Betreff
Vergütung der Aufsichtsrats-/Verwaltungsratsmitglieder
Vorlage
Rf. II/0394/2026
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat beschließt, dass die Vergütung der Aufsichtsrats-/Verwaltungs-ratsmitglieder ab Mai 2026 auf 90,00 € pro Monat (infra, WBG, Klinikum) bzw. stattgefundener und daran teilgenommener Sitzung (complex, ELAN, vhs) erhöht wird.


Die Entscheidung über die Vergütung der Aufsichtsrats-/Verwaltungsratsmitglieder obliegt gem. der Gesellschaftsverträge/Satzungen der Unternehmen der jeweiligen Gesellschafterversammlung und beim Klinikum direkt dem Stadtrat. Mit Beschluss vom 24.11.2022 (Rf. II /0298/2022) wurde festgelegt, dass die Vergütung der Aufsichtsrats-/Verwaltungsratsmitglieder zukünftig in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates für die komplette Stadtratsperiode festgelegt werden soll. Die Anpassung der Vergütung von Stadtratsperiode zu Stadtratsperiode sollte sich gem. Beschluss vom 24.11.2022 an der Entwicklung der Grundgehälter der Besoldungsgruppen A und B gem. BayBesG seit Beginn der letzten Wahlperiode orientieren.

Abweichend hiervon empfiehlt der Ältestenrat mit Beschluss vom 27.03.2026 (Rf. II/0388/2026), dass die Vergütung auf 90 € pro Monat bei den größeren städtischen Unternehmen infra, WBG und Klinikum und 90 € pro stattgefundener und daran teilgenommener Sitzung bei den kleineren Töchtern complex, ELAN und vhs erhöht werden soll.

Die Aufsichtsrats-/Verwaltungsratsvergütungen werden von den Unternehmen entrichtet. Die Entscheidung hat daher keine direkten finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

Hinweis für Aufsichtsrats-/Verwaltungsratsmitglieder:

Pauschale monatliche Vergütungen und Sitzungsgelder sind grundsätzlich steuerlich relevant. Es können jedoch Befreiungen, steuerliche Pauschalen oder Freibeträge greifen. Im Zweifelsfall sollte die Einordnung mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater geklärt werden.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: