Die Straßenrechtlichen Verfahren gem. Vorlage der Verwaltung vom 25.03.2026 werden beschlossen.


1. Wegverbindung zwischen Badstraße und Westseite der Siebenbogenbrücke

„Für die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmeten Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1231/3, 1231/25, 712/9, 1265/10, 1265/12 und 1265 Gem. Fürth wird die Widmungsbeschränkung von „Gehweg“ auf „Geh- und Radweg“ erweitert.“

Die Widmungsbeschränkung ist der Verkehrsbedeutung anzupassen.

2. Wegverbindung von Finkenschlag bis unter die DB-Brücke

„Für die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmeten Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 809/2, 1468/212, 1371/32 und 1371/6 Gem. Fürth sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 736 und 735/2 Gem. Unterfarrnbach wird die Widmungsbeschränkung von „Geh- und Radweg“ auf „Geh- und Radweg, Zufahrt bis Anwesen Unterfarrnbacher Straße 12 h frei“ erweitert.“

Die Widmungsbeschränkung ist der Verkehrsbedeutung anzupassen.

3. Karolinenstraße

„Eine als Ortsstraße gewidmete Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1139/18 Gem. Fürth (Karolinenstraße, Stellplatzfläche von ca. 59 m² vor Anwesen 108) wird eingezogen.“

Die Fläche soll verpachtet werden.

4. Graf-Pückler-Limpurg-Straße

„Es ist beabsichtigt eine Teilfläche von ca. 20 m² der als Ortsstraße gewidmeten Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 234/1 Gem. Burgfarrnbach (Graf-Pückler-Limpurg-Straße, betrifft zwei Parkplätze in der Kehre) einzuziehen.“

Die Fläche wurde für die dringend benötigte Trafostation an die infra verkauft.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

x

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


4 Lagepläne