Betreff
Winterdienstbericht 2025 / 2026
Vorlage
TfA/0572/2026
Art
Beschlussvorlage - SL

Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis vom Winterdienstbericht 2025 / 2026.


1. Allgemeines

Die Rufbereitschaft für den Winterdienst war gemäß Dienstvereinbarung für den Zeitraum vom 03.11.2025 bis zum 22.03.2026 angeordnet. Aufgrund der milden Witterung wurde die Rufbereitschaft zunächst nicht eingesetzt. Das Einsetzen der Rufbereitschaft erfolgte für alle Mitarbeiter ab dem 17.11.2025.

Aufgrund der Wettervorhersagen wurde die Rufbereitschaft der Tagschicht bis 29.03.2026 verlängert. Weiterhin wurde über die Osterfeiertage eine Gruppe zur Notbetreuung zusammengestellt, diese blieb jedoch ohne Einsatz.

Insgesamt konnte die Rufbereitschaft wegen milder Wetterprognosen für die Tagschicht eine Woche und für die Nachtschicht vier Wochen ausgesetzt werden.

2. Einsätze des vergangenen Winterdienstes

Der Winter 2025/2026 stellte den Winterdienst vor eine enorme Herausforderung. Dies belegen auch die Einsatzzahlen, die mit 33 Voll- und 7 Teileinsätzen (punktuelle Streumaßnahmen bleiben unberücksichtigt) auf einem Level mit dem Rekordwinter 2009/2010 (zumindest in den vergangenen 20 Jahren gesehen) stehen. (Siehe Übersicht über die Winterdiensteinsätze der vergangenen Jahre.) Nach milder Witterung mit lediglich sechs Einsätzen im November und Dezember 2025 brach der Winter direkt zu Beginn des Jahres 2026 herein. Vom 02.01.-16.01. und vom 25.01.-31.01.2026 wurden insgesamt 26 Einsätze dokumentiert, weitere acht Einsätze folgten Anfang und Mitte Februar.

Insbesondere die starken Schneefälle in KW 5 verlangten dem Winterdienstpersonal und dem Fuhrpark einiges ab, die Mitarbeiter waren hier über der Belastungsgrenze hinaus täglich im Zweischichtbetrieb im Einsatz. Besonders in der Nacht vom Sonntag, 25.01. auf Montag, 26.01. und am 26.01.2026 tagsüber schneite es sehr stark. Der ÖPNV wurde im Großraum teilweise eingestellt, in Fürth kam es zwar zu Behinderungen, jedoch konnte er hier aufrechterhalten werden. 

Die Mitarbeiter der Nachtschicht haben ihren Winterdienst mit Einsetzen des Schneefalls um 20:10 Uhr aufgenommen und waren auf den Hauptverkehrsstraßen im Einsatz, bis die Frühschicht um ca. 3:50 Uhr übernommen hat (sogenannte Warmübergabe). Es war bereits frühmorgens gegen 5.30 Uhr abzusehen, dass trotz der enormen Anstrengungen und aller Mitarbeiter im Winterdiensteinsatz zwar die Hauptverkehrsstraßen in einem befahrbaren Zustand gehalten werden können, jedoch die Fuß- und Radwege, Verkehrsteiler und -übergänge, Treppenanlagen und Nebenstrecken für den Schulweg bis zum Schulbeginn nicht verkehrssicher betreut werden können. Deshalb wurde in Absprache zwischen der fachlichen Leitung der Schulämter in Stadt und Landkreis Fürth, dem Bürgermeister- und Presseamt, der Straßenmeisterei Ammerndorf und dem Bauhof Fürth um ca. 5:45 Uhr entschieden, die Schule für diesen Tag witterungsbedingt ausfallen zu lassen.

Zum Vergleich: Bei durchschnittlichen Schneefällen benötigen die Mitarbeiter der manuellen Touren (Verkehrsteiler etc.) je nach Tour zwischen 4 und 5 Stunden für einen Umlauf. An diesem Montag wurden teilweise über 10 Arbeitsstunden für einen Umlauf benötigt. 

Da der Schneefall auch den ganzen Montag andauerte, für Dienstag weitere Schneefälle angekündigt waren und die beschriebenen Bereiche aufgrund der Schneemassen nicht ausreichend betreut werden konnten, wurde am Montagabend zwischen den Beteiligten entschieden, für Dienstag ebenfalls den Präsenzunterricht in den Schulen abzusagen. Ab Mittwoch konnte dann unter winterlichen Verhältnissen der verkehrssichere Schulweg in Bezug auf die winterdienstliche Verpflichtung der Stadt Fürth wiederhergestellt werden.

Die gesamte Woche war immer wieder von Schneefällen geprägt, sodass zunächst täglich die Hauptverkehrsstraßen und die ÖPNV-Strecken erneut und häufig nach Räumplan betreut werden mussten. Anschließend folgten die Berg- und Gefällestrecken und danach die Wohnsammelstraßen. Es wurde das gesamte Personal für den Winterdienst eingesetzt. Mitarbeiter, die keine Rufbereitschaft in dieser Woche hatten, kamen zum regulären Dienst und wurden u.a. mit extra hierfür angemieteten Radladern und Maschinen ohne WD-Ausrüstung zum Entfernen der Schneemassen an neuralgischen Punkten im Stadtgebiet (z.B. Fußgängerzone) eingesetzt.

Für Nebenstraßen besteht eine gesetzliche Räumpflicht. Dieser konnte ab Donnerstag mit Unterbrechungen (erneute Schneefälle, zunächst Abarbeitung der höheren Prioritäten) nachgekommen werden. Aufgrund der beengten Verhältnisse in diesen Straßen können nur wenige geeignete Fahrzeuge in diesen Bereichen eingesetzt werden. Zur Sicherstellung des regulären Müllabfuhrkalenders wurde die Abarbeitung der Stadtgebiete mit der Müllabfuhr abgestimmt. Die Räum- und Abfuhrarbeiten in den Nebenstraßen erfolgten bei Tageslicht über das Wochenende hinaus bis 04.02.2026.

Trotz des enormen Engagements und des hohen Aufwands der Mitarbeiter und der verantwortlichen Einsatzleiter und Aufsichten sind sehr viele Beschwerden über die verschiedenen Kanäle im Bauhof eingegangen. Allein in KW 5 waren es über 250 Meldungen. Viele Beschwerden betrafen erneut - wie bereits Anfang Januar - Anliegerbereiche. Die Eigentümer wurden daraufhin seitens der Verwaltung des Tiefbauamtes erneut angeschrieben bzw. durch Straßenmeister vor Ort auch angesprochen sowie anhand von Wurfzetteln auf Ihre winterdienstlichen Verpflichtungen hingewiesen.

Eine Vielzahl von Beschwerden betrafen die Nebenstraßen, welche angeblich nicht rechtzeitig betreut werden. Einige der vorgebrachten Beschwerden waren in ihrer Formulierung unangemessen und entsprachen nach unserer Einschätzung nicht den tatsächlichen Gegebenheiten.

Aus diesem Grund wurde zur Klarstellung und weiteren Aufarbeitung auch die Social-Media-Abteilung des BMPA hinzugezogen. Der Anlage 1 - Zahlen zum Statement Winterdienst - kann die Rückmeldung hierzu entnommen werden.

Insgesamt wurden in diesem Winter vier sogenannte Warmübergaben durchgeführt. Bei dieser fährt die Nachtschicht so lange, bis die Tagschicht im Bauhof zum Rufbereitschaftsbeginn eintrifft. Normalerweise endet die Rufbereitschaft für die Nachtschicht um 24.00 Uhr. In Ausnahmefällen, wie dies heuer des Öfteren der Fall war, müssen die Straßen darüber hinaus betreut werden, damit die Frühschicht eine Chance hat, die Straßen vor Beginn des Berufsverkehrs befahrbar zu gestalten. Besondere Witterungsverhältnisse wie starker Schneefall oder angekündigter Eisregen können solche Einsätze erforderlich machen.

Durch die starken Schneefälle an einzelnen Tagen, mussten die Strecken bei sechs Einsätzen nach Räumplan abgearbeitet werden. Beim Fahren nach Räumplan werden mehrspurige Straßen wie z. B. die Würzburger Straße mit zwei Großfahrzeugen in einer Richtung betreut, damit der Schnee aus der Fahrbahn zum Fahrbahnrand transportiert werden kann. Bei solchen Einsätzen dauert die Betreuung der Straßen der Priorität I deutlich länger als bei Einsätzen nach Streuplan.

  

Einige Informationen zur Erläuterung der nachfolgenden Tabelle:

Bei der Aufstellung der Einsätze wird die Gesamtzahl aller Einsätze dargelegt sowie die flächendeckenden Einsätze (Volleinsatz). Bei den Volleinsätzen ist es erforderlich, im Stadtgebiet flächendeckend Fahrbahnen und Gehwege zu betreuen. Bei der Gesamtzahl sind alle Tage addiert, an denen Winterdienstleistungen – abgesehen von den Kontrollfahrten in den Morgenstunden – erbracht wurden, - auch wenn hierbei nur örtlich begrenzt im Stadtgebiet abgestreut wurde.

Einsätze

2025 / 2026

2024 / 2025

2023 / 2024

2022 / 2023

2021 / 2022

Gesamteinsätze

40

24

27

19

22

Volleinsätze

33

19

24

16

19

Übersicht über die Winterdiensteinsätze der vergangenen Jahre:

Zur Beurteilung des Fahrbahnzustandes wurden in der vergangenen Winterperiode bei Temperaturen unter 5°C in den Morgenstunden 188 Kontrollfahrten durchgeführt. Dabei werden auffällige Stellen (meist im Bereich von Brücken) direkt abgestreut. Diese Winterdienstleistungen sind in der Statistik nicht aufgeführt. 

Weiterhin werden die Holzstege (z. B. Hardsteg, Pappelsteig) ab Ende September kontrolliert und bei Bedarf abgestreut. Die im Bau- und Werkausschuss vom 19.07.2023 beschlossene Sperrung der Hochwasserstege Pappelsteig und Heckenweg während der kalten Jahreszeit hat sich bewährt. Die beiden Hochwasserstege wurden mit Beginn der kalten Jahreszeit am 24.11.2025 gesperrt. Hinsichtlich dieser Sperrungen wurden lediglich vereinzelt Beschwerden aufgenommen.

3. Umfang des Winterdienstes

Zuerst werden die Prioritäten I - IV, d. h. alle Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen, Parkplätze, die Strecken des ÖPNV und Bergstrecken im Stadtgebiet betreut (ca. 275 km), sowie alle Gehbahnen und Haltestellen des ÖPNV (ca. 160.000 m²), soweit dies nicht den Anliegern übertragen ist.

Die Fahrradstraße (Dambacher Straße), der gemeinsame Fuß- und Radweg Mannhof – Ludwigsbrücke – Nürnberg und der Geh- und Radweg Atzenhof werden ebenfalls in Priorität I betreut.

Neu aufgenommen in Priorität I wurden die umgebaute Kreuzung Gebhardtstraße/Zähstraße sowie die Querungshilfen für den Fußverkehr in der Rosenstraße/Theaterstraße.

Anschließend werden Wohnsammelstraßen (Priorität V) und die weiteren Radwege betreut.

Alle anderen Verkehrsflächen sind der sechsten und letzten Priorität zugeteilt.

In der Praxis kann die winterdienstliche Betreuung der Flächen der fünften Priorität in der Regel lediglich eingeschränkt und die der sechsten Priorität nur in Ausnahmefällen erfolgen. In dieser Winterdienstperiode mussten aufgrund der starken Schneefälle und der teilweise andauernden kalten Witterung alle Straßen winterdienstlich betreut werden. Insgesamt ergibt sich dadurch der unter Punkt 6 aufgeführte Streumittelverbrauch.

4. Personal

Für den Winterdienst standen insgesamt 136 Arbeitskräfte (Einsatzleiter, Aufsichten, Fahrer, Beifahrer, Kfz-Mechaniker und Hilfskräfte) in verschiedenen Einsatzgruppen zur Verfügung.

 

Die Tagschicht beginnt frühestens um 03:00 Uhr mit 60 Mitarbeitern. In der Nachtschicht sind bis 24:00 Uhr 12 Mitarbeiter eingeteilt.

Die Einsatzleitung wurde von den Straßen- und Betriebsmeistern des Tiefbauamtes, Abteilung Bauhof übernommen.

5. Fahrzeuge

Für den Winterdienst 2025/2026 standen 16 Streu- und Schneepflugfahrzeuge für die Fahrbahnen sowie 23 Fahrzeuge für die Betreuung der Gehwege, der gemeinsamen Geh- und Radwege, der Verkehrsübergänge, der Bushaltestellen und Treppenanlagen der ersten Priorität zur Verfügung.

Wie im letztjährigen Winterdienstbericht dargestellt, konnten zuletzt zwei in die Jahre gekommene Großfahrzeuge (Bj. 1987 und Bj. 2001) zur Betreuung der Fahrbahnen nach langer Lieferzeit (ca. 2 Jahre) endlich ersetzt werden. Weiterhin stand dem Winterdienst ein 12-Tonnen-Fahrzeug zur Verfügung, welcher ebenfalls ein Altfahrzeug ersetzt hat. Dennoch musste festgestellt werden, dass insbesondere bei starken Schneefällen der vorhandene Winterdienstfuhrpark an seine Grenzen stößt. Viele Fahrzeuge hatten sich in diesem Winter festgefahren und konnten nur mit Allradfahrzeugen geborgen werden, bevor sie wieder zurück auf ihre Winterdienststrecke gehen konnten. Zudem bewegen sich die Fahrzeugausfälle auf einem hohen Niveau, insgesamt wurden 541 Gesamtausfalltage aller Fahrzeuge im Winterdienst registriert (siehe Anlage 2 Winterdienst Reparaturbericht 2025-2026). Viele Ausfalltage wurden im Bereich der Großfahrzeuge registriert. Da in diesem Bereich nach wie vor kein Ersatzfahrzeug im Bestand vorhanden ist, konnten die entsprechenden Touren erst nachrangig mit einem bereits auf einer Tour fest eingeplanten Fahrzeug betreut werden. Dies stellt eine bedenkliche Situation dar, da die Stadt Fürth hier Ihren winterdienstlichen Pflichten nicht nachkommen kann.

Deshalb wird das Tiefbauamt in einer der nächsten Stadtratsitzungen einen Antrag auf Genehmigung von zusätzlichen Haushaltsmitteln für ein Ersatzfahrzeug im Winterdienst stellen. Besonders gut für den Winterdienst eignet sich ein Unimog (Allradfahrzeug, passende Fahrzeugabmessungen etc.). Zwei solcher Fahrzeuge sind derzeit im Fuhrpark im Bestand. Eines davon (FÜ-SF 7032; Baujahr 2013) wird im Sommerdienst täglich für die Bankettmäharbeiten verwendet. Neben dem Einsatz im Winterdienst wird es also auch im sog. Mulag-Betrieb (Mäharbeiten) einer hohen Belastung ausgesetzt.

Der neue Unimog sollte daher ebenfalls mit einer Vorbereitung für den Mulag-Betrieb (u.a. hydraulische Anschlüsse und Zapfwelle) ausgestattet werden. Dann würde nach Lieferung die bisherige Mähvorrichtung auf den neuen Unimog gebaut werden, der bisherige Unimog könnte damit geschont und so dem Winterdienst noch viele weitere Jahre zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für dieses Fahrzeug mit Winterdienstausrüstung belaufen sich derzeit auf ca. 410.000,00 Euro.

Insbesondere bei starken Schneefällen werden solche Fahrzeuge benötigt, um die Verkehrssicherheit auf den Straßen zu gewährleisten und in entsprechenden Situationen handlungsfähig zu bleiben.        

Das Tiefbauamt bittet die Ausschussmitglieder bereits mit diesem Winterdienstbericht um Zustimmung zum entsprechenden Antrag zur gegebenen Zeit.

6. Streumittelverbrauch

Verbrauch

2025 / 2026

2024 / 2025

2023 / 2024

2022 / 2023

2021 / 2022

Streusalz

1925 t

 550 t

785 t

550 t

545 t

Splitt / Blähton

  460 t

 150 t

185 t

155 t

188 t

Sole

   340 m³

  150 m³

150 m³

110 m³

80 m³

Im Vergleich zum Streumittelverbrauch der Vorjahre wurde ein Vielfaches verbraucht. Dies schlägt sich auch in den Lagerbeständen im Bauhof nieder. Zum Winterdienst 2026/2027 müssen daher die Salzvorräte wieder gefüllt werden. Das Tiefbauamt wird sich diesbezüglich wieder an der interkommunalen Salzbeschaffung beteiligen.

Wie in den letzten Jahren bereits mitgeteilt hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ein überarbeitetes „Merkblatt für den Winterdienst auf Straßen“ veröffentlicht, worin die Erkenntnisse und Entwicklungen in Bezug auf den Streustoffeinsatz der letzten Jahre eingearbeitet wurden.

So wird die Anwendung von abstumpfenden Stoffen (z.B. Splitt, Blähton) auf Straßen nicht mehr empfohlen, da Splitt aufgrund des mangelnden Kraftschlusses bei Eis-/Reifglätte praktisch wirkungslos ist. Weiterhin wird das Streugut (auch bei geringen Geschwindigkeiten) von den Fahrzeugen weggeschleudert, wodurch eine engmaschige Nachkontrolle und Nachstreuung erforderlich ist. Dadurch wird ein sehr hoher Materialeinsatz (negative Ökobilanz) und zusätzliche Personalkapazitäten notwendig.

Im Stadtgebiet Fürth führen einige Straßen durch Wasserschutzgebiete (Fuchsstraße, Mannhof-er Straße) und werden bislang mit Splitt abgestreut. Aus ökologischer Sicht ist der Einsatz von auftauenden Mitteln (Streusalz) hier nicht vertretbar. Rechtlich besteht jedoch innerorts eine Räum- und Streuverpflichtung an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen. Als verkehrswichtig in diesem Sinne gelten Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, wozu die beiden Straßen gehören.

Da eine Änderung der derzeitigen Verfahrensweise nicht möglich ist, aber die Verkehrssicherungspflicht berücksichtigt werden muss, wird das Tiefbauamt, Abteilung Bauhof in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt wie in den vergangenen Jahren zusätzlich das Verkehrszeichen „Schnee- und Eisglätte“ während der Zeit des Winterdienstes (Anfang November bis Ende März) aufstellen. Dieses warnt die Verkehrsteilnehmer und verpflichtet sie zur angepassten Fahrweise.

Weiterhin wurde im Rahmen der Beschlussvorlage TfA/0504/2024 „Differenzierter Winterdienst – Betreuung Radwegverbindungen – Pilotstrecken“ die winterdienstliche Betreuung der Pilotstrecken mit auftauenden Mitteln beschlossen. Der Bauhof konnte aufgrund von technischen Problemen und milder Witterung in 2024/2025 die Pilotstrecken nicht wie angedacht testen. Dies konnte jedoch im diesjährigen Winterdienst mit Erfolg nachgeholt werden. Die Betreuung mit auftauenden Mittel hat sich bewährt. Im Bauhof gingen bezüglich dieser Strecken nahezu keine Beschwerden ein. Der Bauhof wird nun zum Abschluss des Pilotprojekts nochmals Bodenproben entnehmen lassen und diese auf den Chloridgehalt überprüfen lassen. Zudem wird beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe nach deren Ergebnissen in den Grundwassermessstellen nachgefragt.

Sofern sich die negativen Auswirkungen auf die Umwelt in Grenzen halten, wird das Vorgehen auf den Pilotstrecken verstetigt.

7. Auswirkungen Winter auf die öffentlichen Verkehrsflächen

Der vergangene Winter hat seine Spuren nicht nur bei den Mitarbeitern im Winterdienst, den Geräten und Maschinen und beim Streumittelverbrauch hinterlassen, sondern auch den Straßenzustand auf die Probe gestellt.

Die Auswirkungen sind im Stadtgebiet Fürth insbesondere bei Straßen mit zu geringem Straßenaufbau und bei verbrauchten Straßendecken unschwer zu erkennen (z.B. Teilbereiche der Vacher Straße, Karolinenstraße, Soldnerstraße und Würzburger Straße). Durch die häufigen Frost- Tauwechsel in Verbindung mit Nässe haben sich insbesondere zwischen Januar und März viele Schlaglöcher gebildet.

Schlaglöcher entstehen, wenn Wasser in vorhandene Risse und Poren der Fahrbahndecken eindringt, gefriert, sich hierbei ausdehnt und der Fahrbahndeckenbelag die wiederkehrenden Belastungen zwischen Frost- und Tauwirkung nicht aufnehmen kann. Infolgedessen sprengt sich das Oberflächenmaterial ab. Hohe Verkehrsbelastungen und der notwendige Einsatz von Auftausalz zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit bei winterlichen Straßenverhältnissen verstärken diesen Prozess. Im Vergleich zu den vergangenen beiden Wintern hatte der Bauhof zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit deutlich mehr Schadstellen (Asphaltaufbrüche, Schlaglöcher) sofort zu beheben. Diese Straßenschäden werden während der kalten Witterung mit Kaltasphalt (Eimerware) repariert. Kaltasphalt ist aufgrund seiner Produkteigenschaften geeignet für Sofortreparaturen auch bei Temperaturen unter 0°C. Des Weiteren steht zwischen Mitte Dezember und Ende Februar kein Heißasphalt zur Verfügung, da die Mischwerke geschlossen haben. In diesem Winter wurden ca. 13.000 kg an Kaltasphalt eingebaut und damit ca. 1/3 mehr als in 2024/2025.

Aus Sicht des Tiefbauamtes sollten daher die Prioritäten im Straßenausbau auf die maroden, nicht tragfähigen Straßen gelegt werden. Mit gewöhnlichen Straßenunterhaltungsmaßnahmen (z.B. Deckenerneuerung) kann in Straßen mit zu geringem Fahrbahnaufbau keine dauerhafte Verbesserung der Bausubstanz erzielt werden und es ist zwingend ein kompletter Straßenausbau erforderlich.

8. Zusammenfassung und Ausblick

Der Winter 2025/2026 stellte den Winterdienst der Stadt Fürth auf die Probe. Die Einsatzleiter und Aufsichten mussten aufgrund von Ausfällen und der Änderung der Schneelage immer wieder improvisieren, um die Hauptverkehrsachsen befahrbar zu halten. Wie bereits beschrieben gingen im Bauhof viele Beschwerden über unzureichenden Winterdienst ein, die teilweise unbegründet waren. Die Vorstellungen der Bürgerinnen und Bürger waren fern von Realität, dies lässt sich wohl darauf zurückzuführen, dass sie solche Schneemassen nicht mehr gewohnt sind, zumal diese auch in den darauffolgenden Wochen nicht abtauten.

Neben den Beschwerden ging im Bauhof auch einiges an Lob ein, worüber sich die gesamte Belegschaft sehr gefreut hat. 

Aus Sicht der Verantwortlichen wurde der diesjährige Winterdienst mit seinen Herausforderungen sehr gut bewerkstelligt und es konnte trotz einigen Widrigkeiten (z. B. Fahrzeugausfälle) der ÖPNV aufrecht gehalten werden. Auch die Nachfrage bei der VAG ergab eine positive Rückmeldung zum Winterdienst. Ebenso konnte bei der Polizei keine außergewöhnliche Unfallhäufung in Zusammenhang mit den Witterungsbedingungen im Stadtgebiet festgestellt werden.

Im vergangenen Winter gestaltete sich die Personalsituation weiterhin schwierig. Es konnten zwar alle Touren besetzt werden, jedoch stand kein freies Personal als Ersatz zur Verfügung. Dies lag u.a. daran, dass immer wieder freiwerdende Stellen nicht sofort nachbesetzt werden können und einige Beschäftigte aufgrund medizinischer Einschränkungen nicht im Winterdienst eingesetzt werden können, was vom Betriebsärztlichen Dienst bestätigt wird.

Die Wiederbesetzung von offenen Stellen hat für die Führungskräfte im Bauhof höchste Priorität.

Abschließend wird nochmal darauf hingewiesen, dass der Winterdienst zu den Pflichtaufgaben der Stadt Fürth gehört und dazu ein einsatzfähiger Fuhrpark benötigt wird.

Nach wie vor hat daher die erforderliche Ersatzbeschaffung für den Fuhrpark des Winterdienstes hohe Priorität. Seit 2024 stehen für Ersatzbeschaffungen für den Winterdienst eigentlich 450.000,00 € zur Verfügung. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurden für die Jahre 2025 - 2027 je 22.500,00 € gestrichen, sodass aktuell 427.500,00 € für Ersatzbeschaffungen verwendet werden können. Die Haushaltsmittel für 2026 sind bereits größtenteils verplant und somit ausgeschöpft. Auch die Haushaltmittel für 2027 sind bereits größtenteils über VE verplant, sodass für das unter Punkt 5 beschriebenen dringend benötigten zusätzlichen Fahrzeugs keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen. Deshalb wird zeitnah ein Antrag auf zusätzliche Haushaltmittel für diesen LKW mit Winterdienstausrüstung gestellt, wofür wir - wie bereits erwähnt - schon heute um Zustimmung bitten.

Es ist daher wichtig und richtig, weiterhin die Haushaltsmittel für Ersatzbeschaffungen bereitzustellen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


1: Zahlen zum Statement Winterdienst

2: Winterdienstreparaturbericht