Der Werkausschuss beschließt die Änderung der Geschäftsanweisung für die Werkleitung.
1. Vertretungsregelung der zweiten Werkleitung:
Die zweite Werkleitung wurde bisher bei Abwesenheit in allen Angelegenheiten von den beiden berufenen Abteilungsleitern (Kanalnetz u. Abwasserreinigung) vertreten.
Um eine Sicherstellung der Verantwortlichkeit in den beiden Zuständigkeitsbereichen zu erreichen und zur Vermeidung von Entscheidungs- und Zeichnungsfehlern, soll die Vertretungsregelung der Geschäftsanweisung für die Werkleitung geändert werden.
Zukünftig soll die Vertretung der zweiten Werkleitung weiterhin durch die Abteilungsleitung Kanalnetz erfolgen. Davon ausgenommen sollen aber Angelegenheiten der Abteilung Abwasserreinigung sein. In diesen Belangen wird die zweite Werkleitung zukünftig von der Abteilungsleitung Abwasserreinigung vertreten.
Bei gleichzeitiger Abwesenheit der zweiten Werkleitung und der Abteilungsleitung Kanalnetz soll die zweite Werkleitung von der Abteilungsleitung Abwasserreinigung vertreten werden.
2. Einfügung einer geschlechterneutralen Bezeichnung der Werkleitung
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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XC |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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- Synopse mit Gegenüberstellung des betroffenen §§ der Geschäftsanweisung für die Werkleitung der Stadtentwässerung Fürth in der bisherigen Form zur beabsichtigten geänderten Version
- Änderungsausfertigung der Geschäftsanweisung für die Werkleitung (GA-StEF)
