Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten nimmt den Bericht zur aktuellen Situation in den städtischen Übergangshäusern zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind,
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die Betreuungssituation in den Übergangshäusern zu
stabilisieren
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zusätzliche Kapazitäten zur ordnungsrechtlichen
Unterbringung im Stadtgebiet Fürth zu erschließen
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die Sicherheitssituation für Bewohnerinnen und
Bewohner sowie Mitarbeitende insbesondere in der Einrichtung Oststraße zu
verbessern
-
Dem Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und
Seniorenangelegenheiten ist über die Ergebnisse zu gegebener Zeit zu berichten.
Die Situation in den städtischen Übergangshäusern in der Leyher Straße und der Oststraße ist weiterhin durch eine anhaltend hohe Auslastung sowie durch eine steigende Komplexität der Unterstützungsbedarfe geprägt.
Zum Stand 31.03.2026 sind insgesamt 139 Personen in den Übergangshäusern untergebracht. Ursächlich hierfür ist insbesondere die weiterhin angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt, die es vielen untergebrachten Personen erschwert, eigenständig Wohnraum anzumieten oder dauerhaft zu halten.
Die Entwicklung der Bewohnerzahlen seit 2023 zeigt eine
kontinuierlich hohe und zuletzt weiter steigende Auslastung der Einrichtungen
bei gleichzeitig zunehmender Verweildauer der untergebrachten Personen (siehe
unten).

In der Einrichtung leben insgesamt 139 Bewohnerinnen und Bewohner. Darunter befinden sich etwa 17 Personen mit besonders schweren psychischen Auffälligkeiten, während lediglich rund 15 Personen keine entsprechenden Auffälligkeiten zeigen. Bei allen übrigen Bewohnerinnen und Bewohnern bestehen multiple Problemlagen. Diese umfassen insbesondere psychische Erkrankungen sowie verschiedene Formen von Suchterkrankungen, etwa in Bezug auf Alkohol, Drogen, Glücksspiel oder problematisches Konsumverhalten. Darüber hinaus zeigen sich Verwahrlosungstendenzen u. a. im Sinne eines sogenannten Messi-Syndroms sowie Pflegebedürftigkeit oder geistige Einschränkungen.
Zur Sicherstellung der Unterbringungskapazitäten wird derzeit zusätzlich das Objekt Oststraße 108 b genutzt, in dem 25 Personen untergebracht sind. Diese Kapazitäten stehen nach aktuellem Stand nur noch bis Ende 2026 zur Verfügung.
Neben Einzelpersonen werden aktuell auch Familien mit Kindern in den Einrichtungen untergebracht, darunter alleinerziehende Frauen mit Kindern sowie Familien mit Fluchthintergrund. Dies führt zu zusätzlichen Anforderungen an Betreuung, Schutzkonzepte und sozialpädagogische Begleitung.
Entwicklung des
Zugangsgeschehens
Die Zahl der Beratungen und Aufnahmegespräche ist in den vergangenen Monaten gestiegen. Hintergrund ist unter anderem die ordnungsrechtliche Verpflichtung, Personen, die Obdachlosigkeit anzeigen, unabhängig von ihrer Herkunftskommune unterzubringen.
Im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 wurden 35 Personen
vorübergehend aufgenommen. Weitere 65 Personen wurden beraten, konnten jedoch
nicht aufgenommen werden.
Die zunehmende Fluktuation im Aufnahmebereich führt zu einem erhöhten Verwaltungs- und Koordinationsaufwand. Dadurch werden personelle Ressourcen gebunden, die für die kontinuierliche sozialpädagogische Betreuung der bereits untergebrachten Personen fehlen.
Gleichzeitig zeigt sich eine zunehmende Spreizung zwischen kurzfristigen Krisenaufnahmen und längerfristigen Unterbringungen.
Verweildauer in den
Übergangshäusern
Die Auswertung der Einzugsjahre verdeutlicht, dass ein erheblicher Teil der Bewohnerinnen und Bewohner über einen längeren Zeitraum in den Übergangshäusern verbleibt. Mehr als ein Viertel der aktuell untergebrachten Personen lebt bereits seit mindestens zwei Jahren in den Einrichtungen.
Die ordnungsrechtliche Unterbringung, die eigentlich nur als
kurzfristige Notlösung vorgesehen ist, wird in der Praxis zunehmend zu einer
dauerhaften Wohnform. Hintergrund ist, dass geeigneter Wohnraum auf dem regulären
Wohnungsmarkt oft nicht verfügbar ist oder von den betroffenen Personen
aufgrund ihrer individuellen Problemlagen nicht langfristig gehalten werden
kann.
Die durchschnittliche Verweildauer liegt damit deutlich über dem ursprünglich intendierten Zeitraum einer Übergangseinrichtung. Gleichzeitig nimmt die Zahl kurzfristiger Aufnahmen mit hohem Kriseninterventionsbedarf zu.
Aufenthaltsdauer der aktuell untergebrachten Personen (Stand 31.03.2026)
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Einzugszeitraum |
Anzahl Personen |
ungefähre Verweildauer |
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|
vor 2023 |
24 |
über 3 Jahre |
|
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2023 |
12 |
ca. 2–3 Jahre |
|
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2024 |
29 |
ca. 1–2 Jahre |
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2025 |
47 |
bis 1 Jahr |
|
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2026 |
27 |
unter 3 Monate |
Zusätzlich sind im Jahr 2026 bereits rund 10 Personen ein-
und wieder ausgezogen, was auf eine steigende Dynamik im Zugangsgeschehen
hinweist.
Zunahme komplexer
Problemlagen und Krisensituationen
Parallel zur steigenden Auslastung ist eine deutliche Zunahme von Krisensituationen zu beobachten.
Im Zeitraum 01.01.2026 bis 17.03.2026 wurden in der
Einrichtung Leyher Straße 70 insgesamt
·
33
Polizeieinsätze
·
39
Rettungsdiensteinsätze
registriert. Somit kam es in diesem Zeitraum zu ca. einem
Einsatz pro Tag.
In der Oststraße 108 b sowie 112 a und b kann das Einsatzgeschehen nicht näher ausgeführt werden, da kein Sicherheitsdienst zur Dokumentation vor Ort zur Verfügung steht. Allerdings gab es im Februar einen Großeinsatz, aufgrund eines Konfliktes zweier Bewohner unter Einsatz von Messern.
Die Einsätze stehen häufig im Zusammenhang mit psychischen Krisensituationen und/oder Substanzkonsum sowie Konflikten zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern.
Die steigende Zahl schwer psychisch kranker und schwer suchtkranker Personen führt zu einer erhöhten Konfliktdichte innerhalb der Einrichtungen und zu einer deutlichen Mehrbelastung der Mitarbeitenden.
Zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes ist es zunehmend erforderlich, Dienste in Doppelbesetzung durchzuführen. Dies reduziert zugleich die Kapazitäten für präventive sozialpädagogische Arbeit, Beziehungsarbeit und Stabilisierung.
Personalsituation
Die derzeit 139 Bewohnerinnen und Bewohner werden durch 2,15 Vollzeitstellen im Sozialdienst betreut.
Das Verhältnis von rund einer Fachkraft zu ca. 65
untergebrachten Personen erschwert eine kontinuierliche sozialpädagogische
Begleitung erheblich.
Ein Großteil der vorhandenen Ressourcen wird aktuell durch Krisenintervention gebunden. Dadurch sind grundlegende Beratungsgespräche, etwa zur Klärung von Perspektiven oder zur Vorbereitung eines Auszugs, kaum noch möglich. Ein Minimum an kontinuierlicher, vertrauensvoller Begleitung – eigentlich Kern sozialer Arbeit – kann nicht mehr gewährleistet werden.
Zudem erfordern besonders komplexe Einzelfälle eine intensive Abstimmung mit weiteren Stellen, insbesondere der Betreuungsstelle, dem Amtsgericht, dem Ordnungsamt, der Polizei und dem Bedrohungsmanagement Mittelfranken. Dies führt zu einem erhöhten Koordinationsaufwand bei gleichzeitig vermehrt unklar abgegrenzten Zuständigkeiten.
Ausblick und Prüfung
weiterer Maßnahmen
Die Übergangshäuser erfüllen zunehmend Aufgaben, die über eine kurzfristige ordnungsrechtliche Unterbringung hinausgehen. Die steigende Zahl von Personen mit komplexen Problemlagen führt zu einer strukturellen Mehrbelastung.
Die Verweildauer in den Einrichtungen verlängert sich
zunehmend. Während Übergangshäuser ursprünglich auf eine kurzfristige
Stabilisierung und anschließende Vermittlung in regulären Wohnraum ausgerichtet
sind, zeigt sich mittlerweile ein erheblicher Anteil längerfristiger
Unterbringungen.
Dies ist insbesondere auf folgende Faktoren zurückzuführen:
·
angespannter
Wohnungsmarkt
·
steigender
Anteil schwer psychisch erkrankter Personen
·
Suchterkrankungen
und sonstige multiple Problemlagen
·
fehlende
geeignete Anschlussangebote
·
begrenzte
Möglichkeiten intensiver sozialpädagogischer Begleitung aufgrund der
Personalsituation
Hinzukommt, dass die aktuelle Bürgergeldreform die
Sanktionen bei versäumten Terminen deutlich verschärft. Künftig können
Leistungen schneller gekürzt werden, im Extremfall auch mit Auswirkungen auf
die Kosten der Unterkunft. Dadurch steigt das Risiko, dass insbesondere
vulnerable Personen ihre Miete nicht mehr sichern können und so auf die
Unterbringung in den Übergangshäusern angewiesen sind.
Es ist daher davon auszugehen, dass der Bedarf an ordnungsrechtlicher Unterbringung kurz- und langfristig nicht sinken wird.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine Überprüfung der
bestehenden Strukturen erforderlich, um sowohl die Betreuungssituation zu
stabilisieren als auch Perspektiven für die untergebrachten Personen zu
verbessern.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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