Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und
Gesundheit:
Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt von der Übernahme der Koope-ration im gebundenen Ganztagszug an der GS Seeackerstraße im Rahmen eines Modellprojekts ab dem Schuljahr 2026/27 zustimmend Kenntnis.
Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss / Stadtrat beschließt die Übernahme des gebundenen Ganztags an der GS Seeackerstraße durch die Stadt Fürth als Kooperationspartner im Rahmen eines Modellprojekts ab dem Schuljahr 2026/27.
An der Grundschule Seeackerstraße ist das Angebot der gebundenen Ganztagsschule seit 14 Jahren fest im Schulprofil verankert und als solches von der Regierung von Mittelfranken unbefristet genehmigt. Als Kooperationspartner fungiert hier aktuell die gfi gGmbH. Daneben besteht auch ein Angebot für die offene Ganztagsbetreuung, bei dem Stadt Fürth Kooperationspartner ist.
Bereits in der Vergangenheit gestaltete es sich laut Schulleitung schwierig, entlang von Personalausfällen eine ausreichende und zuverlässige pädagogische Betreuung im gebundenen Ganztag sicherzustellen. Dieser Umstand und das parallel bestehende Angebot für die offene Ganztagsbetreuung, stellten die Schule bereits in der Vergangenheit regelmäßig vor die Herausforderung, überhaupt noch Eltern für die Wahl des gebundenen Ganztags zu gewinnen.
Verschärft wird diese Situation nun noch durch den ab dem kommenden Schuljahr einsetzenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder. Dadurch dehnt sich die abzudeckende wöchentliche Betreuungszeit von bisher vier auf nunmehr fünf Tage (Mo.-Fr.) aus. Die Schulleitung sieht sich außerstande, unter den gegebenen Umständen eine verlässliche und dem Rechtsanspruch genügende Fortführung des gebundenen Ganztags mit dem bisherigen Kooperationspartner zu ermöglichen. Damit steht das gesamte Angebot des gebundenen Ganztags an dieser Schule in Frage.
Die Schulleitung hat sich an die Stadt Fürth gewandt und um Unterstützung gebeten. Ein zuverlässiges, den pädagogischen und anspruchssichernden Kriterien entsprechendes Betreuungsangebot könne nur aufrechterhalten werden, wenn die Stadt Fürth künftig auch im gebundenen Ganztag als Kooperationspartner fungiert. Die Schule betont in diesem Zusammenhang die bisher sehr gute Zusammenarbeit mit der Stadt Fürth als Kooperationspartner im Bereich des offenen Ganztags und verwies auf die großen organisatorischen Herausforderungen, mit zwei verschiedenen Trägern zusammenzuarbeiten.
Beim gebundenen Ganztag an den Grundschulen handelt es sich um ein pädagogisch wertvolles Angebot, insbesondere weil hierfür auch Lehrerstunden aufgewendet werden. Das Kultusministerium hat den Kommunen und Landkreisen im Hinblick auf die Einführung des „Rechtsanspruch auf GT“ die Zusage gemacht, dass das schulische Ganztagsangebot von den Schulen vor Ort auf jeden Fall aufrechterhalten werden und dementsprechend auch weiterhin staatlich gefördert werden soll. Hier steht auch eine Erhöhung der Fördersätze im Raum, die aktuellen Beträge wurden allerdings bis dato noch nicht zur Verfügung gestellt.
Der gebundene Ganztag an der GS Seeackerstraße umfasst derzeit vier Klassen. Aktuell wird von einer Betreuungskraft pro Klasse ausgegangen, um im gebundenen Ganztag eine adäquate pädagogische Betreuung zu gewährleisten. Um eventuelle Krankheitsausfälle aufzufangen, sollte mit einer Zusatzkraft für je zwei gebundene Ganztagsklassen, diese jedoch mit einer geringeren Wochenstundenzahl, kalkuliert werden.
Insgesamt werden also für die Abdeckung der vier Klassen im
gebundenen Ganztag sechs Betreuungspersonen mit unterschiedlichen
Wochenarbeitszeiten benötigt.
Entlang der obigen Überlegungen und der Tatsache, dass der Rechtsanspruch und damit die zusätzliche Betreuung am Freitag bis zum Schuljahr 2029/2030 sukzessive auf weitere Klassenstufen ausgedehnt wird, ergibt sich in jedem der kommenden Schuljahre ein etwas höherer Bedarf an Betreuungsstunden.
Im Schuljahr 2026/2027 besteht der Rechtsanspruch nur für die erste Klasse. Hier wird eine Betreuungskraft mit 18 Wochenstunden (jeweils 4,5 Stunden an fünf Tagen, nur in Schulwochen) benötigt, die für die erste Klasse (einzige Klasse mit Rechtsanspruch) alle Wochentage einschließlich Freitag abdecken kann. Daneben werden drei weitere Kräfte für die zweite bis vierte Klasse mit jeweils 14 Wochenstunden benötigt (noch kein Rechtsanspruch, daher keine Betreuung am Freitag) sowie zwei Zusatzkräfte mit jeweils 12 Wochenstunden.
Im darauffolgenden Schuljahr 2027/2028 besteht der Rechtsanspruch für die erste und zweite Klasse, sodass ab diesem Schuljahr zwei Kräfte mit 18 WAS benötigt werden, um den Freitag für diese beiden Klassenstufen abzudecken. Die anderen beiden Kräfte arbeiten wie gehabt mit 14 Wochenstunden, die Zusatzkräfte stets mit 12 Wochenstunden.
Im Schuljahr 2029/2030 („Endstufe“ des Rechtsanspruchs für die erste bis vierte Klasse) wären demzufolge vier Kräfte mit 18 WAS und zwei Zusatzkräfte mit 12 Wochenstunden erforderlich.
Die o.g. Personalbemessung ist als Modellversuch zu verstehen. Entlang der Erfahrungen im kommenden Schuljahr, insbesondere hinsichtlich der veränderten Bedingungen im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch, werden ggf. notwendige Anpassungen an der Personalausstattung für kommende Schuljahre geprüft.
Mit der Genehmigung der gebundenen Ganztagsklassen durch die Regierung von Mittelfranken stehen entsprechende Fördermittel des Freistaats Bayern zur Verfügung. Aktuell beträgt die Förderung 14.155 Euro pro Jahr für die Jahrgangsstufen 1 und 2 und 9.695 Euro für die dritte und vierte Klasse je Schuljahr unter Berücksichtigung des kommunalen Mitfinanzierungsanteils nach Art. 3 Abs. 2 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) von aktuell 8.068 Euro jährlich. Die Förderbeträge sollen sich jedoch gemäß Verlautbarung des Kultusministeriums künftig erhöhen, zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage lagen aber noch keine aktualisierten Fördersummen vor. Daher stellen die hier dargestellten Kosten die maximale Beteiligungssumme der Stadt Fürth dar.
In Abzug gebracht werden muss der in den letzten Jahren für derartige Angebote freier Träger geleistete freiwillige Zuschuss der Stadt Fürth (Schulverwaltungsamt) von 4.500 Euro pro Klasse und Jahr; dieser entfällt, wenn die Stadt künftig die Kooperation übernimmt (18.000 Euro pro Jahr).
Auf Basis dieser Werte ergibt sich folgende Kostenrechnung:
Für das Schuljahr 2026/2027 (pro Jahr, alle Kräfte in
EGr. S2):
Personalkosten für 18 WAS: 23.800 Euro x 1 Kraft = 23.800 Euro
Personalkosten für 14 WAS: 18.520 Euro x 3 Kräfte = 55.560 Euro
Personalkosten für 12 WAS: 15.877 Euro x 2 Kräfte = 31.754 Euro
GESAMTKOSTEN: 111.114 Euro
Staatliche Förderdung: 47.700 Euro insgesamt pro Jahr (vorläufig, s.o.)
Einsparung der freiwilligen Leistung an den freien Träger (s.o.): 18.000 Euro
Max. Eigenanteil Stadt Fürth für vier Klassen: 45.414 Euro
Die Verwaltung geht davon aus, dass bis zur Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 29.04.2026 die aktuellen Förderbeträge der Regierung vorliegen und wird in diesem Fall eine aktualisierte Berechnung nachreichen. Über den Verlauf des Modellprojekts wird die Verwaltung zu gegebener Zeit in diesem Ausschuss berichten.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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Gesamtkosten |
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Veranschlagung im Haushalt
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Hst. |
Budget-Nr.
58100 581 |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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