1. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem
Stadtrat, die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V+E Nr. XIII zu
beschließen.
2. Der Bau- und Werkausschuss billigt den
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V+E Nr. XIII sowie die dazugehörige
Begründung (mit Anlagen).
3. Der Bau- und Werkausschuss beschließt,
die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
4. Der Bau- und Werkausschuss beschließt,
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die
ortsübliche Bekanntmachung zu veranlassen und die förmliche Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Ausgangslage:
Die Einkaufsnutzungen im Plangebiet sind seit zwölf Jahren etabliert und sichern die Nahversorgung in Ober- und Unterfürberg. Jedoch entsprechen die Warenpräsentation des Nahrungsmitteldiscounters und des Drogeriemarktes, insbesondere die Gangbreiten und Kassenbereiche, nicht mehr den heutigen Anforderungen an Barrierefreiheit und Nutzungsansprüchen. Eine Sanierung im Bestand ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich.
Planung:
Um die Attraktivität des Standortes zu sichern, Leerstände zu vermeiden und die Nahversorgung fußläufig zu erhalten, ist eine flächenschonende Verlagerung der Lagerflächen in Anbauten geplant. Die hierfür benötigten Flächen befinden sich im Eigentum des Discounter-betreibers. Der Eingriff in bisher unversiegelte Ruderalflächen ist geringfügig und vertretbar.
Bauplanungsrechtliche Einordnung:
Für das Plangebiet besteht bereits ein vorhabenbezogener Bebauungsplan V+E Nr. XIII. Die geplante Erweiterung nach Süden in den Außenbereich erfordert dessen Änderung. Diese ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar. Eine Verträglichkeitsstudie bestätigt, dass keine negativen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in Fürth zu erwarten sind. Eine UVP-Vorprüfung ergab keine wesentlichen Umweltauswirkungen. Ein Artenschutzgutachten schließt Verbotstatbestände aus.
Verfahren:
Die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und der Geltungsbereich nur geringfügig erweitert wird. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) wird verzichtet. Der Vorhabenträger NORMA Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co.KG übernimmt die Verfahrenskosten und schließt einen Durchführungsvertrag mit der Stadt Fürth ab.
Wesentliche Inhalte des Planentwurfs:
·
Erweiterung
des Geltungsbereichs nach Süden um ca. 10 m
·
Geringfügige
Erhöhung der maximal zulässigen Verkaufsflächen
·
Vergrößerung
des Baufensters nach Süden (Höhenbegrenzung entsprechend V+E Nr. XIII)
·
Eingriffsbilanzierung
nach Naturschutzkostenerstattungssatzung (NKS); Ausgleich erfolgt im
Plangebiet.
·
Vermeidungsmaßnahmen
aus dem Artenschutzgutachten sind in Festlegungen des Bebauungsplanvorentwurfes
aufgenommen.
·
Keine
nennenswerten verkehrlichen Auswirkungen. Stellplatznachweis erfolgt nach
geltenden Vorschriften.
·
Keine
Immissionsschutzkonflikte zu erwarten.
Über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Änderungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB) sowie über die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB ist nunmehr zu beschließen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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01_Vorentwurf
Planblatt 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V+E Nr. XIII
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02_Vorentwurf
Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans V+E Nr. XIII
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03_Anlage
zum Bebauungsplan: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutz-rechtlichen
Prüfung (saP), Bachmann Artenschutz GmbH, Stand 10/2024
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04_Anlage
zum Bebauungsplan: Erläuterungsbericht zur allgemeinen Vorprüfung des
Einzelfalls gem. Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG), Ingenieurbüro Christofori
und Partner, Stand 01/2025
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05_Anlage
zum Bebauungsplan: Schallimmissionsprognose zum Anlagenbetrieb, Wölfel
Engineering GmbH, Stand 09/2025
- 06_Anlage zum Bebauungsplan: Auswirkungsanalyse zur geplanten Erweiterung des Norma-Lebensmitteldiscounters und dm-Drogeriemarktes in Fürth, Kurt-Scherzer-Straße 2-4, Standort & Kommune Beratungs GmbH, vom 19.01.2024
