Betreff
Jahresbericht zur allgemeinen lufthygienischen Situation 2025 in der Stadt Fürth
Vorlage
OA/0703/2026
Art
Beschlussvorlage - AB

Entfällt, da Kenntnisnahme


Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) betreibt das Lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) mit derzeit über 50 Messstationen, eine dieser Messstationen befindet sich in der Theresienstraße in Fürth. Diese Messstation erfasst den Parameter PM10 (Feinstaub mit einem Durchmesser von weniger als 10 Mikrometern (μm)). Weitere Parameter werden in der Stadt Fürth nicht gemessen.

1.    Feinstaubbelastung 2025 im Stadtgebiet Fürth

Folgende Grenzwerte dienen der Beurteilung der Feinstaubbelastung:

Parameter

Grenzwert

Zeitbezug

Vorschrift

Feinstaub PM10

40 µg/m³

Durchschnitt

Kalenderjahr

39. BImSchV

(2008/50/EG)

Feinstaub PM10

50 µg/m³ (35 Überschreitungen

im Kalenderjahr zulässig)

24-h-Mittelwert

39. BImSchV

(2008/50/EG)

Im Jahr 2025 wurde an der LÜB-Station Theresienstraße ein Jahresmittelwert für Feinstaub PM10 von 13 μg/m³ gemessen. Dieser blieb im Vergleich zum Vorjahreswert unverändert. Der gemäß 39. BImSchV maximal zulässige Jahresmittelwert von 40 µg/m³ wird somit deutlich unterschritten und sicher eingehalten.

Der maximal zulässige 24-Stunden-Mittelwert für Feinstaub PM10 von 50 μg/m³ wurde im Jahr 2025 an einem Tag überschritten: Dies ist auf die Silvesternacht vom 31.12.2024 auf den 01.01.2025 zurückzuführen, in welcher ein ausgeprägter Abbrand von Feuerwerkskörpern stattfand und so ein 24-Stunden-Mittelwert für den 01.01.2025 von 111 µg/m³ gemessen wurde.

Zulässig sind gemäß 39. BImSchV pro Jahr maximal 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes. Die rechtlichen Vorgaben sind somit sicher eingehalten.

Feinstaub PM10 wird in der Region zusätzlich an den LÜB-Messstationen in Nürnberg (Von-der-Tann-Straße) und Ansbach (Residenzstraße) gemessen. An der LÜB-Messstation in Nürnberg kam es im vergangenen Jahr zu insgesamt sieben Überschreitungen des 24-Stunden-Mittelwerts, an der Messstation in Ansbach zu einer. Die Jahresmittelwerte sind mit 19 µg/m³ (Nürnberg) bzw. 15 µg/m³ (Ansbach) ebenfalls sicher eingehalten.

2.    Feinstaubbelastung an Silvester/Neujahr 2025/26 in Fürth

Laut dem Umweltbundesamt werden jährlich ca. 2050 Tonnen Feinstaub (PM10) durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der größte Teil in der Silvesternacht. Dies entspricht in etwa einem Prozent der gesamten freigesetzten Feinstaubmenge in Deutschland.

Zum Jahreswechsel 2025/26 wurden folgende Stundenmittelwerte für Feinstaub PM10 an der LÜB-Station in der Theresienstraße gemessen:

Abbildung 2: Verlauf der Stundenmittelwerte für PM10 in der Silvesternacht von 20:00 bis 06:00 Uhr

Am 31. Dezember stiegen die Feinstaubkonzentrationen kontinuierlich von 20:00 bis 22:00 Uhr an und sanken bis 0:00 Uhr erneut auf einen Wert von 7 µg/m³ ab. In der darauffolgenden Stunde stieg die Feinstaubkonzentration auf 38 µg/m³ an. Im Verlauf der folgenden Nachtstunden fielen die Feinstaubkonzentrationen erneut auf 16 µg/m³ (04:00 Uhr) und erreichten um 06:00 Uhr einen Wert von 18 µg/m³. Der maximal zulässige Tagesmittelwert von 50 µg/m³ wurde weder am 31.12.2025 (13 µg/m³), noch am 01.01.2026 (13 µg/m³) überschritten.

In Nürnberg und in Ansbach ist die Situation vergleichbar: Am 31.12.2025 lag der Tagesmittelwert jeweils bei 16 µg/m³ bzw. bei 15 µg/m³, am 01.01.2026 wiederum bei 30 µg/m³ bzw. bei 14 µg/m³.

Die niedrigeren Feinstaubkonzentrationen könnten auf windiges Wetter zurückzuführen sein, welches zu einem schnelleren Abtransport des Feinstaubs führte. So beschreibt es auch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie[1]. Zusätzlich könnte es auch zu einem grundsätzlich geringeren Abbrand von Feuerwerkskörpern gekommen sein.

3.    Auswirkungen der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie

Die aktuell geltenden Grenzwerte für Luftschadstoffe, insbesondere Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM), sind seit vielen Jahren unverändert und entsprechen nicht mehr den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung. Das EU-Parlament und der Europäische Rat haben sich daher auf eine neue Richtlinie geeinigt, die von beiden Gremien angenommen und am 20.11.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Die Richtlinie (EU) 2024/2881 über Luftqualität und saubere Luft für Europa trat am 10.12.2024 in Kraft und sieht schärfere Grenzwerte vor, die sich stärker an den im Jahr 2021 von der WHO veröffentlichten Empfehlungen orientieren.

Beispielsweise sieht die neue Richtlinie die Herabsetzung des Jahresmittelgrenzwerts für NO2 von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ vor. Der Jahresmittelgrenzwert für Feinstaub (PM10) wird von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³, der von Feinpartikeln (PM2,5) wiederum wird von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³ gesenkt. Die Grenzwerte sollen bis 2030 erreicht werden. Um die Einhaltung der Grenzwerte ab 2030 sicherzustellen, müssen dort Luftqualitätsfahrpläne aufgestellt werden, wo Überschreitungen der ab 2030 geltenden Grenz- und Zielwerte für Luftschadstoffe in den Jahren 2026 bis 2029 festgestellt werden. In Fürth ist keine Überschreitung zu erwarten.

Die Richtlinie muss innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die gesetz- und verordnungsgeberischen Verfahren zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und zur Neufassung der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) laufen derzeit und sollen bis Dezember 2026 abgeschlossen sein.

NO2:

Der neue Jahresmittelgrenzwert für NO2 von 20 µg/m³ würde an vielen Messstationen, die den Stationstyp städtisch – Verkehr abbilden, überschritten. Dies betrifft unter anderem die Messstationen Nürnberg/Von-der-Tann-Straße und Nürnberg/Hauptbahnhof (Jahresmittelwerte: 26 µg/m³ bzw. 25 µg/m³). Bei Betrachtung der NO2-Konzentration der vergangenen sechs Jahre ist insgesamt ein Abwärtstrend zu erkennen (vgl. Abbildung 1). Ob sich dieser Trend fortsetzt, kann jedoch nicht vorhergesagt werden. Beide Messstationen können als (rechtlich unverbindliche) Vergleichsmessstationen für das Stadtgebiet Fürth herangezogen werden.

Abbildung 3: NO2-Jahresmittelwerte in den Jahren 2019 bis 2025 an den Nürnberger Messstationen

PM10:

Der mit der neuen Richtlinie verschärfte Grenzwert (Jahresmittelwert) für PM10 von 20 µg/m³ wird bereits jetzt an allen LÜB-Messstationen eingehalten.

PM2,5:

Der Grenzwert für PM2,5 wird auf 10 µg/m³ gesenkt. Die Messstationen Nürnberg – Hauptbahnhof und Ansbach – Residenzstraße können als (rechtlich unverbindliche) Vergleichsmessstationen für das Stadtgebiet Fürth herangezogen werden. Der Jahresmittelwert für PM2,5 lag von 2019 bis 2022 im Bereich zwischen 9 µg/m³ und 11 µg/m³. In den darauffolgenden Jahren lagen die Werte unterhalb des künftig geltenden Grenzwerts: Im Jahr 2023 wurde an beiden Messstationen ein Jahresmittelwert von 9 µg/m³ ermittelt, im Folgejahr ein Wert von 9 µg/m³ (Nürnberg) bzw. 8 µg/m³ (Ansbach). 2025 stiegen die Jahresmittelwerte an jeweils beiden Messstationen erneut auf 10 µg/m³ an.

Die Jahresmittelwerte liegen mit 11 µg/m³ teilweise geringfügig über dem künftig vorgesehenen Grenzwert. Seit 2023 wäre dieser Grenzwert jedoch eingehalten. Eine verlässliche Prognose ist jedoch nicht möglich.

Abbildung 4: PM2,5-Jahresmittelwerte in den Jahren 2019 bis 2025

 

Fazit:

Die Einhaltung der neuen Grenzwerte bis 2030 stellt die Ballungsräume grundsätzlich vor eine große Herausforderung. Mit Überschreitungen der neuen Tages- und Jahresmittelgrenzwerte für PM10 im Stadtgebiet Fürth ist nicht zu rechnen. Es sind nach aktuellem Kenntnisstand auch keine Messungen von weiteren Luftschadstoffen in Fürth geplant. Daher bestünde aus heutiger Sicht kein rechtlich verbindlicher Handlungsbedarf bzgl. der Erstellung eines Luftqualitätsfahrplans, vorbehaltlich der neuen 39. BImSchV und weiterer Entscheidungen des Staatsministeriums.


4.    Pressebericht – Feinstaubbelastung

Am 07.06.2026 wurde auf nordbayern.de ein kurzer Pressebericht mit der Überschrift „Überraschung in den Top 5: Eine der schmutzigsten Straßen Deutschlands führt durch Stadt in Franken“ veröffentlicht. Auch inFranken.de berichtet über die Feinstaubsituation in Fürth. Beide beziehen sich dabei auf eine von der Firma Coway (Hersteller von Luftfiltern) veröffentlichte Analyse der Feinstaubmessdaten des UBA für den Monat Mai. Nordbayern.de berichtet von einem Höchstwert von 19,4 µg/m³, inFranken.de hingegen von einem Monatsmittel von 19,6 µg/m³.

Der entsprechende Analysebericht von Coway ist nach Online-Recherche nicht zu finden.

Die Daten des UBA bzw. LfU wurden in der Folge durch das OA/U. gesichtet. Die eigene Auswertung der Messdaten des UBA aus dem Monat Mai ergibt einen Monatsmittelwert von 20 µg/m³. Allerdings kann dieser Wert gem. 39. BImSchV nicht beurteilt werden. Beurteilungsrelevant sind Tages- und Jahresmittelwerte, die jeweils mit Grenzwerten versehen sind. Ein Grenzwert für Monatsmittelwerte existiert nicht.

Im Monat Mai wurde der Grenzwert von 50 µg/m³ für das Tagesmittel an jedem Tag eingehalten. Unter Berücksichtigung des künftigen Grenzwerts von 45 µg/m³ wäre insgesamt eine Überschreitung im Mai festzustellen.

Der von der Presse zitierte Analysebericht von Coway kann nicht als belastbare Grundlage zur Beurteilung der lufthygienischen Situation herangezogen werden. Die statistische Auswertung der Daten mag zutreffend sein; Da der Bericht auch nach eingehender Online-Recherche nicht auffindbar ist, kann seine inhaltliche Richtigkeit nicht geprüft werden. Darüber hinaus stellt der Pressebericht aus fachlicher und rechtlicher Sicht einen unzutreffenden Bezug her, indem ein Monatsmittelwert dem in der 39. BImSchV festgelegten Jahresmittelgrenzwert gegenübergestellt wird.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen werden, dass die Firma Coway ein koreanischer Hersteller von Partikelfiltern ist. Die Intention des Unternehmens bei der Veröffentlichung der Analyse der Feinstaubmesswerte lässt sich anhand der vorliegenden Informationen nicht abschließend beurteilen. Darauf weist auch ein Antwortschreiben der Stadt Krefeld hin, in dem ebenfalls auf eine von der Firma Coway veröffentlichte Feinstaubanalyse Bezug genommen und deren Zielsetzung kritisch hinterfragt wird.[2]

Vor diesem Hintergrund können weder der zitierte Analysebericht noch der Pressebericht als belastbare fachliche oder rechtliche Grundlage für eine Bewertung der lufthygienischen Situation herangezogen werden.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

x

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: