Betreff
Aktuelle Situation in den Übergangshäusern der Stadt Fürth – Entwicklung der Unterbringungssituation und weiterer Handlungsbedarf
Vorlage
SzA/0396/2026
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten nimmt den Bericht zur aktuellen Situation in den städtischen Übergangshäusern zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind,

-       die Betreuungssituation in den Übergangshäusern zu stabilisieren

-       zusätzliche Kapazitäten zur ordnungsrechtlichen Unterbringung im Stadtgebiet Fürth zu erschließen

-       die Sicherheitssituation für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende insbesondere in der Einrichtung Oststraße zu verbessern

-      

Dem Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten ist über die Ergebnisse zu gegebener Zeit zu berichten.


Die Situation in den städtischen Übergangshäusern in der Leyher Straße und der Oststraße ist weiterhin durch eine anhaltend hohe Auslastung sowie durch eine steigende Komplexität der Unterstützungsbedarfe geprägt.

Zum Stand 31.03.2026 sind insgesamt 139 Personen in den Übergangshäusern untergebracht. Ursächlich hierfür ist insbesondere die weiterhin angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt, die es vielen untergebrachten Personen erschwert, eigenständig Wohnraum anzumieten oder dauerhaft zu halten.

Die Entwicklung der Bewohnerzahlen seit 2023 zeigt eine kontinuierlich hohe und zuletzt weiter steigende Auslastung der Einrichtungen bei gleichzeitig zunehmender Verweildauer der untergebrachten Personen (siehe unten).

In der Einrichtung leben insgesamt 139 Bewohnerinnen und Bewohner. Darunter befinden sich etwa 17 Personen mit besonders schweren psychischen Auffälligkeiten, während lediglich rund 15 Personen keine entsprechenden Auffälligkeiten zeigen. Bei allen übrigen Bewohnerinnen und Bewohnern bestehen multiple Problemlagen. Diese umfassen insbesondere psychische Erkrankungen sowie verschiedene Formen von Suchterkrankungen, etwa in Bezug auf Alkohol, Drogen, Glücksspiel oder problematisches Konsumverhalten. Darüber hinaus zeigen sich Verwahrlosungstendenzen u. a. im Sinne eines sogenannten Messi-Syndroms sowie Pflegebedürftigkeit oder geistige Einschränkungen.

Zur Sicherstellung der Unterbringungskapazitäten wird derzeit zusätzlich das Objekt Oststraße 108 b genutzt, in dem 25 Personen untergebracht sind. Diese Kapazitäten stehen nach aktuellem Stand nur noch bis Ende 2026 zur Verfügung.

Neben Einzelpersonen werden aktuell auch Familien mit Kindern in den Einrichtungen untergebracht, darunter alleinerziehende Frauen mit Kindern sowie Familien mit Fluchthintergrund. Dies führt zu zusätzlichen Anforderungen an Betreuung, Schutzkonzepte und sozialpädagogische Begleitung.

Entwicklung des Zugangsgeschehens

Die Zahl der Beratungen und Aufnahmegespräche ist in den vergangenen Monaten gestiegen. Hintergrund ist unter anderem die ordnungsrechtliche Verpflichtung, Personen, die Obdachlosigkeit anzeigen, unabhängig von ihrer Herkunftskommune unterzubringen.

Im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 wurden 35 Personen vorübergehend aufgenommen. Weitere 65 Personen wurden beraten, konnten jedoch nicht aufgenommen werden.

Die zunehmende Fluktuation im Aufnahmebereich führt zu einem erhöhten Verwaltungs- und Koordinationsaufwand. Dadurch werden personelle Ressourcen gebunden, die für die kontinuierliche sozialpädagogische Betreuung der bereits untergebrachten Personen fehlen.

Gleichzeitig zeigt sich eine zunehmende Spreizung zwischen kurzfristigen Krisenaufnahmen und längerfristigen Unterbringungen.

Verweildauer in den Übergangshäusern

Die Auswertung der Einzugsjahre verdeutlicht, dass ein erheblicher Teil der Bewohnerinnen und Bewohner über einen längeren Zeitraum in den Übergangshäusern verbleibt. Mehr als ein Viertel der aktuell untergebrachten Personen lebt bereits seit mindestens zwei Jahren in den Einrichtungen.

Die ordnungsrechtliche Unterbringung, die eigentlich nur als kurzfristige Notlösung vorgesehen ist, wird in der Praxis zunehmend zu einer dauerhaften Wohnform. Hintergrund ist, dass geeigneter Wohnraum auf dem regulären Wohnungsmarkt oft nicht verfügbar ist oder von den betroffenen Personen aufgrund ihrer individuellen Problemlagen nicht langfristig gehalten werden kann.

Die durchschnittliche Verweildauer liegt damit deutlich über dem ursprünglich intendierten Zeitraum einer Übergangseinrichtung. Gleichzeitig nimmt die Zahl kurzfristiger Aufnahmen mit hohem Kriseninterventionsbedarf zu.

Aufenthaltsdauer der aktuell untergebrachten Personen (Stand 31.03.2026)

Einzugszeitraum

Anzahl Personen

ungefähre Verweildauer

vor 2023

24

über 3 Jahre

2023

12

ca. 2–3 Jahre

2024

29

ca. 1–2 Jahre

2025

47

bis 1 Jahr

2026

27

unter 3 Monate

Zusätzlich sind im Jahr 2026 bereits rund 10 Personen ein- und wieder ausgezogen, was auf eine steigende Dynamik im Zugangsgeschehen hinweist.

Zunahme komplexer Problemlagen und Krisensituationen

Parallel zur steigenden Auslastung ist eine deutliche Zunahme von Krisensituationen zu beobachten.

Im Zeitraum 01.01.2026 bis 17.03.2026 wurden in der Einrichtung Leyher Straße 70 insgesamt

·         33 Polizeieinsätze

·         39 Rettungsdiensteinsätze

registriert. Somit kam es in diesem Zeitraum zu ca. einem Einsatz pro Tag.

In der Oststraße 108 b sowie 112 a und b kann das Einsatzgeschehen nicht näher ausgeführt werden, da kein Sicherheitsdienst zur Dokumentation vor Ort zur Verfügung steht. Allerdings gab es im Februar einen Großeinsatz, aufgrund eines Konfliktes zweier Bewohner unter Einsatz von Messern.

Die Einsätze stehen häufig im Zusammenhang mit psychischen Krisensituationen und/oder Substanzkonsum sowie Konflikten zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern.

Die steigende Zahl schwer psychisch kranker und schwer suchtkranker Personen führt zu einer erhöhten Konfliktdichte innerhalb der Einrichtungen und zu einer deutlichen Mehrbelastung der Mitarbeitenden.

Zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes ist es zunehmend erforderlich, Dienste in Doppelbesetzung durchzuführen. Dies reduziert zugleich die Kapazitäten für präventive sozialpädagogische Arbeit, Beziehungsarbeit und Stabilisierung.

Personalsituation

Die derzeit 139 Bewohnerinnen und Bewohner werden durch 2,15 Vollzeitstellen im Sozialdienst betreut.

Das Verhältnis von rund einer Fachkraft zu ca. 65 untergebrachten Personen erschwert eine kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung erheblich.

Ein Großteil der vorhandenen Ressourcen wird aktuell durch Krisenintervention gebunden. Dadurch sind grundlegende Beratungsgespräche, etwa zur Klärung von Perspektiven oder zur Vorbereitung eines Auszugs, kaum noch möglich. Ein Minimum an kontinuierlicher, vertrauensvoller Begleitung – eigentlich Kern sozialer Arbeit – kann nicht mehr gewährleistet werden.

Zudem erfordern besonders komplexe Einzelfälle eine intensive Abstimmung mit weiteren Stellen, insbesondere der Betreuungsstelle, dem Amtsgericht, dem Ordnungsamt, der Polizei und dem Bedrohungsmanagement Mittelfranken. Dies führt zu einem erhöhten Koordinationsaufwand bei gleichzeitig vermehrt unklar abgegrenzten Zuständigkeiten.

Ausblick und Prüfung weiterer Maßnahmen

Die Übergangshäuser erfüllen zunehmend Aufgaben, die über eine kurzfristige ordnungsrechtliche Unterbringung hinausgehen. Die steigende Zahl von Personen mit komplexen Problemlagen führt zu einer strukturellen Mehrbelastung.

Die Verweildauer in den Einrichtungen verlängert sich zunehmend. Während Übergangshäuser ursprünglich auf eine kurzfristige Stabilisierung und anschließende Vermittlung in regulären Wohnraum ausgerichtet sind, zeigt sich mittlerweile ein erheblicher Anteil längerfristiger Unterbringungen.

Dies ist insbesondere auf folgende Faktoren zurückzuführen:

·         angespannter Wohnungsmarkt

·         steigender Anteil schwer psychisch erkrankter Personen

·         Suchterkrankungen und sonstige multiple Problemlagen

·         fehlende geeignete Anschlussangebote

·         begrenzte Möglichkeiten intensiver sozialpädagogischer Begleitung aufgrund der Personalsituation

Hinzukommt, dass die aktuelle Bürgergeldreform die Sanktionen bei versäumten Terminen deutlich verschärft. Künftig können Leistungen schneller gekürzt werden, im Extremfall auch mit Auswirkungen auf die Kosten der Unterkunft. Dadurch steigt das Risiko, dass insbesondere vulnerable Personen ihre Miete nicht mehr sichern können und so auf die Unterbringung in den Übergangshäusern angewiesen sind.

Es ist daher davon auszugehen, dass der Bedarf an ordnungsrechtlicher Unterbringung kurz- und langfristig nicht sinken wird.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine Überprüfung der bestehenden Strukturen erforderlich, um sowohl die Betreuungssituation zu stabilisieren als auch Perspektiven für die untergebrachten Personen zu verbessern.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: