Die Straßenrechtlichen Verfahren gem. Vorlage der Verwaltung vom 27.04.2026 werden beschlossen.
1. Heuweg
„Eine Teilfläche der als Ortsstraße gewidmeten Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1468/200 Gem. Fürth wird zu beschränkt-öffentlicher Weg mit Widmungsbeschränkung „Fußgängerverkehr“ umgestuft (Heuweg, betrifft die Treppenanlage zur Friedrich-Ebert-Straße).“
Die Widmung ist der tatsächlichen Verkehrsbedeutung anzupassen.
2. Karl-Heckel-Weg
„Die als Ortsstraße gewidmeten Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 545/20, 360/2 und eine Teilfläche des als Ortsstraße gewidmeten Grundstücks Fl.Nr. 545/31 Gem. Poppenreuth werden zu beschränkt-öffentlicher Weg mit Widmungsbeschränkung „Geh- und Radweg“ umgestuft (Karl-Heckel-Weg, betrifft das Stück von ca. 14 m zwischen Hans-Vogel-Straße bis einschließlich der Brücke über den Poppenreuther Landgraben).“
Die Widmung ist der tatsächlichen Verkehrsbedeutung anzupassen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
x |
Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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2 Lagepläne
