Betreff
Mitteilung Neuer Kinderspielplatz an der Geißäckerstraße auf der ehemaligen B8
Vorlage
GrfA/0205/2026
Art
Beschlussvorlage - AB

Die Mitteilung dient zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.


Ausgangslage

Der Bau- und Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.2025 das Baureferat/Grün-flächenamt beauftragt, zu prüfen, ob auf der ehemaligen B8 südlich der Geißäckerstraße die bestehende Skateanlage in einen öffentlichen Kinderspielplatz umgewandelt werden kann, wenn die neue Spielplatzfläche auch über den derzeitigen befestigten Bereich hinausgehen würde.

Weitere Abstimmungsergebnisse

In seiner Sitzung am 24.03.2026 hat sich der Naturschutzbeirat wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet mit dieser Thematik befasst und mehrheitlich den Beschluss gefasst, dass eine Umwandlung in einen öffentlichen Kinderspielplatz unter Einbeziehung einer ca. 100 m² großen, derzeit unversiegelten Teilfläche möglich ist, sofern

1.       die bestehende Flächenversiegelung der Skateanlage vollständig zurückgebaut wird

2.       die Fallschutzbereiche der Spielgeräte mit geschütteten Fallschutzmaterialien hergestellt werden

3.       die Fläche in den Randbereichen mit einheimischen Gehölzen eingegrünt wird.

Weiteres Vorgehen

Das Grünflächenamt wird auf dieser Basis bis zur Sommerpause einen Entwurfsplan erstellen und diesen dem Bau- und Werkausschuss zur Projektgenehmigung vorlegen, sofern die Gesamtkosten über 100 T€ liegen, wovon derzeit ausgegangen wird.

Mittelbereitstellung

Sofern auf der Spielplatzpauschale 2026 diese Mittel noch vorhanden sind, kann die Baumaßnahme noch in 2026 durchgeführt werden. Ansonsten werden die Mittel zum Vermögenshaushalt 2027 gemeldet.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: