Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Satzung des Nachhaltigkeitsbeirats und setzt damit die alte Satzung außer Kraft.
Der Ältestenrat hat die Verwaltung in der Sitzung vom 6.
Oktober 2026 mit der Überarbeitung der Satzung des Nachhaltigkeitsbeirats
beauftragt.
Nach Rücksprache mit dem Rechtsamt und Einarbeitung aller Vorschläge hatten sich Änderungen ergeben, die den Rahmen einer Überarbeitung übersteigen. Daher wurde dem Ältestenrat in seiner Sitzung vom 27.03.2026 eine Neufassung vorgelegt.
Wichtigste Neuerungen der Satzung:
- Einführung eines Auswahlverfahrens zur Berufung der Mitglieder
- Einführung der Möglichkeit für andere Beiräte Vertretungen in den Nachhaltigkeitsbeirat zu entsenden
- Einführung einer Aufwandsentschädigung für die Beiratsmitglieder, analog zu Seniorenrat bzw. Jugendrat
Der Ältestenrat hat dem Stadtrat in der Sitzung vom 27.03.2026 den Beschluss der Neufassung sowie das außer Kraft setzen der alten Satzung empfohlen.
Finanzierung:
|
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
|
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
x |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
|
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Neufassung der Satzung des Nachhaltigkeitsbeirats der Stadt Fürth
