Betreff
Vergütung der Therapiestunden bei ambulanten Eingliederungshilfen
Vorlage
JgA/0780/2026
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Erhöhung des Therapiestundensatzes von 73,61 € auf 75,58 € zum 01.09.2026 wird zugestimmt


Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien leistet ambulante Eingliederungshilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung durch eine Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie. Davon sind aktuell ca.150 Kinder jährlich betroffen.

Die Therapie wird nach landesweit definierten Standards von niedergelassenen Fachkräften erbracht. In Fürth werden ausschließlich qualifizierte Therapeuten (z.B. Dipl. Psychologen/innen und Dipl.-Pädagogen/innen) beauftragt. Die Stundenvergütung orientiert sich an den Vereinbarungen der Landeskommission Kinder- und Jugendhilfe und den Vertragsparteien des Rahmenvertrages gem. § 78 f SGB VIII in den Anhängen F, G und H. Die Sätze beziehen sich auf die Positionen der vergleichbaren Entgeltgruppe 13 des TVöD zuzüglich eines Aufschlags für eine Investitionskostenpauschale in Höhe von 5 % aus Entgeltgruppe 9 b. Die Stundenpauschalen werden insoweit vorgegeben und durch den Städtetag als Empfehlung ausgesprochen und regelmäßig fortgeschrieben.

Die letzte Tariferhöhung im TVöD wurde zum 01.05.2026 wirksam – siehe Anlage. Die Umsetzung soll nun in Fürth zum 01.09.2026 vollzogen werden. Die Steigerung beträgt diesmal 2,68 %.

Die Kostensteigerung wirkt sich im Sonderbudget 51500 aus und beläuft sich auf jährlich rd. 27.000 €. Die Erhöhung wird für die Aufstellung des Haushaltsjahres 2027 berücksichtigt.

Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Ausbildung erscheint die Anpassung als gerechtfertigt, auch im Hinblick auf die allgemeine Lohnentwicklung. Umliegende Jugendämter haben teilweise bereits zum 01.05.2026 die aktuelle Erhöhung umgesetzt. In Fürth wurde die vorangegangene Erhöhung auf 73,61 € (tariflich bereits ab 01.01.2026 wirksam) erst verzögert zum 01.07.2026 beschlossen – es handelt sich somit erneut um „eine Angleichung im Nachgang“. Die Erhöhung ist für Beauftragungen unumgänglich- um nicht Gefahr zu laufen, diese wichtige Eingliederungshilfeleistung nicht mehr bedarfsdeckend erbringen zu können.

Aus diesem Grund wird die gleichzeitige Anpassung des Stundensatzes mit den benachbarten Jugendämtern in der Region bei den nächsten Beschlussfassungen angestrebt / umgesetzt.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

x

ja

Gesamtkosten

Ca. 27.000 € jährl.

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Tabelle mit Neuberechnung ab 01.05.2026