Betreff
Personalübergangskonzept Interimsphase der Stadthalle Fürth
Vorlage
OrgA/0306/2026
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Vom folgenden Sachverhalt wird Kenntnis genommen.


Der Betrieb der Stadthalle wird aufgrund der anstehenden Generalsanierung in drei Phasen stufenweise eingestellt (Interimsphase 01.08.2026 – 31.07.2027; Leerzugphase 01.08.2027 – 13.12.2027; Sanierung ab 01.01.2028).

Mit der Sitzung des Stadtrates am 30.04.2025 wurde das Referat IV/Sth beauftragt, ein Übergangspersonalkonzept für die Zeit der Generalsanierung der Stadthalle zu erarbeiten und mit OrgA und PA abzustimmen.

Auf Grundlage, der von Rf. IV/Sth vorgelegten Unterlagen, hat OrgA die Personalbemessung für die Interimsphase für den Zeitraum vom 01.08.2026 – 31.07.2027 durchgeführt.

IST-Situation:

Im Stellenplan der Stadthalle Fürth sind derzeit folgende Stellenumfänge ausgewiesen:

Stelle

Funktionsbezeichnung

Umfang der Stelle in VZÄ

18002

Geschäftsführung

1,00

18003

Sachbearbeitung

1,00

18010

Sachbearbeitung

0,63

18034

Sachbearbeitung

0,50

18030

Saalmeister/in

1,00

18031

Saalmeister/in

1,00

18005

Sachbearbeiter/in

1,00

18015

Koord. Veranstalt. und Saalverwaltung/ stv. Geschäftsführung

1,00

18035

Hausmeister

1,00

8400003

SB (ohne Planstelle)

0,28

8400008

SB Veranstaltungen (ohne Planstelle)

0,50

18020

Technische Betriebsleitung

1,00

18023

Stv. Techn. Betr. Leit.

1,00

18024

Meister für Veranstaltungstechnik

1,00

18025

Meister für Veranstaltungstechnik

1,00

18026

Meister für Veranstaltungstechnik

1,00

Summe

13,91

Besonderheiten für den Interimszeitraum:

Die Stelle 18030 ist aufgrund personalwirtschaftlicher Gründe seit dem 01.11.2025 unbesetzt. Aufgrund der anstehenden Interims- und Sanierungsphase, verzichtet die Stadthalle derzeit auf eine Nachbesetzung der Stelle.

Die Stelle 18034 ist aufgrund des Renteneintritts der Stelleninhaberin ab Ende Juli 2026 unbesetzt. Die Sth verzichtet aufgrund der Interims- und der anstehenden Sanierungsphase bewusst auf die Ausschreibung der Stelle. Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen wird geprüft, ob und in welchen Umfang die als erforderlich erachteten Tätigkeiten durch das vorhandene Personal mit abgedeckt werden könnten.

Der GüB auf Infostelle 8400008 wurde mit der OrgA-Stellungnahme vom 19.12.2024 bis zum 31.07.2026 anerkannt.

Unter Würdigung der Gesamtumstände kann der GüB mit einem Umfang von 0,5 VZÄ nunmehr bis zum 31.12.2026 verlängert werden.

Ob darüber hinaus weiterhin ein erhöhter Bedarf vorliegt, kann zzt. noch nicht eingeschätzt werden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Hochrechnung, ist im Jahr 2027 mit einem Rückgang der Veranstaltungen zu rechnen.

Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Buchungszahlen 2027, ist zum gegebenen Zeitpunkt der Bedarf daher erneut zu evaluieren.

SOLL-Situation:

 

Die Personalbemessung für den Interimszeitraum vom 01.08.2026 – 31.07.2027 fundiert auf Grundlage der Hochrechnungen der Sth für die prognostizierten Veranstaltungen. Dabei wurden die bereits gebuchten Veranstaltungen als Grundlage herangezogen und aufgrund verschiedener Faktoren hochgerechnet.

Jahr 2026

Die Stadthalle rechnet im Jahr 2026 mit insgesamt 175 bis 200 Veranstaltungen.

Zum Vergleich:

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 193 Veranstaltungen durchgeführt.

Somit ist derzeit davon auszugehen, dass die Stadthalle im Jahr 2026 auch während des Interimszeitraum (01.08.2026 – 31.12.2026) eine ähnliche Veranstaltungsdichte, wie zum Jahr 2025 aufweisen wird.

Jahr 2027

Die Stadthalle rechnet im Jahr 2027 (01.01.2027 bis 31.07.2027) mit insgesamt rund 87 Veranstaltungen.

Zu beachten ist, dass die Stadthalle bis zum 01.08.2027 den Veranstaltungsbetrieb vollständig einstellt.

Zusätzliche zu berücksichtigende Faktoren aus dem Brandschutz- und Sicherheitskonzept der Stadthalle Fürth für die Interimsnutzung (Stand März 2025):

Während des Interimsbetriebs wird gem. des Brandschutz- und Sicherheitskonzeptes die Besucherzahl von 3.600 auf maximal 1.200 Personen reduziert.

Aufgrund der fehlenden Betriebssicherheit wird in dem Interimskonzept der Stadthalle vollständig auf Musik- und Tanzveranstaltungen jeglicher Art sowie Stehkonzerte und Veranstaltungen mit hohem Alkoholkonsum verzichtet. Zudem wird auf den Tribünenaufbau verzichtet.

 

Gegenüberstellung Normalbetrieb und Interimsbetrieb:

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei lediglich um (grobe) Schätzwerte aufgrund von Erfahrungswerten handelt. Aus OrgA-Sicht sind die Hochrechnungen dennoch weitgehend nachvollziehbar und plausibel.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass unter anderem aufgrund der zusätzlichen festgelegten Sicherheitsmaßnahmen für den Interimsbetrieb ein erhöhter Arbeitsaufwand festzustellen ist.

Der erhöhte Arbeitsaufwand ergibt sich insbesondere aufgrund folgender Faktoren:

Evakuierungshelfer/innen

Aufgrund der Betriebssicherheit muss während des Interimszeitraums für jede Veranstaltung ein entsprechendes individuelles Gefährdungskonzept (unter Berücksichtigung der Varianten des Brandschutz- und Sicherheitskonzepts) erstellt werden. Dies ergibt sich aus dem Brandschutz- und Sicherheitskonzept für die Interimsnutzung der Stadthalle Fürth aufgrund der verstärkten Sicherheitsvorkehrungen.

Dabei ist unter anderem immer eine veranstaltungsbezogene Risikobewertung durchzuführen und der Bedarf an Evakuierungshelfer/innen durch die Veranstaltungssachbearbeitung individuell festzulegen.

Die Stadthalle hat, um das Personal entsprechend weiterbeschäftigen zu können vorgeschlagen, Bestandspersonal für Evakuierungshelfertätigkeiten einzusetzen.

Aus OrgA-Sicht ist es zielführend, für diese Tätigkeit ergänzend das technische Personal (Meister für Veranstaltungstechnik) mit vorzusehen. Aufgrund des Aufgabenprofils des technischen Personals kann dies im Zusammenhang mit den Hauptaufgaben mit erledigt werden.

Eine Verortung der Tätigkeiten bei Veranstaltungskaufleuten ist aus Sicht von OrgA nicht zielführend und wird ausdrücklich nicht befürwortet. Im Gegensatz zum technischen Personal liegt der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Verwaltungs- und Sachbearbeitungsbereich. Eine ständige Anwesenheit vor Ort während der Veranstaltung würde die Wahrnehmung dieser Aufgaben deutlich einschränken.

Die nachfolgende Tabelle zeigt auf, in welcher Höhe die Evakuierungstätigkeiten von dem Bestandspersonal wahrgenommen werden können:

Stelle

Funktionsbezeichnung

Umfang der

Tätigkeit in VZÄ

18023

Stv. Techn. Betr. Leit.

0,10

18024

Meister für Veranstaltungstechnik

0,15

18025

Meister für Veranstaltungstechnik

0,15

18026

Meister für Veranstaltungstechnik

0,15

Summe

0,55 VZÄ

Der Umfang von insgesamt 0,55 VZÄ (21,45 WAS) ist in Bezug auf die Evakuierungstätigkeiten vertretbar.

Laut Einschätzung der Sth besteht ein Gesamtbedarf von über 70 WAS an Evakuierungshelfertätigkeiten. Der über die vorhandenen 21,45 WAS hinausgehende Bedarf wird an externe Dienstleister vergeben.

Bestuhlung

Zusätzlich besteht während der Interimsphase ein erhöhter Bedarf im Handwerkerbereich, insbesondere im Zusammenhang mit der Bestuhlung.

Bisher wurde ein Großteil der Bestuhlungsarbeiten durch Fremdvergabe abgedeckt und die Saalmeister haben das externe Personal bei der Umsetzung betreut.
Während der Sanierungsphase kommt es aufgrund des gültigen Sicherheitskonzeptes zu einer Verschiebung der Veranstaltungsstruktur. Dies ist auf die geänderten sicherheitsbedingten Rahmenbedingungen zurückzuführen.

Anstelle größerer Veranstaltungen, wie beispielsweise Konzerte, die mit umfangreichen Aufbauten und hohen Besucherzahlen verbunden sind, wird der Fokus verstärkt auf kleinere Veranstalterinnen und Veranstalter gelegt, die aufgrund der bislang hohen Auslastung der Stadthalle zuvor geringere Chancen hatten, den Veranstaltungsort nutzen zu können.

Dies führt unter anderem auch dazu, dass die Stadthalle zwischen den Veranstaltungen nicht mehr für aufwendige Auf- und Abbauarbeiten geschlossen werden muss. Dadurch bleibt die Veranstaltungsdichte, trotz des Wegfalls von Stammkunden, weiterhin bestehen.

Die Veranstaltungen, sind wie bereits ausgeführt, während der Interimsphase auf eine bestimmte Besucherzahl begrenzt. Zudem finden keine Veranstaltungen mit zusätzlich aufgebauten Podesten mehr statt.

Bei kleineren Veranstaltungen zeigt die Erfahrung, dass sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung von Veranstaltungen, die Leistungen von der Stadthalle selbst erbracht werden müssen.

Bislang wurden insbesondere bei größeren Veranstaltungen die Um- und Aufbauten durch die Veranstalter selbst übernommen, das heißt, die Veranstalter haben die Bestuhlung der Halle eigenständig vorgenommen.
Durch den Ausschluss solcher Veranstaltungen verlagert sich der Schwerpunkt auf kleinere Veranstaltungen, die die Bestuhlungsleistungen voraussichtlich vorrangig direkt bei der Halle beauftragen werden.

Infolgedessen ist im Bereich der Bestuhlung, ein deutlicher Rückgang der Fremdvergabe zu erwarten. In der Konsequenz führt dies zu einem Mehraufwand für das Bestandspersonal der Sth.

Die Sth setzt für die zusätzlichen Tätigkeiten der Bestuhlung einen Gesamtumfang von 0,5 VZÄ an. Der Umfang wird wie folgt aufgeteilt:

Stelle

Funktionsbezeichnung

Umfang der Tätigkeit in VZÄ

18031

Saalmeister/in

0,30

18035

Hausmeister/in

0,20

Summe

0,50 VZÄ

Sanierungsvorbereitung

In Bezug auf die anstehende Sanierung wird von Seiten der Geschäftsführung ein Planungsteam einberufen.

Folgende Stellen sollen mit den Planungstätigkeiten betraut werden:

Stelle

Funktionsbezeichnung

Umfang der Tätigkeit in VZÄ

Anfallende (zusätzliche) Tätigkeiten

18002

Geschäftsführung

0,25

Zukünftige strategische Ausrichtung der Stadthalle sowie Erstellung eines tragfähigen Konzeptes (inkl. Personalkonzept)

18015

Koord. Veranstalt. und Saalverwaltung/stv. Geschäftsführung

0,15

Konzeption für die neue Spielstätte und Ausarbeitung von Raumkonzepten mit dem Schwerpunkt Veranstaltungen

18020

Technische Betriebsleitung

0,15

Konzeption für die neue Spielstätte und Ausarbeitung von Raumkonzepten mit dem Schwerpunkt Veranstaltungstechnik und Haustechnik

Summe

0,55 VZÄ

Es ist davon auszugehen, dass die Sanierungsvorbereitungen zum Ende des Interimszeitraums zunehmen werden. Von seitens OrgA besteht Einverständnis, dass der Interimszeitraum, um die Komplexität zu reduzieren, im Ganzen beachtet wird.

Die Stadthalle plant frühstens ab Dezember 2026 mit einem finalisierten Sanierungskonzept.

Personalbemessung:

Unter Abwägung aller relevanten Aspekten, kann angenommen werden, dass der Personalkörper für den Zeitraum der Interimsphase vollständig in der Sth weiterbeschäftigt werden kann.

In der Gesamtschau kann derzeit davon ausgegangen werden, dass der Personalbedarf aufgrund einer möglichen geringeren Veranstaltungsdichte tendenziell zurückgehen wird. Gleichzeitig dürfte sich die Verteilung der anfallenden Aufgaben verschieben, sodass sich der Personalbedarf insgesamt höchstwahrscheinlich wieder ausgleichen wird.

Besonderheiten:

Auf der Stelle 18030 „Saalmeister/in“ wird eine Besetzungssperre mit einem Umfang von 1,0 VZÄ angebracht.

Auf der Stelle 18034 „Sachbearbeitung“ wird eine Besetzungssperre mit einem Umfang von 0,5 VZÄ angebracht.

Der genehmigte überplanmäßige Bedarf auf Infostelle 8400008 „SB Veranstaltungen“ mit einem Umfang von 0,5 VZÄ wird bis zum 31.12.2026 verlängert.

Für die Leerzugphase (01.08.2027 – 31.12.2027) und die Sanierungsphase (ab 01.01.2028) wird gesondert eine personale Bemessung durchgeführt und zum gegebenen Zeitpunkt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung vorgelegt.

Die Beschlussvorlage ist mit Rf. IV/Sth abgestimmt.


Veranstaltungsvorschau 2026

Veranstaltungsvorschau 2027