Die Sachverhaltsdarstellung wird zur Kenntnis genommen.
Ausgangslage
In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 11.02.2026 ist mit Beschluss TfA/0566/2026 die Projektgenehmigung zur Erneuerung der Lichtsignalanlage FT 289 sowie zum Ausbau des Knotenpunktes Schwabacher Straße/Tucherstraße mit Errichtung von Radverkehrsanlagen erfolgt.
In diesem Kontext wurde der Vorschlag zur Errichtung einer Umweltspur in der Schwabacher Straße Süd vorgebracht.
Aktuelle Vorrüstung
der Ampelanlage
Eine komplette Errichtung einer Umweltspur würde, wie in der vor genannten Sitzung erläutert, eine Umplanung erfordern, die kurzfristig nicht leistbar wäre und eine Verzögerung der baulichen Umsetzung zur Folge hätte. Es wurde jedoch von SpA und TfA geprüft, ob die nun beschlossene Umgestaltung einen späteren Ausbau der Kreuzung mit Umweltspur zulassen würde.
Aus diesem Grund werden an der Lichtsignalanlage im Zuge des bevorstehenden Umbaus bereits jetzt bauliche und technische Vorkehrungen vorgenommen, um die Signalisierung für eine Umweltspur zu einem späteren Zeitpunkt mit geringem finanziellem Aufwand nachrüsten zu können. Es handelt sich bei diesen Maßnahmen insbesondere um die Berücksichtigung von zusätzlichen Kabeln, so dass die für eine Umweltspur erforderlichen Signalgeber nachträglich ohne nennenswerten Aufwand installiert werden können.
Mögliche spätere
Arbeiten an der Kreuzung
Sofern die Umweltspur zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet werden sollte, sind Markierungsarbeiten erforderlich.
Zeitlicher Horizont
Der Bedarf einer Umweltspur sollte im Rahmen der Überplanung des Fürther Busnetzes überprüft und festgelegt werden. Dieser Auftrag ist gerade in der Vergabe und Vorbereitung.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Klimaprüfung
