1.    Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V+E Nr. XIII zu beschließen.

2.    Der Bau- und Werkausschuss billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V+E Nr. XIII sowie die dazugehörige Begründung (mit Anlagen).

3.    Der Bau- und Werkausschuss beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3  Abs. 2 BauGB durchzuführen.

4.    Der Bau- und Werkausschuss beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung zu veranlassen und die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.


Ausgangslage:

Die Einkaufsnutzungen im Plangebiet sind seit zwölf Jahren etabliert und sichern die Nahversorgung in Ober- und Unterfürberg. Jedoch entsprechen die Warenpräsentation des Nahrungsmitteldiscounters und des Drogeriemarktes, insbesondere die Gangbreiten und Kassenbereiche, nicht mehr den heutigen Anforderungen an Barrierefreiheit und Nutzungsansprüchen. Eine Sanierung im Bestand ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich.

Planung:

Um die Attraktivität des Standortes zu sichern, Leerstände zu vermeiden und die Nahversorgung fußläufig zu erhalten, ist eine flächenschonende Verlagerung der Lagerflächen in Anbauten geplant. Die hierfür benötigten Flächen befinden sich im Eigentum des Discounter-betreibers. Der Eingriff in bisher unversiegelte Ruderalflächen ist geringfügig und vertretbar.

Bauplanungsrechtliche Einordnung:

Für das Plangebiet besteht bereits ein vorhabenbezogener Bebauungsplan V+E Nr. XIII. Die geplante Erweiterung nach Süden in den Außenbereich erfordert dessen Änderung. Diese ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar. Eine Verträglichkeitsstudie bestätigt, dass keine negativen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in Fürth zu erwarten sind. Eine UVP-Vorprüfung ergab keine wesentlichen Umweltauswirkungen. Ein Artenschutzgutachten schließt Verbotstatbestände aus.

Verfahren:

Die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und der Geltungsbereich nur geringfügig erweitert wird. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) wird verzichtet. Der Vorhabenträger NORMA Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co.KG übernimmt die Verfahrenskosten und schließt einen Durchführungsvertrag mit der Stadt Fürth ab.

Wesentliche Inhalte des Planentwurfs:

·         Erweiterung des Geltungsbereichs nach Süden um ca. 10 m

·         Geringfügige Erhöhung der maximal zulässigen Verkaufsflächen

·         Vergrößerung des Baufensters nach Süden (Höhenbegrenzung entsprechend V+E Nr. XIII)

·         Eingriffsbilanzierung nach Naturschutzkostenerstattungssatzung (NKS); Ausgleich erfolgt im Plangebiet.

·         Vermeidungsmaßnahmen aus dem Artenschutzgutachten sind in Festlegungen des Bebauungsplanvorentwurfes aufgenommen.

·         Keine nennenswerten verkehrlichen Auswirkungen. Stellplatznachweis erfolgt nach geltenden Vorschriften.

·         Keine Immissionsschutzkonflikte zu erwarten.

Über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Änderungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB) sowie über die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB ist nunmehr zu beschließen. 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


-       01_Vorentwurf Planblatt 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V+E Nr. XIII

-       02_Vorentwurf Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans V+E Nr. XIII

-       03_Anlage zum Bebauungsplan: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutz-rechtlichen Prüfung (saP), Bachmann Artenschutz GmbH, Stand 10/2024

-       04_Anlage zum Bebauungsplan: Erläuterungsbericht zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gem. Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG), Ingenieurbüro Christofori und Partner, Stand 01/2025

-       05_Anlage zum Bebauungsplan: Schallimmissionsprognose zum Anlagenbetrieb, Wölfel Engineering GmbH, Stand 09/2025

-       06_Anlage zum Bebauungsplan: Auswirkungsanalyse zur geplanten Erweiterung des Norma-Lebensmitteldiscounters und dm-Drogeriemarktes in Fürth, Kurt-Scherzer-Straße 2-4, Standort & Kommune Beratungs GmbH, vom 19.01.2024