Betreff
Projekt Ausbau Vacher Straße und sogenannter "Bahnweg", hier: Grundsatzbeschluss mit Auftrag für Vorplanung und Klärung der Grundstücksverfügbarkeiten
Vorlage
SpA/1329/2026
Aktenzeichen
SpA-Vpl-Hg-136/M/V, 234, 505, 536, 546
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

1. Der Bau- und Werkausschuss beauftragt die Stadtverwaltung, das Projekt Ausbau Vacher Straße und sogenannter „Bahnweg“ in dem aus Anlage 1 ersichtlichen Umfang voranzutreiben und die dargestellte Vorgehensweise hinsichtlich Dringlichkeit und Planungszielen zu verfolgen.

2. Die Vorplanungen sollen bei erreichter Planreife dem BWA zum Beschluss vorgelegt werden.

3. Zur Klärung der Planungsgrundlagen sollen im Zuge der Vorplanung die ankaufbaren Grundstücke abgefragt werden, die für einen regelkonformen Ausbau als Radvorrangroute erforderlich wären. Im Zuge der Planung soll, darauf aufbauend, und unter Berücksichtigung aller Belange (insbesondere auch Natur, Umwelt, Landschaft, Städtebau, Wirtschaftlichkeit, etc.) abgewogen werden, wo der Regelausbau und wo ein reduzierter Ausbau als Vorplanung vertieft und empfohlen wird.

 


Ausgangslage / Bestand / Grundlage

Verortung, Lage und Verkehrsbedeutung

Die Vacher Straße erfüllt als eine der längsten Hauptverkehrsstraßen der Stadt Fürth (5,68 km) sowohl regionale als auch städtische Verbindungsfunktionen. Sie reicht von der Billinganlage in der Kernstadt bis zum Markt des 1972 eingemeindeten Vororts Vach. Sie ist durchgehend als Kreisstraße (FÜs 1) gewidmet, die Erlangen-Hüttendorf mit Fürth-Stadtzentrum verbindet, und eine radiale Querspange zwischen der Staatsstraße nach Herzogenaurach (St 2263) und der Bundesstraße nach Würzburg (B 8) darstellt. Sie durchquert bebaute Ortsteile und unbebaute Bereiche zwischen Ortsteilen.

Der sogenannte „Bahnweg“ ist ein westlich bahnparalleler Weg neben der Eisenbahnstrecke Nürnberg – Bamberg im Abschnitt von Würzburger Straße bis Vacher Straße. Er erfüllt die Funktion eines Feldwegs sowie eines Betriebswegs der Deutschen Bahn. Jenseits der Vacher Straße setzt er sich als Geh- und Radweg „Talquerung Eigenes Heim“ / Bremenstaller Brücke fort, und führt über diese zur Begonienstraße in Stadeln (Anschluss an RegnitzRadweg).

Zur besseren Orientierung und Bezugnahme hat das Stadtplanungsamt die Vacher Straße und einen parallelen landwirtschaftlichen Weg in neun Planungsabschnitte (PA) unterteilt (vgl. Anlage 1):


                Vacher Straße

  • PA 01 = Billinganlage – Feldstraße
  • PA 02 = Feldstraße – Friedrich-Ebert-Straße
  • PA 03 = Friedrich-Ebert-Straße – Mühltalstraße                  (sog. „Mühltalquerung“)
  • PA 04 = Mühltalstraße – Stadelner Straße                                            („mittlerer Abschnitt“)
  • PA 05 = Stadelner Straße – Am Altengraben                        (einschl. Vacher Zennbrücke)
  • PA 06 = Am Altengraben – Schönblick                                    ü
  • PA 07 = Schönblick – Obermichelbacher Straße                  ý (Ortsdurchfahrt Vach)
  • PA 08 = Obermichelbacher Straße – Am Vacher Markt    ø

    sowie außerhalb der Vacher Straße
  • PA 09 = Weg im Talgrund (Mühltalstraße – Stadelner Straße, parallel zu PA 04)
  • PA „Bahnweg“ = Würzburger Straße – Vacher Straße (westlich der Eisenbahnstrecke)

Die Vacher Straße weist fast durchgehend Verkehrsbelastungen zwischen 6.000 und 10.000 Kfz/24h im Querschnitt auf. Nur südlich der Friedrich-Ebert-Straße wird diese Wertespanne abschnittsweise unterschritten. Die Radverkehrsmenge im Querschnitt bewegt sich zwischen 50 und 270 Rädern/24h. Das Aufkommen an Fußgängern ist sehr unterschiedlich, je nach Umfeldnutzung. Im größten Abschnitt verkehrt die Bus-Linie 175 mit bis zu 43 Fahrten je Tag und Richtung, die abschnittsweise und zeitweise durch einzelne Fahrten und kurze Abschnitte anderer Linien überlagert wird (121, 173, 174, N17, Schulbuslinien).

Baulicher und betrieblicher Zustand, Planungsbedarf

Die Straße ist durchgehend zweistreifig und weist in den wenigsten Abschnitten Radverkehrsanlagen auf. Die zugelassenen Geschwindigkeiten liegen, je nach Abschnitt, bei 30 – 50 km/h. In den angebauten Abschnitten sind überwiegend beidseitige Gehwege vorhanden, in den nicht angebauten Abschnitten zwischen Ortsteilen teilweise nur einseitig. Es bestehen auch noch Abschnitte ohne (beidseitige) Gehwege oder mit zu schmalen Gehwegen. Nicht überall sind die Gehwege baulich, also mit Bordsteinkante, ausgeprägt.

Die südliche Vacher Straße zwischen Billinganlage und Friedrich-Ebert-Straße (PA 01 + 02) wurde in den 2000er Jahren nach einer Kanalbaumaßnahme grundhaft erneuert.  Die Vacher Zennbrücke wurde in den 2010er Jahren neben dem abgebrochenem Vorgängerbauwerk neu gebaut, zusammen mit den beiden sich unmittelbar anschließenden Strecken (PA 05).

In allen in den letzten 20 Jahren noch nicht grundhaft ausgebauten Abschnitten, also in PA 03, 04, 06, 07 und 08, bestehen zudem unterschiedliche und teilweise gravierende verkehrliche Defizite, vor allem für den Fuß- und Radverkehr und teils auch für den ÖPNV (Haltestellen). In fast keinem dieser Abschnitte sind für diese Verkehrsarten Anlagen vorhanden, die heutigen Anforderungen und Regelwerken hinsichtlich Fuß-/Radverkehrsförderung, Verkehrssicherheit und Barrierfreiheit genügen.

Auch in der Ortsdurchfahrt Vach (PA 06 bis 08) wurde in den 2010er Jahren teilweise Kanalbau durchgeführt (PA 07). Ein grundhafter Ausbau steht hier noch aus. Der Straßenzustand ist sehr stark verschlissen und kann nicht mehr dauerhaft wirtschaftlich aufrechterhalten werden. Hierdurch besteht dort ein besonders vordringlicher Bedarf an einem grundhaften Ausbau. Am höchsten ist diese Dringlichkeit im Südabschnitt der Ortsdurchfahrt (PA 06).

Auch im mittleren Abschnitt (PA 04) sowie der „Mühltalquerung“ (PA 03) besteht sowohl funktional als auch vom Straßenzustand her Bedarf an einem grundhaften Ausbau mit funktionaler Neugestaltung in absehbarer Zeit.

Somit besteht sachlicher Planungsbedarf in den Planungsabschnitten 03, 04, 06, 07 und 08.

Einordnung in Mobilitätsplan, Radverkehrskonzept, Nahverkehrsplan

Mobilitätsplan

Mit einem Ausbau der Vacher Straße können und sollen, je nach konkreter Ausgestaltung, neben der Verbesserung der Leichtigkeit des Verkehrs durch die o. g. baulichen Maßnahmen auch folgende Ziele des Mobilitäsplans 2035+ verfolgt und so für alle Verkehrsteilnehmer Verbesserungen erreicht werden:

·         Strategische Ziele

o   Wege im Umweltverbund erhöhen (Fuß- und Radverkehr, Fahrgastzahlen ÖPNV)

o   Fuß-/Radverkehrsstärke sowie Wege auf kurzen Distanzen erhöhen

o   Zufriedenheit der Radfahrenden, Zu-Fuß-Gehenden und mit dem ÖV erhöhen

o   Erreichbarkeit wichtiger Orte in der Region verbessern (Nachbargemeinden)

o   Anteil des Umweltverbundes auf geschäftlichen Wegen erhöhen

o   Anteil der Fläche im Straßenraum für den Umweltverbund steigern

o   Aufenthaltsqualität und Nutzungsvielfalt im öffentlichen Raum erhöhen

o   Treibhausgas-Emissionen und Verkehrsleistung MIV reduzieren

o   Anzahl Unfälle reduzieren

o   Verkehrssicherheit für Radfahrende und Zu-Fuß-Gehende erhöhen

o   Sicherheitsgefühl im Straßenverkehr erhöhen

o   Straßenverkehrslärm reduzieren

·         Operative Ziele

o   Netz für Rad und Fußverkehr ausbauen

o   Anteil der barrierefreien Haltestellen erhöhen

o   Anteil barrierefreier Überquerungsstellen erhöhen

o   Anzahl straßenbegleitender Bäume erhöhen

o   Anteil der Straßen mit Tempo 30 erhöhen

o   Verkehrssicherheit auf den Schulwegen erhöhen

o   Anzahl Lärmschwerpunkte reduzieren

Diese Zielsetzungen sollen die Erstellung der konkreten Planung leiten.

Radverkehrskonzept

Im Radverkehrskonzept haben die Vacher Straße und der „Bahnweg“ eine längere Verankerung: Bereits in der Prioritätenliste 2011 war die Untersuchungsabsicht für einen Radweg östlich der Vacher Straße / Grundwiesen enthalten (U6, entspricht PA 09). Diese wurde im Arbeits- und Mittelverwendungsprogramm 2015 aufgrund schwierigen Grunderwerbs zur Variantenstudie erweitert (U136), und um Radvekehrsführungen und Radrouten in beide Richtungen ergänzt (V234, M532, M536). Damals tauchte auch erstmals der „Bahnweg“ auf, damals bezeichnet als „westliche Zulaufstrecke“ (U546) zur Talquerung Eigenes Heim.

Mit dem Radverkehrskonzept 2022 trat die Definition von Radvorrangrouten, Zulaufstrecken und Ausbaustandards hinzu. Bezogen auf die Vacher Straße und den „Bahnweg“ sind dies vor allem:

  • Radvorrangroute 8 = Herzogenaurach – Zirndorf (über die Vacher Straße)
  • Zubringerstrecke Würzburger Straße – Stadelner Hard
    (über „Bahnweg“ und Bremenstaller Brücke)

    und ferner
  • Radvorrangroute 7 = Veitsbronn – Nürnberg-Buch (über die Vacher Zennbrücke)


Aus diesen Festlegungen folgt, dass für die Vacher Straße in den oben genannten Abschnitten mit Planungsbedarf ein hoher Standard an Radverkehrsanlagen als Regelausbau angestrebt wird (Kapitel 4.2 des Radverkehrskonzepts 2022), da die Radvorrangroute über alle diese Abschnitte verläuft. Der hohe Standard bedeutet Radfahrstreifen, Radwege oder Fahrradstraßen, jeweils mit Breiten nach heutigem Regelwerk als Zielsetzung, und ist bisher in keinem Planungsabschnitt eingehalten. Am Nähesten kommen die Radfahrstreifen auf der Vacher Zennbrücke dieser Zielsetzung. Die Erhöhung des Radverkehrs ist somit ein Planungsziel beim Ausbau der Vacher Straße. 

In einem erheblichen Teil der Vacher Straße erlauben die heutigen Straßengrundstücke keinen Ausbau nach dem hohen Standard. Selbst der reduzierte Standard lässt sich nicht in allen Abschnitten unterbringen. Für die Ausbauplanung ist daher einerseits Grunderwerb anzustreben und andererseits für jeden charakteristischen Teilabschnitt der Straße (das heißt mit einem gleichbleibenden Querschnitt und gleichbleibenden Umfeldbedingungen aus Bebbauung und Landschaft) eine Führungsform für Fuß- und Radverkehr zu entwickeln, die den Zielen des Radverkehrskonzepts unter Abwägung gegenstehender Belange aus Grundeigentum, Natur, Umwelt, Landschaft, Städtebau, Wirtschaftlichkeit (etc.) verhältnismäßig und vertretbar ist. Mit Beschluss des Radverkehrskonzepts wurde ein öffentliches Interesse am Ausbau begründet.

Für den mittleren Abschnitt Mühltalstraße – Stadelner Straße (PA 04) besteht mit dem Weg im Talraum (PA 09) eine mögliche Alternative zur Radverkehrsführung, die die Vebreiterung der dort in Hanglage geführten Vacher Straße reduzieren oder vermeiden könnte. In der oben genannten und noch ausstehenden Variantenstudie soll hierfür eine bestmögliche Lösung gefunden werden, die ggf. auch eine Kombination beider Ansätze beinhalten könnte. Auch hier sind die Machbarkeit der Lösungen von Grunderwerbsklärungen abhängig.

Nahverkehrsplan

Im Nahverkersplan gemäß aktueller Beschlusslage befinden sich in der Vacher Straße in den oben genannten Abschnitten mit Planungsbedarf folgende Maßnahmenvorschläge:

  • Haltestellen-Programm Fürth (NH 10) mit den Haltestellen Am Vacher Markt, Schönblick, Am Altengraben, Gustav-Weißkopf-Straße, Mühlstraße und Conrad-Stutz-Weg
  • Errichtung einer Wendeplatte am Vacher Markt (NA 70)

Er fußt in der zugehörigen Beschlussfassung des BWA vom 17.06.2015 (SpA/337/2015).

Geplanter Ausbau / Planung / bauplanungsrechtliche Einordnung

Grundhafter Ausbau Vacher Straße

Aus den vorangegangenen Schilderungen wird deutlich, dass in den PA 03, 04, 06, 07 und 08 der Vacher Straße weder eine Sanierung des Bestands noch eine grundhafte Erneuerung der vorhandenen Anlagen und Querschnitte sachgerecht ist. Stattdessen ist es erforderlich, die Erneuerung mit einer funktionalen Verbesserung für Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV zu verbinden und einen grundhaften Ausbau anzustreben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass für Teile der Vacher Straße aufgrund der starken Schäden signifikante verkehrliche Einschränkungen entstehen.

Ausbau des sogenannten „Bahnwegs“

Zur Verbesserung der Befahrbarkeit soll der heute geschotterte „Bahnweg“ zu einem Geh- und Radweg mit Asphaltdecke ausgebaut und als solcher gewidmet werden, um seiner Funktion als Zubringerstrecke im Radverkehrsnetz gerecht zu werden. Ergänzend ist hierfür auch dessen geeignete Einbindung in das weiterführende, abzweigende und kreuzende Radroutennetz qualitativ hochwertig mitzuplanen, insbesondere an den Anschlusspunkten Würzburger Straße und Vacher Straße. Für diesen Planungsabschnitt werden zu gegebener Zeit Abstimmungsgespräche mit der Deutschen Bahn geführt.

Kosten, Zeitplan, Planungsschritte, Vorgesehene Beschlüsse

Kosten

Die Kosten des Ausbaus von Vacher Straße und „Bahnweg“ werden im Zuge der Vorplanung ermittelt und können erst im Zuge der Vorplanungsbeschlüsse beziffert werden.

Die Erstellung der Vorplanung soll, orientiert an der Komplexität und Delegierbarkeit, in den verschiedenen Planungsabschnitten voraussichtlich wie folgt durchgeführt werden:

  • durch das Stadtplanungamt in den PA 04 Nord, 06, 07, 08 und 09
  • durch ein externes Ingenieurbüro in den PA 03, 04 Süd und „Bahnweg“

Für die Beauftragung des externen Ingenieurbüros wurden 100.000 Euro Planungsmittel in den Haushalt 2026 eingestellt.

Zeitplan, Planungsschritte, vorgesehene Beschlüsse

Entsprechend dem baulichen Zustand der Vacher Straße wurden folgende Dringlichkeiten der Planung zwischen Tiefbauamt und Stadtplanungsamt abgestimmt, in deren Reihenfolge die Planung in Teilprojekten erfolgen soll:

  • Dringlichkeit/Teilprojekt 1:        Ortsdurchfahrt Vach

    • Teilprojekt 1.1                  Am Altengraben – Schönblick (PA 06)
    • Teilprojekt 1.2                  · Schönblick – Obermichelbacher Straße (PA 07)
                                                     · Obermichelbacher Straße – Am Vacher Markt (PA 08)

  • Dringlichkeit/Teilprojekt 2:        Mühltalquerung + Steigungsstrecke zum Golfpark

    • Teilprojekt 2.1: Variantenstudie Radverkehrsführung
                                                     Vacher Straße Mitte versus Talraum (PA 04/PA09)
    • Teilprojekt 2.2: · Friedrich-Ebert-Straße – Mühltalstraße (PA 03)
                                                     · Mühltalstraße – Charles-Lindbergh-Straße (PA 04 Süd)

  • Dringlichkeit/Teilprojekt 3:        Mittlere Vacher Straße, Nordabschnit

                                                                   · Charles-Lindbergh-Straße – Stadelner Straße
                                                                      (PA 04 Nord)
                                                                   · zzgl. ggf. Mühltalstraße – Stadelner Straße (PA 09)

Für jedes Teilprojekt soll ein Beschluss der Vorplanung herbeigeführt werden, wobei ggf. auch für einzelne Planungsabschnitte Beschlüsse herbeigeführt werden könnten, wenn die Planreife solcher Abschnitte früher erreicht werden kann als für das Teilprojekt-Gesamtpaket.

Für Teilprojekt 1.1 soll die Vorplanung im 2. Quartal 2026 beginnen und vsl. im zweiten Halbjahr 2027 zum Beschluss vorgelegt werden.

Für die Teilprojekte 1.2 und 2 soll die Planung möglichst bald anlaufen, idealer- und teilweise zeitlich parallel zu Teilprojekt 1.1, jedoch stark abhängig von personellen Ressurcen.

Das Teilprojekt 3 ist im Moment erst vorgesehen, wenn die Arbeit an den Teilprojekten 1 und 2 weit gediehen ist.

    


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen der Vorplanung

jährliche Folgelasten

nein

X

ja

Gesamtkosten

100.000

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

X

ja

Hst.6500.95002000      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Anlage 1: Planungsabschnitte

Anlage 2: Radvorrangrouten

Anlage 3: Klimaprüfung