Betreff
Weiterentwicklung des Hilfesystems bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt – Auswirkungen auf das Frauenhaus Fürth ab 01.01.2026
Vorlage
SzA/0393/2026
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten nimmt den Bericht zur weiteren Entwicklung des Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sowie zu den Auswirkungen auf das Frauenhaus Fürth zur Kenntnis.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, entsprechende Vorbereitungen für den Systemwechsel zu treffen. Hierzu zählt insbesondere die fristgerechte Kündigung der derzeit gültigen Vereinbarung über den Betrieb des Frauenhauses zwischen der Stadt Fürth, dem Landkreis Fürth und dem Trägerverein, um den Übergang in die künftig landesseitig geregelte Finanzierungsstruktur zu ermöglichen.


Mit dem Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG) wurde bundesrechtlich ein grundlegender Systemwechsel in der Organisation und Finanzierung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder eingeleitet.

Das Gesetz ist am 28.02.2025 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten und verpflichtet die Länder zum Aufbau eines bedarfsgerechten, flächendeckenden Systems von Schutz- und Beratungsangeboten (vgl. auch Anlagen)

Ziel ist es insbesondere:

·         Schutz, Beratung und Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder verbindlich sicherzustellen

·         die Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt zu stärken

·         eine strukturierte Vernetzung aller beteiligten Akteure zu gewährleisten

Für die Kommunen – und damit auch für die Stadt Fürth – ergeben sich daraus insbesondere Veränderungen hinsichtlich Zuständigkeiten und Finanzierung bestehender Frauenhausangebote.

Der Freistaat Bayern arbeitet derzeit an einem Landesausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz. Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, einen Gesetzentwurf im Laufe des Jahres 2026 vorzulegen. Parallel läuft bereits eine landesweite Datenerhebung zur Bestimmung der künftig erforderlichen Kapazitäten sowie zur Vorbereitung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung. Konkrete Aussagen zur zukünftigen Ausgestaltung der Finanzierung liegen bislang noch nicht vor.

Wesentliche Änderungen durch das Gewalthilfegesetz

1. Übergang der Sicherstellungs- und Finanzierungsverantwortung auf die Länder

Ab 01.01.2027 liegt die Verantwortung für ein ausreichendes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten bei den Ländern. Damit wird das Hilfesystem aus der bisherigen Situation überwiegend freiwilliger kommunaler Leistungen in eine gesetzlich geregelte staatliche Pflichtaufgabe überführt.

Träger von Frauenhäusern erhalten künftig einen Anspruch auf angemessene öffentliche Finanzierung, soweit ihre Einrichtung nach der Bedarfsplanung erforderlich ist.

Für die Stadt Fürth bedeutet dies perspektivisch eine Entlastung von der bislang gemeinsam mit dem Landkreis Fürth getragenen Mitfinanzierung. Die derzeit geltende Vereinbarung ist daher im Hinblick auf den Systemwechsel fristgerecht zu kündigen.

2. Aufbau eines landesweiten Planungssystems bis Ende 2026

Bis spätestens 31.12.2026 sind die Länder verpflichtet:

·         eine Ausgangsanalyse der bestehenden Kapazitäten zu erstellen

·         den zukünftigen Bedarf zu ermitteln

·         eine Entwicklungsplanung für ein bedarfsgerechtes Hilfesystem vorzulegen

·         ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten

Hierzu haben bereits Abstimmungen auf Landesebene stattgefunden, unter anderem im Rahmen von Runden Tischen mit kommunalen Spitzenverbänden und Trägern.

Die Ergebnisse dieser Planungen bilden die Grundlage für die zukünftige Finanzierung und strukturelle Ausgestaltung der Frauenhäuser.

3. Anforderungen an Einrichtungen

Die Einrichtungen müssen künftig bundesgesetzlich definierte Mindeststandards erfüllen, insbesondere hinsichtlich:

·         fachlicher Konzeption

·         personeller Ausstattung

·         räumlicher Ausstattung

·         Gewährleistung von Schutz und Sicherheit der Betroffenen

·         Kooperation im Hilfesystem

·         24-stündiger Erreichbarkeit bzw. Aufnahmebereitschaft

Die Einhaltung der Vorgaben ist spätestens bis 28.02.2027 sicherzustellen.

4. Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung ab 2032

Ab 01.01.2032 besteht ein bundesgesetzlicher Rechtsanspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung für von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Damit wird das Hilfesystem dauerhaft rechtlich abgesichert.

Bedeutung für das Frauenhaus Fürth in der Stadt und im Landkreis Fürth

Eingedenk des Ziels der Sicherstellung eines leistungsfähigen Unterstützungsangebots für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder in Fürth ergeben sich insbesondere folgende Punkte:

a) Übergangsphase bis 31.12.2026

In der Übergangsphase ist weiterhin die bestehende Finanzierungsstruktur maßgeblich. Gleichzeitig sind Vorbereitungen für die Systemumstellung erforderlich, insbesondere:

·         Beteiligung an der Bedarfserhebung des Freistaats Bayern

·         Abstimmung mit dem Träger des Frauenhauses

·         Prüfung bestehender Vereinbarungen

·         Vorbereitung der Kündigung der geltenden Finanzierungsvereinbarung

b) Finanzierungsfragen ab 2027

Nach derzeitiger Einschätzung wird die Finanzierungsverantwortung grundsätzlich auf den Freistaat Bayern übergehen.

Offen ist aktuell insbesondere:

·         konkrete Ausgestaltung des bayerischen Ausführungsgesetzes

·         Höhe und Systematik der zukünftigen Finanzierung

·         mögliche Übergangsregelungen zwischen 2027 und 2032

·         organisatorische Einbindung bestehender Einrichtungen

Ein Gesetzentwurf des Freistaats Bayern liegt bislang noch nicht vor.

Es ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse der laufenden Bedarfsanalyse maßgeblich für Umfang und Struktur der zukünftigen Finanzierung sein werden.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


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