Betreff
Änderung der Geschäftsordnung des Kulturbeirats der Stadt Fürth vom 15.06.2023
Vorlage
K/0238/2026
Art
Beschlussvorlage - SB

Den Änderungen an der bisherigen Geschäftsordnung (Stand 15.06.2023) wird zugestimmt.


Gemäß Beschluss des Ältestenrats vom 27.03.2026 wird die Anzahl der beratenden bzw. stimmberechtigten ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder im Kulturbeirat auf insgesamt drei beschränkt. Die Mitglieder werden auf Beschluss des Stadtrats entsendet. Für jedes Mitglied wird je eine Stellvertretung vorgesehen.

Gemäß der Sitzung des Kulturbeirats vom 24.03.2026 wurden folgende Änderungen beschlossen:

Zu

§ 2 Zusammensetzung:

4. Gewählte Mitglieder (mit Stimmrecht):

Bisher konnten nur Vertreter/innen gewählt werden, die ihren Wohnsitz in Fürth haben. Um auch Personen zu ermöglichen, sich zur Wahl zu stellen, die ihren Wohnsitz nicht in Fürth haben, aber ihren Arbeitsschwerpunkt, wird die Geschäftsordnung in diesem Punkt geändert.

Damit bei den Sitzungen des Kulturbeirats möglichst viele Mitglieder anwesend sein können, und damit alle Kultursparten abgedeckt sind, soll bei der Wahl künftig eine Stellvertretung pro Mitglied gewählt werden.

Vertreter/in und Stellvertretung haben jedoch gemeinsam nur 1 Stimme.

Die Stellvertretung kann auch übernehmen, sollte ein Mitglied vorzeitig aus dem Kulturbeirat ausscheiden. Steht keine Stellvertretung zur Verfügung, bleibt dieser Platz unbesetzt

5. Mitglieder aus dem Stadtrat (ohne Stimmrecht):

Auf Beschluss des Stadtrates werden drei ehrenamtliche Stadtratsmitglieder in den Kulturbeirat entsandt. Für jedes Mitglied wird je eine Stellvertretung durch den Stadtrat bestimmt.

Die Abberufung eines Mitglieds aus dem Stadtrat erfolgt ebenfalls durch den Stadtrat.

Zu

§3 Wahl der Mitglieder:

III. Neben den sieben Vertreter/innen werden auch die sieben Vertretungen für die Vertreter/innen gewählt.

§ 6 Sitzungsturnus:

Die ursprünglich anberaumten zwei Sitzungstermine pro Jahr haben sich als zu wenig erwiesen. Ein weiterer Termin soll ermöglicht werden. So soll der Kulturbeirat 2–3-mal pro Jahr im Vorfeld der Kulturausschuss-Sitzungen tagen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

x

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Anlage 1: Bisherige Geschäftsordnung des Kulturbeirats der Stadt Fürth (Stand 15.06.2023

Anlage 2: Bisherige Geschäftsordnung des Kulturbeirats der Stadt Fürth mit Änderungen (Stand 24.03.2026).