Betreff
Wahl der ehrenamtlichen 3. Bürgermeisterin bzw. des ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters
Vorlage
BMPA/1301/2026
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Wahl einer ehrenamtlichen 3. Bürgermeisterin bzw. eines ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters

(§ 5 Abs. 3 der Hauptsatzung) für die Wahlperiode 2026/2032 wurde gemäß Art. 35 Abs. 1 GO laut beiliegender Niederschrift durchgeführt. Die Niederschrift ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Oberbürgermeister gibt das Wahlergebnis bekannt:

            _______________________                           ________________ Stimmen

            _______________________                           ________________ Stimmen

Demnach wurde Frau bzw. Herr _____________________ mit__________ Stimmen zur ehrenamtlichen 3. Bürgermeisterin bzw. zum ehrenamtlichen 3. Bürgermeister gewählt.

Die bzw. Der Gewählte nimmt die Wahl an.


Nach § 5 Abs. 3 der Satzung der Stadt Fürth zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ist die 3. Bürgermeisterin Ehrenbeamtin bzw. der 3. Bürgermeister Ehrenbeamter.

Hierfür ist eine Wahl durch den Stadtrat erforderlich (Art. 35 GO).

Zur weiteren Bürgermeisterin oder zum weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zur ersten Bürgermeisterin oder zum ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 GO).

Wählbar sind:

·         Stadtratsmitglieder, welche die Voraussetzungen für die Wahl zur Oberbürgermeisterin bzw. zum Oberbürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 GO),

·         Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und

·         Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben

Nicht wählbar sind:

·         nach Art. 2 GLKrWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,

·         infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,

·         sich wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet,

·         von einem deutschen Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Dienst oder zur Aberkennung des Ruhegehalts rechtskräftig verurteilt worden ist,

·         von einem deutschen Gericht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hatte,

·         von einem deutschen Gericht oder einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die bei einer Beamtin oder einem Beamten den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hätte, in den auf die Rechtskraft folgenden fünf Jahren,

·         nachweisbar nicht die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes und der Verfassung einzutreten, oder

·         nachweisbar dienstunfähig ist.

Im Vorfeld zur Wahl wurden fristgerecht folgende Personen von der CSU-Stadtratsfraktion zur Wahl vorgeschlagen:

Dietmar Helm

Die Wahl hat in geheimer Abstimmung zu erfolgen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Niederschrift über die Wahl der 3. Bürgermeisterin bzw. des 3. Bürgermeisters