Betreff
Wahl der berufsmäßigen 2. Bürgermeisterin bzw. des berufsmäßigen 2. Bürgermeisters
Vorlage
BMPA/1285/2026
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Wahl einer berufsmäßigen 2. Bürgermeisterin bzw. eines berufsmäßigen 2. Bürgermeisters (§ 5 Abs. 2 der Hauptsatzung) für die Wahlperiode 2026/2032 wurde gemäß Art. 35 Abs. 1 GO laut beiliegender Niederschrift durchgeführt.

Die Niederschrift ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Oberbürgermeister gibt das Wahlergebnis bekannt:

            _______________________                           ________________ Stimmen

            _______________________                           ________________ Stimmen

Demnach wurde Frau bzw. Herr _________________________ mit__________ Stimmen zur berufsmäßigen 2. Bürgermeisterin bzw. zum berufsmäßigen 2. Bürgermeister gewählt.

Der berufsmäßigen 2. Bürgermeisterin bzw. dem berufsmäßigen 2. Bürgermeister wird weiterhin die Leitung des Referates für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit (Referat I) gemäß der geltenden Geschäftsverteilung übertragen.

Der bzw. Die Gewählte nimmt die Wahl an.


Nach § 5 Abs. 2 der Satzung der Stadt Fürth zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ist die 2. Bürgermeisterin bzw. der 2. Bürgermeister Beamtin bzw. Beamter auf Zeit (berufsmäßige 2. Bürgermeisterin bzw. berufsmäßiger 2. Bürgermeister).

Hierfür ist eine Wahl durch den Stadtrat erforderlich (Art. 35 GO).

Zur weiteren Bürgermeisterin oder zum weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zur ersten Bürgermeisterin oder zum ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 GO).

Wählbar sind:

·         Stadtratsmitglieder, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum Oberbürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 GO),

·         Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und

·         Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben

Nicht wählbar sind:

·         nach Art. 2 GLKrWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,

·         infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,

·         sich wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet,

·         von einem deutschen Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Dienst oder zur Aberkennung des Ruhegehalts rechtskräftig verurteilt worden ist,

·         von einem deutschen Gericht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hatte,

·         von einem deutschen Gericht oder einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die bei einer Beamtin oder einem Beamten den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hätte, in den auf die Rechtskraft folgenden fünf Jahren,

·         nachweisbar nicht die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes und der Verfassung einzutreten, oder

·         nachweisbar dienstunfähig ist.

Von der SPD-Stadtratsfraktion wurde im Vorfeld fristgerecht zur Wahl vorgeschlagen:

Braun, Markus

Die Wahl hat in geheimer Abstimmung zu erfolgen.

Dem gewählten Stadtratsmitglied wird gemäß Beschluss des Stadtrates zur Geschäftsverteilung weiterhin die Leitung des Referates I (Schule, Bildung, Sport und Gesundheit) übertragen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Niederschrift über die Wahl der 2. Bürgermeisterin bzw. des 2. Bürgermeisters