Der Werkausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, den von der Stadtentwässerung
Fürth (StEF) vorgeschlagenen und in der Anlage beigefügten Letter of Intent (LoI) mit der Stadt
Zirndorf durch die StEF abschließen zu lassen.
Ausgangslage
Zwischen der StEF und der Stadt Zirndorf besteht eine
Zweckvereinbarung zur Übernahme und Reinigung des Zirndorfer Abwassers.
Das Abwasser wird über zwei mehr als 60 Jahre alte Druckleitungen von Zirndorf nach Fürth
gepumpt. Aufgrund von mehreren Schadensfällen in der jüngsten Vergangenheit wurde
deutlich, dass die Druckleitungen ihre zeitliche Nutzungsgrenze erreichen und einer Erneuerung
bedürfen.
Weiteres Vorgehen
Die vertraglichen Beziehungen beider Städte sollen auch in
Zukunft weitergeführt werden.
Jedoch muss die bestehende Zweckvereinbarung durch eine neue ersetzt werden, die auch
Regelungen zu Eigentumsverhältnissen und Restwertübernahmen im Kündigungsfall enthält.
Vor der Erarbeitung der entsprechenden vertraglichen Grundlage sollen die für die StEF
zuständigen Organe und die für die Städte Fürth und Zirndorf verantwortlichen Gremien ihre
grundsätzliche Zustimmung zur Weiterführung und zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen
geben. Hierbei sollen die Absichtserklärung des Letter of Intent (LoI) als Grundlage und
Eckpunkte dienen.
Daher wird der in der Anlage beigefügte LoI gleichlautend sowohl dem Werkausschuss und dem Stadtrat der Stadt Fürth, als auch dem Stadtrat der Stadt Zirndorf zur
Annahme vorgelegt.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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X |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Letter of Intent (LoI)
