Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis vom Winterdienstbericht 2025 / 2026.
1. Allgemeines
Die Rufbereitschaft für den Winterdienst war gemäß Dienstvereinbarung für den Zeitraum vom 03.11.2025 bis zum 22.03.2026 angeordnet. Aufgrund der milden Witterung wurde die Rufbereitschaft zunächst nicht eingesetzt. Das Einsetzen der Rufbereitschaft erfolgte für alle Mitarbeiter ab dem 17.11.2025.
Aufgrund der Wettervorhersagen wurde die Rufbereitschaft der Tagschicht bis 29.03.2026 verlängert. Weiterhin wurde über die Osterfeiertage eine Gruppe zur Notbetreuung zusammengestellt, diese blieb jedoch ohne Einsatz.
Insgesamt konnte die Rufbereitschaft wegen milder Wetterprognosen für die Tagschicht eine Woche und für die Nachtschicht vier Wochen ausgesetzt werden.
2. Einsätze des
vergangenen Winterdienstes
Der Winter 2025/2026 stellte den
Winterdienst vor eine enorme Herausforderung. Dies belegen auch die
Einsatzzahlen, die mit 33 Voll- und 7 Teileinsätzen (punktuelle Streumaßnahmen
bleiben unberücksichtigt) auf einem Level mit dem Rekordwinter 2009/2010 (zumindest
in den vergangenen 20 Jahren gesehen) stehen. (Siehe Übersicht über die
Winterdiensteinsätze der vergangenen Jahre.) Nach milder Witterung mit
lediglich sechs Einsätzen im November und Dezember 2025 brach der Winter direkt
zu Beginn des Jahres 2026 herein. Vom 02.01.-16.01. und vom 25.01.-31.01.2026
wurden insgesamt 26 Einsätze dokumentiert, weitere acht Einsätze folgten Anfang
und Mitte Februar.
Insbesondere die starken
Schneefälle in KW 5 verlangten dem Winterdienstpersonal und dem Fuhrpark
einiges ab, die Mitarbeiter waren hier über der Belastungsgrenze hinaus täglich
im Zweischichtbetrieb im Einsatz. Besonders in der Nacht vom Sonntag, 25.01.
auf Montag, 26.01. und am 26.01.2026 tagsüber schneite es sehr stark. Der ÖPNV
wurde im Großraum teilweise eingestellt, in Fürth kam es zwar zu Behinderungen,
jedoch konnte er hier aufrechterhalten werden.
Die Mitarbeiter der Nachtschicht
haben ihren Winterdienst mit Einsetzen des Schneefalls um 20:10 Uhr aufgenommen
und waren auf den Hauptverkehrsstraßen im Einsatz, bis die Frühschicht um ca.
3:50 Uhr übernommen hat (sogenannte Warmübergabe). Es war bereits frühmorgens
gegen 5.30 Uhr abzusehen, dass trotz der enormen Anstrengungen und aller
Mitarbeiter im Winterdiensteinsatz zwar die Hauptverkehrsstraßen in einem
befahrbaren Zustand gehalten werden können, jedoch die Fuß- und Radwege,
Verkehrsteiler und -übergänge, Treppenanlagen und Nebenstrecken für den
Schulweg bis zum Schulbeginn nicht verkehrssicher betreut werden können.
Deshalb wurde in Absprache zwischen der fachlichen Leitung der Schulämter in
Stadt und Landkreis Fürth, dem Bürgermeister- und Presseamt, der
Straßenmeisterei Ammerndorf und dem Bauhof Fürth um ca. 5:45 Uhr entschieden,
die Schule für diesen Tag witterungsbedingt ausfallen zu lassen.
Zum Vergleich: Bei
durchschnittlichen Schneefällen benötigen die Mitarbeiter der manuellen Touren
(Verkehrsteiler etc.) je nach Tour zwischen 4 und 5 Stunden für einen Umlauf.
An diesem Montag wurden teilweise über 10 Arbeitsstunden für einen Umlauf benötigt.
Da der Schneefall auch den ganzen
Montag andauerte, für Dienstag weitere Schneefälle angekündigt waren und die
beschriebenen Bereiche aufgrund der Schneemassen nicht ausreichend betreut
werden konnten, wurde am Montagabend zwischen den Beteiligten entschieden, für
Dienstag ebenfalls den Präsenzunterricht in den Schulen abzusagen. Ab Mittwoch
konnte dann unter winterlichen Verhältnissen der verkehrssichere Schulweg in
Bezug auf die winterdienstliche Verpflichtung der Stadt Fürth wiederhergestellt
werden.
Die gesamte Woche war immer
wieder von Schneefällen geprägt, sodass zunächst täglich die
Hauptverkehrsstraßen und die ÖPNV-Strecken erneut und häufig nach Räumplan
betreut werden mussten. Anschließend folgten die Berg- und Gefällestrecken und
danach die Wohnsammelstraßen. Es wurde das gesamte Personal für den
Winterdienst eingesetzt. Mitarbeiter, die keine Rufbereitschaft in dieser Woche
hatten, kamen zum regulären Dienst und wurden u.a. mit extra hierfür
angemieteten Radladern und Maschinen ohne WD-Ausrüstung zum Entfernen der
Schneemassen an neuralgischen Punkten im Stadtgebiet (z.B. Fußgängerzone)
eingesetzt.
Für Nebenstraßen besteht eine
gesetzliche Räumpflicht. Dieser konnte ab Donnerstag mit Unterbrechungen
(erneute Schneefälle, zunächst Abarbeitung der höheren Prioritäten)
nachgekommen werden. Aufgrund der beengten Verhältnisse in diesen Straßen
können nur wenige geeignete Fahrzeuge in diesen Bereichen eingesetzt werden.
Zur Sicherstellung des regulären Müllabfuhrkalenders wurde die Abarbeitung der
Stadtgebiete mit der Müllabfuhr abgestimmt. Die Räum- und Abfuhrarbeiten in den
Nebenstraßen erfolgten bei Tageslicht über das Wochenende hinaus bis
04.02.2026.
Trotz des enormen Engagements und
des hohen Aufwands der Mitarbeiter und der verantwortlichen Einsatzleiter und
Aufsichten sind sehr viele Beschwerden über die verschiedenen Kanäle im Bauhof
eingegangen. Allein in KW 5 waren es über 250 Meldungen. Viele Beschwerden
betrafen erneut - wie bereits Anfang Januar - Anliegerbereiche. Die Eigentümer
wurden daraufhin seitens der Verwaltung des Tiefbauamtes erneut angeschrieben
bzw. durch Straßenmeister vor Ort auch angesprochen sowie anhand von
Wurfzetteln auf Ihre winterdienstlichen Verpflichtungen hingewiesen.
Eine Vielzahl von Beschwerden
betrafen die Nebenstraßen, welche angeblich nicht rechtzeitig betreut werden.
Einige der vorgebrachten Beschwerden waren in ihrer Formulierung unangemessen
und entsprachen nach unserer Einschätzung nicht den tatsächlichen Gegebenheiten.
Aus diesem Grund wurde zur
Klarstellung und weiteren Aufarbeitung auch die Social-Media-Abteilung des BMPA
hinzugezogen. Der Anlage 1 - Zahlen zum Statement Winterdienst - kann die
Rückmeldung hierzu entnommen werden.
Insgesamt wurden in diesem Winter
vier sogenannte Warmübergaben durchgeführt. Bei dieser fährt die Nachtschicht
so lange, bis die Tagschicht im Bauhof zum Rufbereitschaftsbeginn eintrifft.
Normalerweise endet die Rufbereitschaft für die Nachtschicht um 24.00 Uhr. In
Ausnahmefällen, wie dies heuer des Öfteren der Fall war, müssen die Straßen
darüber hinaus betreut werden, damit die Frühschicht eine Chance hat, die
Straßen vor Beginn des Berufsverkehrs befahrbar zu gestalten. Besondere
Witterungsverhältnisse wie starker Schneefall oder angekündigter Eisregen
können solche Einsätze erforderlich machen.
Durch die starken Schneefälle an
einzelnen Tagen, mussten die Strecken bei sechs Einsätzen nach Räumplan
abgearbeitet werden. Beim Fahren nach Räumplan werden mehrspurige Straßen wie
z. B. die Würzburger Straße mit zwei Großfahrzeugen in einer Richtung betreut,
damit der Schnee aus der Fahrbahn zum Fahrbahnrand transportiert werden kann.
Bei solchen Einsätzen dauert die Betreuung der Straßen der Priorität I deutlich
länger als bei Einsätzen nach Streuplan.
Einige Informationen zur
Erläuterung der nachfolgenden Tabelle:
Bei der Aufstellung der Einsätze
wird die Gesamtzahl aller Einsätze dargelegt sowie die flächendeckenden
Einsätze (Volleinsatz). Bei den Volleinsätzen ist es erforderlich, im
Stadtgebiet flächendeckend Fahrbahnen und Gehwege zu betreuen. Bei der Gesamtzahl
sind alle Tage addiert, an denen Winterdienstleistungen – abgesehen von den
Kontrollfahrten in den Morgenstunden – erbracht wurden, - auch wenn hierbei nur
örtlich begrenzt im Stadtgebiet abgestreut wurde.
|
Einsätze |
2025 / 2026 |
2024 / 2025 |
2023 / 2024 |
2022 / 2023 |
2021 / 2022 |
|
Gesamteinsätze |
40 |
24 |
27 |
19 |
22 |
|
Volleinsätze |
33 |
19 |
24 |
16 |
19 |
Übersicht über die Winterdiensteinsätze der vergangenen
Jahre:

Zur Beurteilung des
Fahrbahnzustandes wurden in der vergangenen Winterperiode bei Temperaturen
unter 5°C in den Morgenstunden 188 Kontrollfahrten durchgeführt. Dabei werden
auffällige Stellen (meist im Bereich von Brücken) direkt abgestreut. Diese
Winterdienstleistungen sind in der Statistik nicht aufgeführt.
Weiterhin werden die Holzstege
(z. B. Hardsteg, Pappelsteig) ab Ende September kontrolliert und bei Bedarf
abgestreut. Die im Bau- und Werkausschuss vom 19.07.2023 beschlossene Sperrung
der Hochwasserstege Pappelsteig und Heckenweg während der kalten Jahreszeit hat
sich bewährt. Die beiden Hochwasserstege wurden mit Beginn der kalten
Jahreszeit am 24.11.2025 gesperrt. Hinsichtlich dieser Sperrungen wurden
lediglich vereinzelt Beschwerden aufgenommen.
Zuerst werden die Prioritäten I - IV, d. h. alle Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen, Parkplätze, die Strecken des ÖPNV und Bergstrecken im Stadtgebiet betreut (ca. 275 km), sowie alle Gehbahnen und Haltestellen des ÖPNV (ca. 160.000 m²), soweit dies nicht den Anliegern übertragen ist.
Die Fahrradstraße (Dambacher Straße), der gemeinsame Fuß- und Radweg Mannhof – Ludwigsbrücke – Nürnberg und der Geh- und Radweg Atzenhof werden ebenfalls in Priorität I betreut.
Neu aufgenommen in Priorität I wurden die umgebaute Kreuzung Gebhardtstraße/Zähstraße sowie die Querungshilfen für den Fußverkehr in der Rosenstraße/Theaterstraße.
Anschließend
werden Wohnsammelstraßen (Priorität V) und die weiteren Radwege betreut.
Alle
anderen Verkehrsflächen sind der sechsten und letzten Priorität zugeteilt.
In der Praxis kann die
winterdienstliche Betreuung der Flächen der fünften Priorität in der Regel
lediglich eingeschränkt und die der sechsten Priorität nur in Ausnahmefällen
erfolgen. In dieser Winterdienstperiode mussten aufgrund der starken Schneefälle
und der teilweise andauernden kalten Witterung alle Straßen winterdienstlich
betreut werden. Insgesamt ergibt sich dadurch der unter Punkt 6 aufgeführte
Streumittelverbrauch.
4. Personal
Für den Winterdienst standen insgesamt 136 Arbeitskräfte (Einsatzleiter, Aufsichten, Fahrer, Beifahrer, Kfz-Mechaniker und Hilfskräfte) in verschiedenen Einsatzgruppen zur Verfügung.
Die Tagschicht beginnt frühestens
um 03:00 Uhr mit 60 Mitarbeitern. In der Nachtschicht sind bis 24:00 Uhr 12
Mitarbeiter eingeteilt.
Die Einsatzleitung wurde von den
Straßen- und Betriebsmeistern des Tiefbauamtes, Abteilung Bauhof übernommen.
Wie im letztjährigen
Winterdienstbericht dargestellt, konnten zuletzt zwei in die Jahre gekommene
Großfahrzeuge (Bj. 1987 und Bj. 2001) zur Betreuung der Fahrbahnen nach langer
Lieferzeit (ca. 2 Jahre) endlich ersetzt werden. Weiterhin stand dem Winterdienst
ein 12-Tonnen-Fahrzeug zur Verfügung, welcher ebenfalls ein Altfahrzeug ersetzt
hat. Dennoch musste festgestellt werden, dass insbesondere bei starken
Schneefällen der vorhandene Winterdienstfuhrpark an seine Grenzen stößt. Viele
Fahrzeuge hatten sich in diesem Winter festgefahren und konnten nur mit
Allradfahrzeugen geborgen werden, bevor sie wieder zurück auf ihre
Winterdienststrecke gehen konnten. Zudem bewegen sich die Fahrzeugausfälle auf
einem hohen Niveau, insgesamt wurden 541 Gesamtausfalltage aller Fahrzeuge im
Winterdienst registriert (siehe Anlage 2 Winterdienst Reparaturbericht
2025-2026). Viele Ausfalltage wurden im Bereich der Großfahrzeuge registriert.
Da in diesem Bereich nach wie vor kein Ersatzfahrzeug im Bestand vorhanden ist,
konnten die entsprechenden Touren erst nachrangig mit einem bereits auf einer
Tour fest eingeplanten Fahrzeug betreut werden. Dies stellt eine bedenkliche
Situation dar, da die Stadt Fürth hier Ihren winterdienstlichen Pflichten nicht
nachkommen kann.
Deshalb wird das Tiefbauamt in
einer der nächsten Stadtratsitzungen einen Antrag auf Genehmigung von
zusätzlichen Haushaltsmitteln für ein Ersatzfahrzeug im Winterdienst stellen.
Besonders gut für den Winterdienst eignet sich ein Unimog (Allradfahrzeug, passende
Fahrzeugabmessungen etc.). Zwei solcher Fahrzeuge sind derzeit im Fuhrpark im
Bestand. Eines davon (FÜ-SF 7032; Baujahr 2013) wird im Sommerdienst täglich
für die Bankettmäharbeiten verwendet. Neben dem Einsatz im Winterdienst wird es
also auch im sog. Mulag-Betrieb (Mäharbeiten) einer hohen Belastung ausgesetzt.
Der neue Unimog sollte daher
ebenfalls mit einer Vorbereitung für den Mulag-Betrieb (u.a. hydraulische
Anschlüsse und Zapfwelle) ausgestattet werden. Dann würde nach Lieferung die
bisherige Mähvorrichtung auf den neuen Unimog gebaut werden, der bisherige
Unimog könnte damit geschont und so dem Winterdienst noch viele weitere Jahre
zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für dieses Fahrzeug mit
Winterdienstausrüstung belaufen sich derzeit auf ca. 410.000,00 Euro.
Insbesondere bei starken
Schneefällen werden solche Fahrzeuge benötigt, um die Verkehrssicherheit auf
den Straßen zu gewährleisten und in entsprechenden Situationen handlungsfähig
zu bleiben.
Das Tiefbauamt bittet die
Ausschussmitglieder bereits mit diesem Winterdienstbericht um Zustimmung zum
entsprechenden Antrag zur gegebenen Zeit.
6.
Streumittelverbrauch
|
Verbrauch |
2025 / 2026 |
2024 / 2025 |
2023 / 2024 |
2022 / 2023 |
2021 / 2022 |
|
Streusalz |
1925 t |
550 t |
785 t |
550 t |
545 t |
|
Splitt / Blähton |
460 t |
150 t |
185 t |
155 t |
188 t |
|
Sole |
340 m³ |
150 m³ |
150 m³ |
110 m³ |
80 m³ |
Im Vergleich zum
Streumittelverbrauch der Vorjahre wurde ein Vielfaches verbraucht. Dies schlägt
sich auch in den Lagerbeständen im Bauhof nieder. Zum Winterdienst 2026/2027
müssen daher die Salzvorräte wieder gefüllt werden. Das Tiefbauamt wird sich
diesbezüglich wieder an der interkommunalen Salzbeschaffung beteiligen.
Wie in den letzten Jahren bereits
mitgeteilt hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
ein überarbeitetes „Merkblatt für den Winterdienst auf Straßen“ veröffentlicht,
worin die Erkenntnisse und Entwicklungen in Bezug auf den Streustoffeinsatz der
letzten Jahre eingearbeitet wurden.
So wird die Anwendung von
abstumpfenden Stoffen (z.B. Splitt, Blähton) auf Straßen nicht mehr
empfohlen, da Splitt aufgrund des mangelnden Kraftschlusses bei Eis-/Reifglätte
praktisch wirkungslos ist. Weiterhin wird das Streugut (auch bei geringen
Geschwindigkeiten) von den Fahrzeugen weggeschleudert, wodurch eine engmaschige
Nachkontrolle und Nachstreuung erforderlich ist. Dadurch wird ein sehr hoher
Materialeinsatz (negative Ökobilanz) und zusätzliche Personalkapazitäten
notwendig.
Im Stadtgebiet Fürth führen
einige Straßen durch Wasserschutzgebiete (Fuchsstraße, Mannhof-er Straße) und
werden bislang mit Splitt abgestreut. Aus ökologischer Sicht ist der Einsatz
von auftauenden Mitteln (Streusalz) hier nicht vertretbar. Rechtlich besteht
jedoch innerorts eine Räum- und Streuverpflichtung an verkehrswichtigen und
gefährlichen Straßenstellen. Als verkehrswichtig in diesem Sinne gelten
Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, wozu die beiden Straßen gehören.
Da eine Änderung der derzeitigen Verfahrensweise nicht möglich ist, aber die Verkehrssicherungspflicht berücksichtigt werden muss, wird das Tiefbauamt, Abteilung Bauhof in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt wie in den vergangenen Jahren zusätzlich das Verkehrszeichen „Schnee- und Eisglätte“ während der Zeit des Winterdienstes (Anfang November bis Ende März) aufstellen. Dieses warnt die Verkehrsteilnehmer und verpflichtet sie zur angepassten Fahrweise.
Weiterhin wurde im Rahmen der Beschlussvorlage TfA/0504/2024 „Differenzierter Winterdienst – Betreuung Radwegverbindungen – Pilotstrecken“ die winterdienstliche Betreuung der Pilotstrecken mit auftauenden Mitteln beschlossen. Der Bauhof konnte aufgrund von technischen Problemen und milder Witterung in 2024/2025 die Pilotstrecken nicht wie angedacht testen. Dies konnte jedoch im diesjährigen Winterdienst mit Erfolg nachgeholt werden. Die Betreuung mit auftauenden Mittel hat sich bewährt. Im Bauhof gingen bezüglich dieser Strecken nahezu keine Beschwerden ein. Der Bauhof wird nun zum Abschluss des Pilotprojekts nochmals Bodenproben entnehmen lassen und diese auf den Chloridgehalt überprüfen lassen. Zudem wird beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe nach deren Ergebnissen in den Grundwassermessstellen nachgefragt.
Sofern sich die negativen
Auswirkungen auf die Umwelt in Grenzen halten, wird das Vorgehen auf den
Pilotstrecken verstetigt.
7. Auswirkungen
Winter auf die öffentlichen Verkehrsflächen
Der vergangene Winter hat seine Spuren nicht nur bei den Mitarbeitern im Winterdienst, den Geräten und Maschinen und beim Streumittelverbrauch hinterlassen, sondern auch den Straßenzustand auf die Probe gestellt.
Die Auswirkungen sind im
Stadtgebiet Fürth insbesondere bei Straßen mit zu geringem Straßenaufbau und
bei verbrauchten Straßendecken unschwer zu erkennen (z.B. Teilbereiche der
Vacher Straße, Karolinenstraße, Soldnerstraße und Würzburger Straße). Durch die
häufigen Frost- Tauwechsel in Verbindung mit Nässe haben sich insbesondere
zwischen Januar und März viele Schlaglöcher gebildet.
Schlaglöcher entstehen, wenn
Wasser in vorhandene Risse und Poren der Fahrbahndecken eindringt, gefriert,
sich hierbei ausdehnt und der Fahrbahndeckenbelag die wiederkehrenden
Belastungen zwischen Frost- und Tauwirkung nicht aufnehmen kann. Infolgedessen
sprengt sich das Oberflächenmaterial ab. Hohe Verkehrsbelastungen und der
notwendige Einsatz von Auftausalz zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit
bei winterlichen Straßenverhältnissen verstärken diesen Prozess. Im Vergleich
zu den vergangenen beiden Wintern hatte der Bauhof zur Aufrechterhaltung der
Verkehrssicherheit deutlich mehr Schadstellen (Asphaltaufbrüche, Schlaglöcher)
sofort zu beheben. Diese Straßenschäden werden während der kalten Witterung mit
Kaltasphalt (Eimerware) repariert. Kaltasphalt ist aufgrund seiner
Produkteigenschaften geeignet für Sofortreparaturen auch bei Temperaturen unter
0°C. Des Weiteren steht zwischen Mitte Dezember und Ende Februar kein
Heißasphalt zur Verfügung, da die Mischwerke geschlossen haben. In diesem
Winter wurden ca. 13.000 kg an Kaltasphalt eingebaut und damit ca. 1/3 mehr als
in 2024/2025.
Aus Sicht des Tiefbauamtes
sollten daher die Prioritäten im Straßenausbau auf die maroden, nicht
tragfähigen Straßen gelegt werden. Mit gewöhnlichen
Straßenunterhaltungsmaßnahmen (z.B. Deckenerneuerung) kann in Straßen mit zu
geringem Fahrbahnaufbau keine dauerhafte Verbesserung der Bausubstanz erzielt
werden und es ist zwingend ein kompletter Straßenausbau erforderlich.
8. Zusammenfassung
und Ausblick
Der Winter 2025/2026 stellte den
Winterdienst der Stadt Fürth auf die Probe. Die Einsatzleiter und Aufsichten
mussten aufgrund von Ausfällen und der Änderung der Schneelage immer wieder
improvisieren, um die Hauptverkehrsachsen befahrbar zu halten. Wie bereits
beschrieben gingen im Bauhof viele Beschwerden über unzureichenden Winterdienst
ein, die teilweise unbegründet waren. Die Vorstellungen der Bürgerinnen und
Bürger waren fern von Realität, dies lässt sich wohl darauf zurückzuführen,
dass sie solche Schneemassen nicht mehr gewohnt sind, zumal diese auch in den
darauffolgenden Wochen nicht abtauten.
Neben den Beschwerden ging im
Bauhof auch einiges an Lob ein, worüber sich die gesamte Belegschaft sehr
gefreut hat.
Aus Sicht der Verantwortlichen
wurde der diesjährige Winterdienst mit seinen Herausforderungen sehr gut
bewerkstelligt und es konnte trotz einigen Widrigkeiten (z. B.
Fahrzeugausfälle) der ÖPNV aufrecht gehalten werden. Auch die Nachfrage bei der
VAG ergab eine positive Rückmeldung zum Winterdienst. Ebenso konnte bei der
Polizei keine außergewöhnliche Unfallhäufung in Zusammenhang mit den
Witterungsbedingungen im Stadtgebiet festgestellt werden.
Im vergangenen Winter gestaltete
sich die Personalsituation weiterhin schwierig. Es konnten zwar alle Touren
besetzt werden, jedoch stand kein freies Personal als Ersatz zur Verfügung.
Dies lag u.a. daran, dass immer wieder freiwerdende Stellen nicht sofort
nachbesetzt werden können und einige Beschäftigte aufgrund medizinischer
Einschränkungen nicht im Winterdienst eingesetzt werden können, was vom
Betriebsärztlichen Dienst bestätigt wird.
Die Wiederbesetzung von offenen
Stellen hat für die Führungskräfte im Bauhof höchste Priorität.
Abschließend wird nochmal darauf
hingewiesen, dass der Winterdienst zu den Pflichtaufgaben der Stadt Fürth
gehört und dazu ein einsatzfähiger Fuhrpark benötigt wird.
Nach wie vor hat daher die
erforderliche Ersatzbeschaffung für den Fuhrpark des Winterdienstes hohe
Priorität. Seit 2024 stehen für Ersatzbeschaffungen für den Winterdienst
eigentlich 450.000,00 € zur Verfügung. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung
wurden für die Jahre 2025 - 2027 je 22.500,00 € gestrichen, sodass aktuell
427.500,00 € für Ersatzbeschaffungen verwendet werden können. Die
Haushaltsmittel für 2026 sind bereits größtenteils verplant und somit
ausgeschöpft. Auch die Haushaltmittel für 2027 sind bereits größtenteils über
VE verplant, sodass für das unter Punkt 5 beschriebenen dringend benötigten
zusätzlichen Fahrzeugs keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen. Deshalb
wird zeitnah ein Antrag auf zusätzliche Haushaltmittel für diesen LKW mit
Winterdienstausrüstung gestellt, wofür wir - wie bereits erwähnt - schon heute
um Zustimmung bitten.
Es ist daher wichtig und richtig,
weiterhin die Haushaltsmittel für Ersatzbeschaffungen bereitzustellen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
|
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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1: Zahlen zum Statement Winterdienst
2: Winterdienstreparaturbericht
