Die Mitteilung dient zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Ausgangslage
Der Bau- und Werkausschuss hat in
seiner Sitzung am 03.12.2025 das Baureferat/Grün-flächenamt beauftragt, zu
prüfen, ob auf der ehemaligen B8 südlich der Geißäckerstraße die bestehende
Skateanlage in einen öffentlichen Kinderspielplatz umgewandelt werden kann,
wenn die neue Spielplatzfläche auch über den derzeitigen befestigten Bereich
hinausgehen würde.
Weitere Abstimmungsergebnisse
In seiner Sitzung am 24.03.2026
hat sich der Naturschutzbeirat wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet mit
dieser Thematik befasst und mehrheitlich den Beschluss gefasst, dass eine
Umwandlung in einen öffentlichen Kinderspielplatz unter Einbeziehung einer ca.
100 m² großen, derzeit unversiegelten Teilfläche möglich ist, sofern
1. die bestehende Flächenversiegelung der Skateanlage vollständig zurückgebaut wird
2. die Fallschutzbereiche der Spielgeräte mit geschütteten Fallschutzmaterialien hergestellt werden
3. die Fläche in den Randbereichen mit einheimischen Gehölzen eingegrünt wird.
Weiteres Vorgehen
Das Grünflächenamt wird auf
dieser Basis bis zur Sommerpause einen Entwurfsplan erstellen und diesen dem
Bau- und Werkausschuss zur Projektgenehmigung vorlegen, sofern die Gesamtkosten
über 100 T€ liegen, wovon derzeit ausgegangen wird.
Mittelbereitstellung
Sofern auf der Spielplatzpauschale 2026 diese Mittel noch
vorhanden sind, kann die Baumaßnahme noch in 2026 durchgeführt werden.
Ansonsten werden die Mittel zum Vermögenshaushalt 2027 gemeldet.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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