Entfällt da Kenntnisnahme
Der Fürther Jugendrat hat zum Umweltausschuss am 27.04.2026 folgenden Antrag gestellt:
Anfrage zum Stand der Klimaziele an die Stadt Fürth
Dem Jugendrat werden im zuständigen Gremium folgende
Fragen schriftlich und nachvollziehbar beantwortet:
1. Zielerreichung:
a.
Werden die im integrierten
Klimaschutzkonzept festgelegten städtischen Ziele derzeit eingehalten?
Insbesondere:
b.
Ist nach aktuellem Stand davon
auszugehen, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 70 % reduziert werden?
c.
Ist das Ziel einer Klimaneutralität
Fürths bis 2040 konsequent erreichbar?
2. Controlling und Monitoring:
a.
Wie ist der aktuelle Stand des
vorgesehenen Controllings und Monitorings?
b.
Wo werden die dazugehörigen Ergebnisse
veröffentlicht und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
3. Umgesetzte und laufende Maßnahmen:
a.
Welche Maßnahmen aus dem
Klimaschutzkonzept wurden bereits umgesetzt?
b.
Welche Maßnahmen befinden sich derzeit in
Planung oder Ausführung?
Hierzu teilt die Verwaltung mit:
1. Zielerreichung:
a. Werden
die im integrierten Klimaschutzkonzept festgelegten städtischen Ziele derzeit
eingehalten? Insbesondere:
b.
Ist nach aktuellem Stand davon
auszugehen, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 70 % reduziert werden?
c.
Ist das Ziel einer Klimaneutralität
Fürths bis 2040 konsequent erreichbar?
Im Zeitraum von 2018 bis 2023[1] konnte der gesamte jährliche
Treibhausgasausstoß im Stadtgebiet um rund 14,7% reduziert werden. Der
Pro-Kopf-Treibhausgasausstoß aller Fürther Bürgerinnen und Bürger sank im
gleichen Zeitraum um rund 17,5%. Unter der Annahme einer linear
verlaufenden Entwicklung ergäbe sich bis 2030 eine Reduktion um rund 26%
(gesamter jährlicher Treibhausgasausstoß) bzw. rund 34%
(Pro-Kopf-Treibhausgasausstoß). Die Fertigstellung bedeutender
infrastruktureller Maßnahmen, wie sie beispielsweise in der Wärmeplanung
angedacht sind, oder das Greifen gesetzlicher Fristen (z.B. „Biotreppe“) führen
voraussichtlich zu einem verstärkt stufenhaften, nicht linearen Verlauf des
Treibhausgasausstoßes. Diese lassen sich jedoch zum aktuellen Zeitpunkt
hinsichtlich ihres zeitlichen Eintretens und der resultierenden Wirkungen nicht
präzise beziffern.
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Als Vergleichswerte werden im Folgenden auch die Treibhausgasemissionen pro Einwohner der Nachbarstädte Erlangen und Nürnberg dargestellt, soweit diese für den dargestellten Zeitraum veröffentlicht wurden. Alle Zahlen stammen aus den veröffentlichten Treibhausgasbilanzen auf den Webseiten der Städte. Im Fall von Erlangen wurde der Gesamttreibhausgasausstoß mit der separat veröffentlichten Einwohnerstatistik der Stadt Erlangen verrechnet.

Die Zahlen machen deutlich, dass unter den derzeit geltenden Voraussetzungen davon ausgegangen werden muss, dass die beschlossenen Zielsetzungen einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes um 70% bis 2030 und einer vollständigen Klimaneutralität bis 2040 ohne zusätzliche Anstrengungen voraussichtlich nicht erreicht werden. Solche sind dabei sowohl auf kommunaler als auch auf Bundes- und Landesebene vonnöten. Besonders hinsichtlich des sogenannten „Bundesstrommix“, mit dem laut BISKO-Standard in den Kommunen Treibhausgase bilanziert werden müssen, liegt der Einfluss zu einem überwiegenden Teil außerhalb des städtischen Wirkungsbereichs. Gleichzeitig wirkt sich der Stromverbrauch besonders stark auf den derzeitigen Treibhausgasausstoß aus: Im Jahr 2023 trug der Stromverbrauch rund 33% zu den gesamten jährlichen Treibhausgasemissionen in Fürth bei. Im Zeitraum von 2018 bis 2023 sank der zugehörige Emissionsfaktor für Strom um rund 16,5% Prozent und damit weniger stark als die Pro-Kopf-Emissionen in Fürth.
2. Controlling und Monitoring:
a. Wie
ist der aktuelle Stand des vorgesehenen Controllings und Monitorings?
b.
Wo werden die dazugehörigen Ergebnisse
veröffentlicht und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
Das Monitoring- und
Controllingtool Climate View wird in der Stadt Fürth bereits seit längerem
intern eingesetzt und befindet sich aktuell im weiteren Aufbau und in der
fachlichen Vertiefung. Das Tool ermöglicht es, klimarelevante Maßnahmen
systematisch mit ihren Wirkungszusammenhängen zu verknüpfen und deren Einfluss
auf die Entwicklung der Treibhausgasemissionen quantitativ abzubilden.
Grundlage hierfür ist eine modellbasierte Wirkungslogik, mit der sowohl
Emissionsminderungen als auch langfristige Entwicklungspfade (z. B. bis zur
Klimaneutralität) dargestellt werden können. Kern des Systems ist die Abbildung
sogenannter Ursache-Wirkungs-Ketten („Carbon Causal Chains“), über die
Maßnahmen mit konkreten Emissionseffekten verknüpft werden. Ergänzend werden
sogenannte Umstellungselemente modelliert, die konkrete Transformationsprozesse
(z. B. Umstieg auf erneuerbare Energien) abbilden und deren Beitrag zur
Emissionsminderung quantifizieren.
Um diese Funktionen
vollumfänglich nutzen zu können, ist eine umfangreiche Datenaufbereitung
erforderlich. Dazu gehört insbesondere:
·
die
Überführung bestehender Maßnahmen in die Wirkungslogik des Tools,
·
die
Einbindung zusätzlicher Datengrundlagen (u. a. über 80 sozioökonomische
Parameter),
·
sowie
die Verknüpfung mit weiteren Planungsprozessen (z. B. kommunale Wärmeplanung).
Dieser Prozess ist derzeit noch
nicht vollständig abgeschlossen und wird schrittweise weiterentwickelt. Die Veröffentlichung des für die
Allgemeinheit zugänglichen Dashboards auf der Homepage der Stadt, welches eine
interaktive Betrachtung der über Climate View erfassten und modellierten Daten
ermöglicht, ist im Laufe des Jahres vorgesehen. Zuvor ist eine Vorstellung
des Tools und der damit verbundenen Möglichkeiten im Umweltausschuss geplant.
3. Umgesetzte und laufende
Maßnahmen:
a. Welche
Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept wurden bereits umgesetzt?
b.
Welche Maßnahmen befinden sich derzeit in
Planung oder Ausführung?
Das Integrierte
Klimaschutzkonzept (IKSK) der Stadt Fürth wurde im Dezember 2021 vom Stadtrat
beschlossen; seitdem arbeitet die Stadtverwaltung an der Umsetzung der darin
enthaltenen 85 Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, darunter 30 als
„Sofortmaßnahmen“ gekennzeichnete Vorhaben.
Die Maßnahmen dienen der
Erreichung der im IKSK verankerten Ziele der Klimaneutralität der
Stadtverwaltung bis spätestens 2035 sowie der Gesamtstadt bis spätestens 2040.
Zugleich sollen sie die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels
erhöhen. Um den Fortschritt systematisch zu erfassen und steuerbar zu machen,
wurde 2024 das Monitoringtool Climate View eingeführt; damit werden
Treibhausgasbilanz, zukünftige Szenarien und Maßnahmen künftig gemeinsam
betrachtet und die bisherige reine Sachstandsberichterstattung schrittweise
abgelöst.

Umsetzungsstand der 30 Sofortmaßnahmen
Auf Basis der zusammengeführten
Sachstandsangaben zu den 30 Sofortmaßnahmen ergibt sich im April 2026 folgender
Stand:
·
Sämtliche
Sofortmaßnahmen wurden initiiert und befinden sich in der Umsetzung.
·
19
Sofortmaßnahmen werden als kontinuierliche, dauerhaft fortgeführte Aufgaben in
den Bereichen Energieberatung, Abfallberatung sowie Bildungs- und
Beteiligungsangebote verstanden und entsprechend weiterentwickelt. Ihre
Umsetzung ist nicht abschließbar, sondern Bestandteil eines langfristig
angelegten Verbesserungsprozesses.
·
7
Sofortmaßnahmen wurden begonnen und befinden sich in aktiver Bearbeitung, sind
jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen (z.B. Hitzeaktionsplan, ausgewählte
Anpassungs- und Mobilitätsmaßnahmen).
·
3
Maßnahmen konnten abgeschlossen werden.
- 1
Sofortmaßnahme wird als nicht abschließbare Struktur‑ bzw.
Querschnittsaufgabe geführt.
Konkrete Beispiele für planmäßig realisierte Sofortmaßnahmen sind:
·
Förderung
lokaler Netzwerke zu Energie‑ und Gebäudethemen: Aufbau des Netzwerks
„Zukunftswirtschaft“ sowie aktive Mitarbeit in Initiativkreisen wie „Wohnen und
Energie“ und „Zukunftsfähige Immobilien“ der Metropolregion Nürnberg
·
Umfassende
Energieberatung: Verstetigtes Angebot in Kooperation mit der
Verbraucherzentrale, jährlich durchgeführte Energiekarawanen mit insgesamt über
380 Vor‑Ort‑Beratungen, Einrichtung eines Fachberaters für
erneuerbare Energien in der Stadtverwaltung sowie ergänzende Bürger-Formate wie
der „Ofenführerschein“.
- Abfallarme,
nachhaltige Veranstaltungen: Einführung eines verpflichtenden
Abfallkonzepts für Veranstaltungen seit 2022, Erarbeitung eines
Handlungsleitfadens und Aufbau einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe,
die Nachhaltigkeitsaspekte bei städtischen Veranstaltungen systematisch
verankert.
Diese Beispiele verdeutlichen, dass die kurzfristigen Hebel – Informationen, Beratung, Netzwerke und verbindliche Rahmenvorgaben – nicht nur gestartet, sondern in wirksame, dauerhafte Strukturen überführt wurden.
Gesamtstand der 85 IKSK‑Maßnahmen

Für alle 85 Maßnahmen des IKSK liegt eine konsolidierte Bewertung des
Umsetzungsstandes vor. Für die 55 Maßnahmen, die nicht als Sofortmaßnahmen
definiert sind (Laufzeit überwiegend 2025–2028 bzw. ab 2029), ergibt sich für
2026 folgendes Bild:
·
9
Maßnahmen sind noch nicht angestoßen.
- 21
Maßnahmen befinden sich in konkreter Bearbeitung, sind jedoch noch nicht
abgeschlossen.
- 20 Maßnahmen laufen dauerhaft als wiederkehrende Aufgaben, etwa in den Bereichen Bildung, Beteiligung und Monitoring.
- 4 Maßnahmen sind bereits abgeschlossen.
- 1 Maßnahme wird als nicht abschließbare Struktur‑ bzw. Querschnittsaufgabe geführt.
In der Summe – Sofortmaßnahmen und weitere Maßnahmen zusammengenommen – sind damit deutlich mehr als zwei Drittel der 85 Maßnahmen in Umsetzung oder als Daueraufgabe etabliert; nur ein kleiner Teil wurde noch nicht begonnen. Die Zahl der abgeschlossenen Maßnahmen stieg seit dem letzten Zwischenbericht (OA/0604/2023) um 75%.
Die zeitliche Einordnung (2022–2024, 2025–2028, ab 2029) zeigt, dass die meisten abgeschlossenen Maßnahmen im ersten Umsetzungszeitraum liegen, während in der aktuellen Phase vor allem strategische und strukturbildende Maßnahmen (z.B. Wärmeplanung, Schwammstadtkonzept, Biodiversitätsstrategie) aufgebaut und verstetigt werden.

Eine detaillierte Darstellung des Umsetzungsstands kann der beigefügten Übersicht „Sachstand Maßnahmenumsetzung IKSK 032026“ entnommen werden.
Best‑Practice‑Beispiele aus zentralen Themenfeldern
Kommunale Wärme- und Energieplanung
Mit der kommunalen Wärmeplanung („Langfristige Strategie zum Umbau der Wärmeversorgung“) wurde ein zentraler Baustein für die Dekarbonisierung des Wärmesektors auf den Weg gebracht.
Nach erfolgreicher Fördermittelakquise und Vergabe wurde 2024 mit der Bestands‑ und Potenzialanalyse begonnen, ein digitaler Gebäudedaten‑Zwilling aufgebaut und ein Maßnahmenkatalog mit Wärmenetz‑Eignungsgebieten und Nahwärmepotenzialen erarbeitet; der Wärmeplan wurde im Dezember 2025 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt und beschlossen, sowie für die Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht.
Parallel dazu treiben infra und WBG konkrete Transformationsprojekte voran, etwa den Transformationsplan für das Fernwärmenetz Fronmüllerstraße, serielle Sanierungs‑ und Aufstockungsprojekte im WBG‑Bestand sowie den Aufbau eines bilanziell CO₂‑neutralen Nahwärmenetzes auf der Hardhöhe. Diese Vorhaben adressieren gezielt die in der Treibhausgasbilanz identifizierten Schwachstellen der Wärmeversorgung, wo der Rückgang fossiler Heizenergieträger seit 2018 nur 2,5% betrug und ein beschleunigter Ausbau erneuerbarer Wärme dringend erforderlich ist.[2]
Energieberatung, Förderkulisse und lokale Netzwerke
Die Kombination aus kommunaler
Energieberatung, Energiekarawanen, Fachberatung für Unternehmen und
thematischen Netzwerken erweist sich als wirksames Instrument, um
Sanierungsaktivitäten und den Umstieg auf erneuerbare Energien im
Gebäudebestand voranzubringen.
Die hohe Inanspruchnahme der Beratungsangebote, die jährlich wiederkehrende Energiekarawane bzw. ab 2026 ein vergleichbares stadtweites Energieberatungsangebot sowie niedrigschwellige Formate wie der Ofenführerschein und digitale Energie‑Checks zeigen, dass die Bevölkerung zunehmend für Energieeffizienz und erneuerbare Energien sensibilisiert ist.
Kommunale Vorbildfunktion und Beschaffung
Im eigenen Verantwortungsbereich wurden mit dem kommunalen Energie- und Sanierungsmanagement, ambitionierten Energiestandards für Neubau und Sanierung sowie dem systematischen Ausbau von Photovoltaik‑Anlagen auf kommunalen Dächern sichtbare Fortschritte erzielt. Bei der Stadtentwässerung Fürth (StEF) liegt der Eigenversorgungsgrad in der Hauptkläranlage inzwischen bei rund 80% des Strombedarfs und nahezu 100% der Wärmeversorgung, u.a. durch Klärgaserzeugung und eine neue große PV‑Anlage.
Im Bereich der nachhaltigen
Beschaffung konnte der Anteil nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen an der
Gesamtbeschaffung von 2,8% im Jahr 2020 auf 12,8% im Jahr 2024 gesteigert
werden; für 2025 werden darüber hinaus drei qualitative Nachhaltigkeitsniveaus
ausgewiesen, um besonders anspruchsvolle Produkte gezielt zu fördern.
Diese Vorbildfunktion der Stadtverwaltung strahlt in Wirtschaft, Bildung und Zivilgesellschaft hinein und unterstreicht die Bedeutung der IKSK‑Maßnahmen im eigenen Zuständigkeitsbereich.
Mobilität, öffentliche Räume und soziale Gerechtigkeit
Mit dem Mobilitätsplan Fürth 2035
wurden die Klimaziele des IKSK in konkrete verkehrliche Handlungsfelder
übersetzt, u.a. in den Ausbau des Radverkehrs, Parkraummanagement,
Busbeschleunigung, Sharing‑Angebote und Maßnahmen zur Aufwertung des
Straßenraums.
Flankierend wurden das Deutschlandticket als Jobticket der Stadt Fürth
eingeführt, ein kommunales Sozialticket, sowie ein Fahrradverleihsystem und Car‑Sharing‑Angebote
im Stadtgebiet ausgebaut.
Klimaanpassung, Bildung und Beteiligung
Mit Stadtklimaanalyse, Hitzeaktionsplan, Starkregen‑ und Hochwassermanagement sowie dem Leitbild einer „Schwammstadt“ werden die Grundlagen für eine klimaresiliente Stadtentwicklung gelegt.
Gleichzeitig stärken Umweltstation, die Aktion „Klimagipfel“ mit Jugendlichen, Klimafit‑Kurse, CO₂‑Challenge und zahlreiche weitere Bildungs‑ und Beteiligungsangebote das Bewusstsein für Klimaschutz und Klimaanpassung in allen Altersgruppen.
Ausblick
Die aufgezeigte Entwicklung der
Reduzierung der THG-Emissionen steht im engen Zusammenhang mit der konsequenten
Umsetzung der 85 IKSK‑Maßnahmen, insbesondere der Sofortmaßnahmen in den
Bereichen Energie, Mobilität, Abfall, Beschaffung und Bildung und verdeutlicht
die Wirkung der eingeleiteten Schritte.
Gleichzeitig macht die Bilanz deutlich, dass insbesondere in den Sektoren Wärmeversorgung, speziell der Sanierung des Gebäudebestands, sowie Verkehr weiterhin erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um die Klimaneutralitätsziele 2035/2040 zu erreichen; hierfür ist es entscheidend, auch die bislang noch nicht angestoßenen bzw. erst mittel‑ bis langfristig terminierten Maßnahmen des IKSK zügig zu konkretisieren und in die Umsetzung zu bringen.
[1] Die derzeit vorliegenden Daten ermöglichen eine Bilanzierung der städtischen Treibhausgasemissionen bis einschließlich 2023. Eine Bilanzierung für die folgenden Jahre ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da zugrundeliegende Daten des Umweltbundesamts sowie des statistischen Landesamts über den genannten Zeitraum hinaus derzeit noch nicht vorliegen. Entsprechende Daten für das Bilanzjahr 2024 werden voraussichtlich frühestens im Herbst diesen Jahres veröffentlicht.
[2] Quelle: Ergebnisse THG-Bilanz 2019-2023
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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Gesamtkosten |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Sachstand Maßnahmenumsetzung IKSK 032026
