1.
Der Stadtrat
beschließt die gemäß Anlage 2 ermittelten Zuwendungsbeträge als
Fraktionszuwendungen, gültig ab 01.05.2026, auf folgender Grundlage:
a)
Der Betrag der
jährlichen Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und Ausschussgemeinschaften wird
auf 180.000, - Euro erhöht.
b)
Zuwendungen
erhalten Fraktionen und Gruppen. Ausschussgemeinschaften erhalten Zuwendungen
auf Antrag. Einzelstadträte erhalten keine Zuwendungen.
c)
Das
Berechnungsmodell bleibt unverändert bestehen.
d)
Die Zuwendungsempfänger haben nach Ablauf
eines Kalenderjahres einen Nachweis einschließlich sämtlicher Belege über die
Verwendung der erhaltenen Beträge vorzulegen.
2.
Der Stadtrat
stimmt dem überarbeiteten Merkblatt zur „Verwendung der Zuwendungen an
Fraktionen, Gruppen und Ausschussgemeinschaften“ samt Anlage und den darin
getroffenen Festlegungen zu. Es ersetzt das Merkblatt samt Anlage in der
Fassung von April 2024.
1. Infolge des Wahlergebnisses vom 08.03.2026 ist eine Neuberechnung der Fraktionszuwendungen erforderlich.
a) Derzeit ist die Finanzierung der Stadtratsfraktionen in Fürth durch Stadtratsbeschlüsse folgendermaßen geregelt:
Der Betrag der jährlichen Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und Ausschussgemeinschaften wurde im November 2023 von 100.000, - Euro auf 150.000, - Euro erhöht. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass ab dem Jahr 2024 bei einheitlicher Änderung aller Grundgehälter der Besoldungsgruppen A und B die Zuwendungen zum darauffolgenden Jahreswechsel mit dem gleichen Vomhundertsatz angepasst werden.
Die im Haushalt für die Fraktionszuwendungen eingestellten Mittel gliedern sich in einen Sockelbetrag von 30 % und einen kopfabhängigen variablen Anteil von 70 %. Bei der Verteilung des Sockelbetrags wird zwischen Fraktionen und Gruppen bzw. Ausschussgemeinschaften unterschieden. Bei der Verteilung des Sockelbetrags werden Fraktionen wegen des erhöhten Koordinierungsbedarfs mit dem Faktor 1, Gruppen und Ausschussgemeinschaften mit dem Faktor 0,25 berücksichtigt.
Zuwendungen erhalten Fraktionen und Gruppen. Ausschussgemeinschaften, denen mindestens eine Gruppe und mindestens ein Einzelstadtrat angehören, erhalten Zuwendungen auf Antrag. In diesen Fällen hat die beteiligte Gruppe bzw. haben die beteiligten Gruppen keinen eigenständigen Anspruch mehr. Einzelstadträte erhalten keine Zuwendung.
b) Die Thematik der Fraktionszuwendungen ab 01.05.2026 wurde in der Geschäftsordnungskommission am 26.03.2026 und im Ältestenrat am 27.03.2026 behandelt. Grundlage der Diskussion war das Wahlergebnis vom 08.03.2026, wonach der Stadtrat der Stadt Fürth zukünftig aus fünf statt drei Fraktionen und keiner Gruppe mehr besteht, sowie die Tatsache, dass sich die zwei Einzelstadträte der Tierschutzpartei und der FDP zu einer Ausschussgemeinschaft zusammengeschlossen haben.
Beide Gremien sprachen folgende Empfehlung für den Stadtrat aus:
·
Das
Budget der Fraktionszuwendungen soll auf 180.000, - Euro festgelegt werden.
·
Die
Verteilung soll entsprechend der als Anlage 1 beiliegenden „Tischvorlage –
Neuberechnung 2026 mit Ausschussgemeinschaft bei Budget von 180.000, - Euro“
erfolgen“.
·
Das
Berechnungsmodell bleibt unverändert bestehen.
Da in den Beschlüssen der Geschäftsordnungskommission und
des Ältestenrats die Verteilung entsprechend der als Anlage 1 beiliegenden
„Tischvorlage – Neuberechnung 2026 mit Ausschussgemeinschaft bei Budget von
180.000, - Euro“ empfohlen wird, soll auch die Ausschussgemeinschaft
Tierschutzpartei/FDP bei der Zuteilung der Fraktionszuwendungen berücksichtigt
werden, obwohl diese nicht aus mindestens einer Gruppe und mindestens einem
Einzelstadtrat besteht.
2. In dem Merkblatt „Verwendung der Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und Ausschussgemeinschaften“ ist bislang festgehalten, dass einer Ausschussgemeinschaft nur Zuwendungen gewährt werden kann, wenn dieser mindestens eine Gruppe sowie mindestens ein Einzelstadtrat angehört. Das Merkblatt ist daher entsprechend anzupassen.
Zudem wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, in der zu dem Merkblatt „Verwendung der Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und Ausschussgemeinschaften“ gehörenden tabellarischen Anlage aus Klarstellungsgründen einen Zusatz aufzunehmen. Bei der Ausgabenart „Öffentlichkeitsarbeit“ sollte ergänzt werden, dass bei der Veröffentlichung und Verbreitung von Fraktionsflyern sowie ähnlichen Publikationen in analoger und digitaler Form ein Abstand von drei Monaten im Vorfeld von Wahlen einzuhalten ist. Denn wegen des Verbots der Förderung von politischen Parteien mit öffentlichen Mitteln und dem Recht auf Wettbewerbsgleichheit im Wahlkampf ist in der engeren Vorwahlzeit bei der Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen besondere Zurückhaltung geboten. Informationen, die „an sich“ zulässig sind, können in dieser Zeit die Grenze zur unzulässigen Wahlwerbung überschreiten. Als besonders problematisch gilt die Herausgabe von Fraktionsrechenschaftsberichten in dieser Zeit.
Das überarbeitete Merkblatt zur „Verwendung der Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und Ausschussgemeinschaften“ wird im Nachgang zur Sitzung gegen Empfangsbestätigung den Fraktionen und der Ausschussgemeinschaft zur Kenntnisnahme und Beachtung ausgehändigt.
Diese Vorlage erfolgt in Zusammenarbeit mit BMPA/StR.
Finanzierung:
|
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
180.000,00 € |
|
nein |
x |
ja |
180.000,00 € |
|||||||
|
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
|
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
1.
Tischvorlage – Neuberechnung 2026 mit Ausschussgemeinschaft bei Budget von
180.000, - Euro
2.
Berechnungstabelle 2026 Beispiel mit Ausschussgemeinschaft 180.000
3. Beschluss
Fraktionszuwendungen ab 01.05.2026 Geschäftsordnungskommission
4. Beschluss
Fraktionszuwendungen ab 01.05.2026 Ältestenrat
5. Entwurf
Merkblatt Verwendung der Fraktionszuwendungen samt Anlage April 2026
(Änderungen gelb markiert)
6. Merkblatt
Verwendung der Fraktionszuwendungen samt Anlage Stand April 2024
