Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten nimmt den Bericht zur weiteren Entwicklung des Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sowie zu den Auswirkungen auf das Frauenhaus Fürth zur Kenntnis.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, entsprechende Vorbereitungen für den Systemwechsel zu treffen. Hierzu zählt insbesondere die fristgerechte Kündigung der derzeit gültigen Vereinbarung über den Betrieb des Frauenhauses zwischen der Stadt Fürth, dem Landkreis Fürth und dem Trägerverein, um den Übergang in die künftig landesseitig geregelte Finanzierungsstruktur zu ermöglichen.
Mit dem Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG) wurde bundesrechtlich ein grundlegender Systemwechsel in der Organisation und Finanzierung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder eingeleitet.
Das Gesetz ist am 28.02.2025 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten und verpflichtet die Länder zum Aufbau eines bedarfsgerechten, flächendeckenden Systems von Schutz- und Beratungsangeboten (vgl. auch Anlagen)
Ziel ist es insbesondere:
·
Schutz, Beratung und Unterstützung für
gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder verbindlich sicherzustellen
·
die Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt zu
stärken
·
eine strukturierte Vernetzung aller beteiligten
Akteure zu gewährleisten
Für die Kommunen – und damit auch für die Stadt Fürth –
ergeben sich daraus insbesondere Veränderungen hinsichtlich Zuständigkeiten und
Finanzierung bestehender Frauenhausangebote.
Der Freistaat Bayern arbeitet derzeit an einem Landesausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz. Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, einen Gesetzentwurf im Laufe des Jahres 2026 vorzulegen. Parallel läuft bereits eine landesweite Datenerhebung zur Bestimmung der künftig erforderlichen Kapazitäten sowie zur Vorbereitung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung. Konkrete Aussagen zur zukünftigen Ausgestaltung der Finanzierung liegen bislang noch nicht vor.
Wesentliche
Änderungen durch das Gewalthilfegesetz
1. Übergang der
Sicherstellungs- und Finanzierungsverantwortung auf die Länder
Ab 01.01.2027 liegt die Verantwortung für ein ausreichendes
Netz an Schutz- und Beratungsangeboten bei den Ländern. Damit wird das
Hilfesystem aus der bisherigen Situation überwiegend freiwilliger kommunaler
Leistungen in eine gesetzlich geregelte staatliche Pflichtaufgabe überführt.
Träger von Frauenhäusern erhalten künftig einen Anspruch auf
angemessene öffentliche Finanzierung, soweit ihre Einrichtung nach der
Bedarfsplanung erforderlich ist.
Für die Stadt Fürth bedeutet dies perspektivisch eine
Entlastung von der bislang gemeinsam mit dem Landkreis Fürth getragenen
Mitfinanzierung. Die derzeit geltende Vereinbarung ist daher im Hinblick auf
den Systemwechsel fristgerecht zu kündigen.
2. Aufbau eines
landesweiten Planungssystems bis Ende 2026
Bis spätestens 31.12.2026 sind die Länder verpflichtet:
·
eine Ausgangsanalyse der bestehenden Kapazitäten zu
erstellen
·
den zukünftigen Bedarf zu ermitteln
·
eine Entwicklungsplanung für ein bedarfsgerechtes
Hilfesystem vorzulegen
·
ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten
Hierzu haben bereits Abstimmungen auf Landesebene
stattgefunden, unter anderem im Rahmen von Runden Tischen mit kommunalen
Spitzenverbänden und Trägern.
Die Ergebnisse dieser Planungen bilden die Grundlage für die zukünftige Finanzierung und strukturelle Ausgestaltung der Frauenhäuser.
3. Anforderungen an
Einrichtungen
Die Einrichtungen müssen künftig bundesgesetzlich definierte Mindeststandards erfüllen, insbesondere hinsichtlich:
·
fachlicher Konzeption
·
personeller Ausstattung
·
räumlicher Ausstattung
·
Gewährleistung von Schutz und Sicherheit der
Betroffenen
·
Kooperation im Hilfesystem
·
24-stündiger Erreichbarkeit bzw. Aufnahmebereitschaft
Die Einhaltung der Vorgaben ist spätestens bis 28.02.2027
sicherzustellen.
4. Rechtsanspruch auf
Schutz und Beratung ab 2032
Ab 01.01.2032 besteht ein bundesgesetzlicher Rechtsanspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung für von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Damit wird das Hilfesystem dauerhaft rechtlich abgesichert.
Bedeutung für das
Frauenhaus Fürth in der Stadt und im Landkreis Fürth
Eingedenk des Ziels der Sicherstellung eines leistungsfähigen Unterstützungsangebots für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder in Fürth ergeben sich insbesondere folgende Punkte:
a) Übergangsphase bis 31.12.2026
In der Übergangsphase ist weiterhin die bestehende
Finanzierungsstruktur maßgeblich. Gleichzeitig sind Vorbereitungen für die
Systemumstellung erforderlich, insbesondere:
·
Beteiligung an der Bedarfserhebung des Freistaats
Bayern
·
Abstimmung mit dem Träger des Frauenhauses
·
Prüfung bestehender Vereinbarungen
·
Vorbereitung der Kündigung der geltenden
Finanzierungsvereinbarung
b) Finanzierungsfragen ab 2027
Nach derzeitiger Einschätzung wird die Finanzierungsverantwortung grundsätzlich auf den Freistaat Bayern übergehen.
Offen ist aktuell insbesondere:
·
konkrete Ausgestaltung des bayerischen
Ausführungsgesetzes
·
Höhe und Systematik der zukünftigen Finanzierung
·
mögliche Übergangsregelungen zwischen 2027 und 2032
·
organisatorische Einbindung bestehender Einrichtungen
Ein Gesetzentwurf des Freistaats Bayern liegt bislang noch
nicht vor.
Es ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse der laufenden Bedarfsanalyse maßgeblich für Umfang und Struktur der zukünftigen Finanzierung sein werden.
Finanzierung:
|
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
|
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
|
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
3
