Betreff
Besoldung des Oberbürgermeisters
Vorlage
PA/1128/2026
Art
Beschlussvorlage - AB

Das Grundgehalt des Oberbürgermeisters wird kraft Gesetzes auf BGr B 8 festgesetzt (Art. 45 Abs. 2 Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) in Verbindung mit Anlage 1 zum KWBG).

Daneben wird gem. Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG eine Dienstaufwandsentschädigung in gleicher Höhe wie bisher gewährt. Die Dienstaufwandsentschädigung unterliegt der Dynamisierung nach Art. 46 Abs. 3 KWBG.

Dem Oberbürgermeister wird nach Art. 48 Abs. 2 KWBG für die Strecke zwischen Wohnung und regelmäßiger Dienststelle (= Privatfahrt nach Anlage 3 Nr. 1 zu BayVwVBes) ein Dienstwagen unter Inanspruchnahme eines Fahrers unentgeltlich überlassen. Die Anrechnung eines Sachbezuges nach der Bay. Sachbezugsverordnung unterbleibt für diese Fahrten. Die Besteuerung des sich aus der privaten Nutzung des Dienstkraftwagens ergebenden geldwerten Vorteils richtet sich nach allgemeinen Steuervorschriften. Eine darüberhinausgehende private Nutzung des Dienstwagens ist ausgeschlossen.

Die Fortführung der Nebentätigkeiten wird in der neuen Wahlperiode im bisherigen Umfang weitergenehmigt.


Die Eingruppierung des Oberbürgermeisters erfolgt durch das Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) kraft Gesetzes nach Besoldungsgruppe B 8.

Die Aufwandsentschädigung richtete sich nach der Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG. Durch Gesetz werden Rahmensätze, abhängig von der Gemeindegröße, vorgegeben.

Der Oberbürgermeister hat bereits vorab erklärt, dass er die Strecke zwischen Wohnung und regelmäßiger Dienststelle (weiterhin) grundsätzlich mit dem Fahrrad zurücklegen wird. Die Beschlussfassung erfolgt vorsorglich für Ausnahmefälle, in denen die Nutzung des Dienstwagens unter Inanspruchnahme eines Fahrers unumgänglich ist.

Hinsichtlich der Weiterführung der Nebentätigkeiten wird auf die Beschlussfassung des Stadtrats vom 28.10.2020 sowie die Beschlussfassung des Ältestenrats vom 16.10.2023 verwiesen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: