Entfällt, da Kenntnisnahme
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) betreibt das Lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) mit derzeit über 50 Messstationen, eine dieser Messstationen befindet sich in der Theresienstraße in Fürth. Diese Messstation erfasst den Parameter PM10 (Feinstaub mit einem Durchmesser von weniger als 10 Mikrometern (μm)). Weitere Parameter werden in der Stadt Fürth nicht gemessen.
1. Feinstaubbelastung
2025 im Stadtgebiet Fürth
Folgende Grenzwerte dienen der Beurteilung der Feinstaubbelastung:
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Parameter |
Grenzwert |
Zeitbezug |
Vorschrift |
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Feinstaub PM10 |
40 µg/m³ |
Durchschnitt Kalenderjahr |
39. BImSchV (2008/50/EG) |
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Feinstaub PM10 |
50 µg/m³ (35 Überschreitungen
im Kalenderjahr zulässig) |
24-h-Mittelwert |
39. BImSchV (2008/50/EG) |
Im Jahr 2025 wurde an der
LÜB-Station Theresienstraße ein Jahresmittelwert für Feinstaub PM10 von 13 μg/m³ gemessen. Dieser blieb im Vergleich zum
Vorjahreswert unverändert. Der gemäß 39. BImSchV maximal zulässige
Jahresmittelwert von 40 µg/m³ wird somit deutlich unterschritten und sicher
eingehalten.
Der maximal zulässige 24-Stunden-Mittelwert
für Feinstaub PM10 von 50
μg/m³ wurde im Jahr 2025 an
einem Tag überschritten: Dies ist auf die Silvesternacht vom 31.12.2024
auf den 01.01.2025 zurückzuführen, in welcher ein ausgeprägter Abbrand von
Feuerwerkskörpern stattfand und so ein 24-Stunden-Mittelwert für den 01.01.2025
von 111 µg/m³ gemessen wurde.
Zulässig sind gemäß 39. BImSchV pro Jahr maximal 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes. Die rechtlichen Vorgaben sind somit sicher eingehalten.
Feinstaub PM10 wird in
der Region zusätzlich an den LÜB-Messstationen in Nürnberg
(Von-der-Tann-Straße) und Ansbach (Residenzstraße) gemessen. An der
LÜB-Messstation in Nürnberg kam es im vergangenen Jahr zu insgesamt sieben
Überschreitungen des 24-Stunden-Mittelwerts, an der Messstation in Ansbach zu
einer. Die Jahresmittelwerte sind mit 19 µg/m³ (Nürnberg) bzw. 15 µg/m³
(Ansbach) ebenfalls sicher eingehalten.
2. Feinstaubbelastung
an Silvester/Neujahr 2025/26 in Fürth
Laut dem Umweltbundesamt werden jährlich ca. 2050 Tonnen Feinstaub (PM10) durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der größte Teil in der Silvesternacht. Dies entspricht in etwa einem Prozent der gesamten freigesetzten Feinstaubmenge in Deutschland.
Zum Jahreswechsel 2025/26 wurden folgende Stundenmittelwerte für Feinstaub PM10 an der LÜB-Station in der Theresienstraße gemessen:

Abbildung 2: Verlauf der Stundenmittelwerte für PM10 in der Silvesternacht von 20:00 bis 06:00 Uhr
Am 31. Dezember stiegen die Feinstaubkonzentrationen kontinuierlich von 20:00 bis 22:00 Uhr an und sanken bis 0:00 Uhr erneut auf einen Wert von 7 µg/m³ ab. In der darauffolgenden Stunde stieg die Feinstaubkonzentration auf 38 µg/m³ an. Im Verlauf der folgenden Nachtstunden fielen die Feinstaubkonzentrationen erneut auf 16 µg/m³ (04:00 Uhr) und erreichten um 06:00 Uhr einen Wert von 18 µg/m³. Der maximal zulässige Tagesmittelwert von 50 µg/m³ wurde weder am 31.12.2025 (13 µg/m³), noch am 01.01.2026 (13 µg/m³) überschritten.
In Nürnberg und in Ansbach ist die Situation vergleichbar: Am 31.12.2025 lag der Tagesmittelwert jeweils bei 16 µg/m³ bzw. bei 15 µg/m³, am 01.01.2026 wiederum bei 30 µg/m³ bzw. bei 14 µg/m³.
Die niedrigeren Feinstaubkonzentrationen könnten auf windiges Wetter zurückzuführen sein, welches zu einem schnelleren Abtransport des Feinstaubs führte. So beschreibt es auch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie[1]. Zusätzlich könnte es auch zu einem grundsätzlich geringeren Abbrand von Feuerwerkskörpern gekommen sein.
3. Auswirkungen
der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie
Die aktuell geltenden Grenzwerte für Luftschadstoffe, insbesondere Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM), sind seit vielen Jahren unverändert und entsprechen nicht mehr den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung. Das EU-Parlament und der Europäische Rat haben sich daher auf eine neue Richtlinie geeinigt, die von beiden Gremien angenommen und am 20.11.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Die Richtlinie (EU) 2024/2881 über Luftqualität und saubere Luft für Europa trat am 10.12.2024 in Kraft und sieht schärfere Grenzwerte vor, die sich stärker an den im Jahr 2021 von der WHO veröffentlichten Empfehlungen orientieren.
Beispielsweise sieht die neue
Richtlinie die Herabsetzung des Jahresmittelgrenzwerts für NO2 von
40 µg/m³ auf 20 µg/m³ vor. Der Jahresmittelgrenzwert für Feinstaub (PM10)
wird von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³, der von Feinpartikeln (PM2,5)
wiederum wird von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³ gesenkt. Die Grenzwerte sollen bis 2030
erreicht werden. Um die Einhaltung der Grenzwerte ab 2030 sicherzustellen,
müssen dort Luftqualitätsfahrpläne aufgestellt werden, wo Überschreitungen der
ab 2030 geltenden Grenz- und Zielwerte für Luftschadstoffe in den Jahren 2026
bis 2029 festgestellt werden. In Fürth
ist keine Überschreitung zu erwarten.
Die Richtlinie muss innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die gesetz- und verordnungsgeberischen Verfahren zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und zur Neufassung der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) laufen derzeit und sollen bis Dezember 2026 abgeschlossen sein.
NO2:
Der neue Jahresmittelgrenzwert für NO2 von 20 µg/m³ würde an vielen Messstationen, die den Stationstyp städtisch – Verkehr abbilden, überschritten. Dies betrifft unter anderem die Messstationen Nürnberg/Von-der-Tann-Straße und Nürnberg/Hauptbahnhof (Jahresmittelwerte: 26 µg/m³ bzw. 25 µg/m³). Bei Betrachtung der NO2-Konzentration der vergangenen sechs Jahre ist insgesamt ein Abwärtstrend zu erkennen (vgl. Abbildung 1). Ob sich dieser Trend fortsetzt, kann jedoch nicht vorhergesagt werden. Beide Messstationen können als (rechtlich unverbindliche) Vergleichsmessstationen für das Stadtgebiet Fürth herangezogen werden.

Abbildung 3: NO2-Jahresmittelwerte in den Jahren 2019 bis 2025 an den Nürnberger Messstationen
PM10:
Der mit der neuen Richtlinie verschärfte Grenzwert (Jahresmittelwert) für PM10 von 20 µg/m³ wird bereits jetzt an allen LÜB-Messstationen eingehalten.
PM2,5:
Der Grenzwert für PM2,5 wird auf 10 µg/m³ gesenkt. Die Messstationen Nürnberg – Hauptbahnhof und Ansbach – Residenzstraße können als (rechtlich unverbindliche) Vergleichsmessstationen für das Stadtgebiet Fürth herangezogen werden. Der Jahresmittelwert für PM2,5 lag von 2019 bis 2022 im Bereich zwischen 9 µg/m³ und 11 µg/m³. In den darauffolgenden Jahren lagen die Werte unterhalb des künftig geltenden Grenzwerts: Im Jahr 2023 wurde an beiden Messstationen ein Jahresmittelwert von 9 µg/m³ ermittelt, im Folgejahr ein Wert von 9 µg/m³ (Nürnberg) bzw. 8 µg/m³ (Ansbach). 2025 stiegen die Jahresmittelwerte an jeweils beiden Messstationen erneut auf 10 µg/m³ an.
Die Jahresmittelwerte liegen mit 11 µg/m³ teilweise geringfügig über dem künftig vorgesehenen Grenzwert. Seit 2023 wäre dieser Grenzwert jedoch eingehalten. Eine verlässliche Prognose ist jedoch nicht möglich.

Abbildung 4: PM2,5-Jahresmittelwerte in den Jahren 2019 bis 2025
Fazit:
Die Einhaltung der neuen Grenzwerte bis 2030 stellt die Ballungsräume grundsätzlich vor eine große Herausforderung. Mit Überschreitungen der neuen Tages- und Jahresmittelgrenzwerte für PM10 im Stadtgebiet Fürth ist nicht zu rechnen. Es sind nach aktuellem Kenntnisstand auch keine Messungen von weiteren Luftschadstoffen in Fürth geplant. Daher bestünde aus heutiger Sicht kein rechtlich verbindlicher Handlungsbedarf bzgl. der Erstellung eines Luftqualitätsfahrplans, vorbehaltlich der neuen 39. BImSchV und weiterer Entscheidungen des Staatsministeriums.
4. Pressebericht
– Feinstaubbelastung
Am 07.06.2026 wurde auf
nordbayern.de ein kurzer Pressebericht mit der Überschrift „Überraschung in
den Top 5: Eine der schmutzigsten Straßen Deutschlands führt durch Stadt in
Franken“ veröffentlicht. Auch
inFranken.de berichtet über die Feinstaubsituation in Fürth. Beide beziehen
sich dabei auf eine von der Firma Coway (Hersteller von Luftfiltern)
veröffentlichte Analyse der Feinstaubmessdaten des UBA für den Monat Mai.
Nordbayern.de berichtet von einem Höchstwert von 19,4 µg/m³,
inFranken.de hingegen von einem Monatsmittel von 19,6 µg/m³.
Der entsprechende Analysebericht von Coway ist nach Online-Recherche
nicht zu finden.
Die Daten des UBA bzw. LfU wurden in der Folge durch das OA/U.
gesichtet. Die eigene Auswertung der Messdaten des UBA aus dem Monat Mai ergibt
einen Monatsmittelwert von 20 µg/m³. Allerdings kann dieser Wert gem. 39.
BImSchV nicht beurteilt werden. Beurteilungsrelevant sind Tages- und
Jahresmittelwerte, die jeweils mit Grenzwerten versehen sind. Ein Grenzwert
für Monatsmittelwerte existiert nicht.
Im Monat Mai wurde der Grenzwert von 50 µg/m³ für das Tagesmittel an
jedem Tag eingehalten. Unter Berücksichtigung des künftigen Grenzwerts von 45
µg/m³ wäre insgesamt eine Überschreitung im Mai festzustellen.
Der von der Presse zitierte Analysebericht von Coway kann nicht als
belastbare Grundlage zur Beurteilung der lufthygienischen Situation
herangezogen werden. Die statistische Auswertung der Daten mag zutreffend sein;
Da der Bericht auch nach eingehender Online-Recherche nicht auffindbar ist,
kann seine inhaltliche Richtigkeit nicht geprüft werden. Darüber hinaus stellt
der Pressebericht aus fachlicher und rechtlicher Sicht einen unzutreffenden
Bezug her, indem ein Monatsmittelwert dem in der 39. BImSchV festgelegten
Jahresmittelgrenzwert gegenübergestellt wird.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen werden, dass die Firma Coway ein
koreanischer Hersteller von Partikelfiltern ist. Die Intention des Unternehmens
bei der Veröffentlichung der Analyse der Feinstaubmesswerte lässt sich anhand
der vorliegenden Informationen nicht abschließend beurteilen. Darauf weist auch
ein Antwortschreiben der Stadt Krefeld hin, in dem ebenfalls auf eine von der
Firma Coway veröffentlichte Feinstaubanalyse Bezug genommen und deren
Zielsetzung kritisch hinterfragt wird.[2]
Vor diesem Hintergrund können weder der zitierte Analysebericht noch der Pressebericht als belastbare fachliche oder rechtliche Grundlage für eine Bewertung der lufthygienischen Situation herangezogen werden.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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Veranschlagung im Haushalt
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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