitungs- und Wohnumfeldverbesserungsprogramm

Das Sanierungsvorbereitungs- und Wohnumfeldverbesserungsprogramm wurde kurz nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“ als „Kommunalprogramm“ im Rahmen der Städtebauförderung geschaffen. Es speist sich aus Städtebauförderungsmitteln und dem kommunalen Eigenanteil.


Programmanpassung

Die inhaltlichen und redaktionellen Änderungen sind in der Anlage rot dargestellt.

Die wesentlichen inhaltlichen Anpassungen sind:

Teil 2: Programm zur Verbesserung des Wohnumfeldes; Gemeinsame Bestimmungen für Verbesserung und Aufwertung des Wohnumfeldes:

Ziff. 2 Nr. 2: Die Regelung zur Ermittlung eines Mehraufwands werden gestrichen, da sich das Programm auf absolute Kosten bezieht. Erforderlichenfalls ist eine Anwendung im Verwaltungsverfahren im Einzelfall möglich. Es erfolgt eine Ergänzung mit Verweis auf die neu eingefügte Ziff. 2 c „Vergabe von Aufträgen“.

Neu eingefügt wird Ziff. 2 c „Vergabe von Aufträgen“, welche die Anwendung der Ausschreibungsregelungen der VOB/A vorsieht. Hierbei handelt es sich um eine inhaltliche Konkretisierung aus haushalts- und förderrechtlichen Bestimmungen.

In Ziff. 3 Nr. 3 wird dahingehend geändert, dass eine Verweisung auf die jeweils gültigen Städtebauförderungsrichtlinien erfolgt, welche die Zulässigkeit einer Kombinationsförderung in kommunalen Programmen regeln.
Hintergrund ist die Änderung der Ziff. 17.1 der Städtebauförderungsrichtlinien 2025 - 2028, in denen diesbezüglich eine Öffnung erfolgt.

Mit dem Punkt „Datenschutz, Datenweitergabe“ wird nun direkt im Programm auf eine Datenspeicherung und -verarbeitung hingewiesen. Ebenso wird auf Verpflichtung zur Datenübermittlung an die Finanzbehörden aufgrund der Mitteilungsverordnung verwiesen.

Das Inkrafttreten der Änderungen erfolgt zum Monatsersten des auf die Beschlussfassung folgenden Monats, Ergänzung erfolgt durch die Verwaltung.

Die Verweise auf weitere Förderprogramme wurden aktualisiert, ein Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Aktualität ist nicht gegeben.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

X

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Sanierungsvorbereitungs- und Wohnumfeldverbesserungsprogramm (mit Änderungen)