1. Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt Kenntnis von den nötigen
Umbauten im FÖZ Süd für den OGT für das Schuljahr 2026/27 ff und empfiehlt diese dem
Finanzausschuss/Stadtrat zur weiteren Beschlussfassung gem. der Vorlage zu TOP 3 zum
Bau- und Werkausschuss vom 15.04.2026.
Zusätzlich wird empfohlen, für die baulichen Umbaukosten die Förderung nach Säule 1 der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Investitionsprogramm Startchancen in
Anspruch zu nehmen (bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben).
2. Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt Kenntnis von den nötigen
Ausstattungsmaßnahmen und empfiehlt diese dem Finanzausschuss/Stadtrat zur weiteren
Beschlussfassung.
Für die Kosten der Ausstattung ist die Förderung nach dem Gesetz zur ganztägigen Förder-
ung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) in Anspruch zu
nehmen (bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben). Der zu erwartende Eigenanteil von
26.845,85 € ist aus dem städt. HH des SchvA zu finanzieren.
Die Ausgangslage zu
Beginn des Schuljahres 2025/26:
Am FÖZ Süd wurden in dem angrenzenden Gebäude in unmittelbarer Laufnähe des Schulgebäudes in der Jakob-Wassermann-Str. 6a, Flächen im 1.OG, am 26.08.2025 vom Vormieter an die Stadt Fürth zurückgegeben.
Dank der Rückgabe der Räume konnte für die Kinder im Grundschulbereich des FÖZ Süd ab September 2025/26 eine 2. Gruppe im offenen Ganztag angeboten werden.
Durch die Kurzfristigkeit der Übergabe der Räumlichkeiten konnten diese für eine erste Betriebsaufnahme zunächst nur mit vielen Einschränkungen von GWF und SchvA hergestellt werden. Aus dem aktuellen Bericht der FASI ergaben sich Anforderungen an die bauliche Ertüchtigung.
In Absprache mit der Regierung, der Schulleitung und dem Träger des Ganztagsbetriebes wurde ein dringender Sanierungsbedarf für das kommende Schuljahr festgestellt.
Die Gruppen sind aktuell von der Regierung auch nur befristet bis zum Schuljahresende genehmigt.
Die geplante
Änderung:
Die Schule muss ein neues pädagogisches Konzept für den
Dauerbetrieb ihrer Ganztagsgruppen bis zum neuem Schuljahr 2026/27 vorlegen und
benötigt für ihre pädagogische Arbeit deshalb dringend die zu beschließenden
Verbesserungen in der Baulichkeit (eigene WCs für das Personal, etc.) und die
zu beschließenden Verbesserungen in der Einrichtung.
Seitens der GWF wurden die notwendigen Umbaumaßnahmen
gemeinsam mit der Nutzerseite identifiziert, so dass bis zum Beginn des SJ
2026/27 diese zeitlich gut durchgeführt werden können.
Gemeinsam mit allen Beteiligten wurde erstmals der komplette Ganztagsbereich einer Schule neu konzipiert. Die Ausstattung dafür soll in Gänze neu beschafft werden, vgl. die Prozessbeschreibung zur Planung der Ganztagsräume in Anlage 1.
Die beeindruckenden Resultate des Planungsprozesses vgl.
Anlagen 3-4.
Die Umbaumaßnahmen ändern allerdings nichts an der
räumlichen Enge für den Ganztag im Nebengebäude. Erst der Bau der Zentralmensa
wird im Nebengebäude eine räumliche Entlastung bringen, dann wenn die Kinder
die Möglichkeit erhalten, in die Zentralmensa zum Essen zu gehen und der
dadurch im Nebengebäude gewonnene Platz für den Aufenthalt im offenen Ganztag
besser genutzt werden kann.
Durch die zu beschließenden Maßnahmen sollen die 3 Gruppen für den
Ganztag am FÖZ Süd dauerhaft in ihrem Bestand gesichert werden und so auch ab
dem SJ 2026/27 dauerhaft von der Regierung genehmigt werden.
Vorgesehen sind:
Ø 2 Grundschulgruppen in den zu sanierenden Räumen des Nebengebäudes
mit
2 Gruppen mit insgesamt mindestens 24 und höchstens 28 Kindern (bisher sind nur
24 Kinder in den 2 Gruppen befristet genehmigt)
Ø 1 Mittelschulgruppe im Hauptschulhaus im bisherigen sanierten OGT-Raum
mit 14 Kindern wie bisher schon
Das Raumprogramm für den OGT des FÖZ Süd ist aktuell mit der
Regierung abgestimmt und bestätigt worden, vgl. Anlage 1. Seitens der Regierung
ist signalisiert, dass die räumliche Enge im Hinblick auf das geplante Bauen
der Zentralmensa interimsweise akzeptiert werden kann. Für die Förderzentren
gelten grds. die Flächenbandbreiten einer kombinierten Grund- und Mittelschule.
Im Ganztag beträgt die Flächenbandbreite somit 1,00 m² bis 2,5 m² pro Kind im
Ganztag.
Allgemeine Information:
Alle 3 Gruppen haben die
Möglichkeit, Räume im Schulhaus zusätzlich
zu ihren Gruppenräumen nutzen.
Alle 3 Gruppen nutzen immer auch
die gesamten Freiflächen des Schulhauses
Die Nutzung des kleinen Gartenbereiches direkt beim
Nebengebäude wird nur für die 2 Grundschulgruppen im offenen Ganztag reserviert
sein.
Finanzierung:
|
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
348.845,85 € (ca. 280.000,00 € Umbaukosten bei GWF, zuzgl.
Ausstattungskosten v. 68.845,85 € bei SchvA) |
|
nein |
X |
ja |
3.920,00
€ im Baubereich (GWF) |
|||||||
|
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
X |
NeinWFWFGWFGWF |
X |
ja |
Im HH SchvA |
Budget-Nr. |
im |
X |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
|
wenn nein,
Deckungsvorschlag: Förderprogramme nach
SC-I-R für Umbaumaßnahmen und GaFöG für Ausstattung in Höhe von bis zu
jeweils 70 % der förderfähigen Kosten. Für die Ausstattung werden
für 28 Kinder je 1.500,00 €/Kind erwartet, mit einer Fördersumme gesamt von
42.000,00 €. Deshalb werden nur 26.845,85 € der Ausstattungskosten von
68.845,85 € sind als Eigenanteil zu finanzieren sein über den HH von SchvA. |
||||||||||||||||||
Anlage_1_Prozessbeschreibung zur Planung der Ganztagsräume im FÖZ Süd von KitaGTS
n.ö._Anlage_2_Zustimmung der Regierung von Mfr. zum Raumprogramm für den OGT
für das FÖZ Süd vom 30.10.2025
n.ö._Anlage_3_Planung der Ausstattung für den OGT im FÖZ Süd
n.ö._Anlage_4_Planung der Küchenausstattung für den OGT im FÖZ Süd
n.ö._Anlage_5_Kostenaufstellung für Ausstattung für den OGT im FÖZ Süd
n.ö._Anlage_6_Kostenaufstellung für Küchenausstattung für den OGT im FÖZ Süd
n.ö._Anlage_7_Kosten für zusätzliche Ausstattung für den OGT im FÖZ Süd
