Die Sitzungsvorlage des Baureferats wird zur Kenntnis genommen.
Der Bau- und Werkausschuss erteilt die Projektgenehmigung zum Ausbau der Au- und Flößaustraße zwischen Schwabacher Straße und Kaiserstraße zur Fahrradstraße.
Die Kosten für die Errichtung der Fahrradstraße belaufen sich auf ca. 300.000,- €. Es ist geplant, Zuwendungen über das „Sonderprogramm Stadt und Land“ zu beantragen. Die Förderquote beträgt hier 75% (Regelförderung) bis 90% (finanzschwache Kommunen) der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Kosten für den im Rahmen der Maßnahme vorgesehenen zusätzlichen Fahrbahndeckenbau belaufen sich auf ca. 75.000,- €.
Die Austraße dient derzeit als Erschließungsstraße in der Fürther Südstadt, sie befindet sich innerhalb einer Tempo-30-Zone. An ihrem Nordende (Einmündung in die Fuchsstraße) schließt leicht nach Osten versetzt die best. Fahrradstraße Dambacher Straße an.
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich im Wesentlichen um die Umgestaltung des vorhandenen Straßenraums mittels Markierung von Radverkehrsanlagen. Die bestehenden Fahrbahnränder und angrenzenden Seitenräume bleiben unverändert.
Die Fahrradstraße Austraße wird wie die best. Dambacher Straße und gemäß den geltenden Richtlinien, u.a. den HRSV (Radschnellverbindungen/-vorrangrouten) und ERA (Radverkehrsanlagen) der FGSV sowie dem Fürther Fahrradstraßen-Standard mit einer Breitstrichmarkierung entlang des Fahrbahnrandes ausgeführt. Ein Sicherheitstrennstreifen verbleibt an beiden Fahrbahnrändern. Die Gesamtlänge des umzugestaltenden Straßenabschnitts beträgt ca. 450 Meter.
Geplanter
Ausbau
Im Zuge der Weiterentwicklung der Planung in der Entwurfs- und Ausführungsphase, wurde in Abstimmung mit dem Zuwendungsgeber, der fübs, der Verkehrsplanung des Stadtplanungsamtes sowie dem Pfleger der Fuß- und Radwege die beschlossene Vorplanung angepasst. Ziel der Anpassung war und ist es weiterhin, den versetzten Einmündungsbereichs zweier Nebenstraßen mit gleichzeitig sicherer und leichtgängiger Führung für Radfahrer zu erreichen und somit eine gute „Verzahnung“ der beiden Fahrradstraßen-Bereiche herzustellen.
Es ist geplant, den nördlichen Abschnitt der Austraße sowie die Flößaustraße bis zur Einfahrt REWE-Parkplatz als Fahrradstraße auszuweisen, die Reststrecke zur Schwabacher Straße kann mit Radschutzstreifen versehen werden. Die Maßnahme beinhaltet auch die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Austraße/Fuchsstraße/Kaiserstraße sowie die Ergänzung eines Radschutzstreifens auf der Südseite bis zur Neumannstraße. Als Unterhaltsmaßnahme soll außerdem im Zuge des Projekts Fahrbahndeckenbau auf der Kaiserstraße im Abschnitt von der Neumannstraße bis zur Schwabacher Straße erfolgen.
Im Streckenabschnitt der Flößaustraße zwischen der Schwabacher Straße und der Einfahrt zum REWE-Parkplatz wird der Radverkehr aufgrund der hohen Verkehrsstärke des Kfz-Verkehrs auf beidseitig neu angelegten Schutzstreifen geführt.
Die Breite der verbleibenden Fahrgasse zwischen den Schutzstreifen beträgt in diesem Abschnitt richtlinienkonforme 4,85 m. Die angrenzenden Park- und Gehwegbereiche bleiben unverändert wie im Bestand erhalten.
Im anschließenden Bereich der Flößaustraße beginnt die Fahrradstraße mit einer Rotmarkierung. Die Ränder werden mit einer durchgezogenen Breitstrich-Markierung (analog zur Dambacher Straße) ausgeführt. Zu den Längsparkplätzen auf beiden Seiten verbleibt (gem. o.g. Richtlinien) ein Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m.
Im Abschnitt der nördlichen Austraße wird ebenfalls ein durchgehender Sicherheitsabstand von 0,75 m gewählt. Zwischen der Flößaustraße und der Austraße Hs.Nr. 10 befindet sich ein Engstellenabschnitt, der mit einer unterbrochenen Breitstrich-Markierung ausgeführt wird, um den Begegnungsverkehr Pkw-Pkw durch Überfahren der Markierung zuzulassen. Eine Begegnung zwischen Pkw und Radfahrern ist innerhalb der Markierung möglich. Auch hier verbleiben Trennstreifen von 0,75 m.
Im Zuge dieser Maßnahme wird im Bereich der Kreuzung Austraße/Kaiserstraße/Fuchsstraße auf Höhe von Kaiserstraße Hs.Nr. 4 eine barrierefrei ausgestattete Querungsstelle für den Fußverkehr angelegt (Blindenplatten), welche auch der Verkehrsberuhigung dient. Zur Freihaltung des Sichtfeldes wird das Gehwegparken im Bereich der neuen Insel untersagt.
Von Westen kommend wird der Radverkehr künftig an der bestehenden Verkehrsinsel vom Zweirichtungs- in den Einrichtungsverkehr aufgeteilt. Die bestehende Querungsinsel wird dazu um einen niveaugleichen Querungsbereich für Radfahrer ergänzt, der westliche Inselkopf neu errichtet. Der Querungsbereich für Fußgänger wird ebenfalls barrierefrei ausgestattet (Blindenplatten). Zwischen den beiden Querungsstellen wird der Radverkehr auf der Fahrbahn mit Piktogrammketten geführt. Piktogramme führen nachweislich zu weniger Überholvorgängen, größeren Querabständen Pkw/Rad, etwas geringeren MV-Geschwindigkeiten sowie mehr Klarheit bei Radfahrern bzgl. der für sie erlaubten Bereiche. Insgesamt wird die Unfallgefahr so verringert.
Die Fuchsstraße wird um zwei neue Mittelinseln mit Begrünung ergänzt, um ein gesichertes Abbiegen des Radverkehrs (angelehnt an die ERA, Bild 34) zu ermöglichen. Die Flächen zwischen den Inseln dürfen auch von anderen Verkehrsteilnehmern beim Abbiegevorgang überfahren werden. Die östliche Mittelinsel zwischen den Einmündungen Au- bzw. Dambacher Straße wurde im Zuge der Entwurfsplanung ergänzt und das Verkehrskonzept im Vergleich zur Vorplanung geändert (gesichertes Aufstellen der abbiegenden Radfahrer anstelle von Radfahrstreifen in Mittellage zum Abbiegen).
Beginnend ab der Fußgänger-Querungsinsel an Kaiserstraße Hs.Nr. 6 wird ein Radschutzstreifen bis zur Einmündung Neumannstraße mit 0,50 m Sicherheitsabstand zu den Parkstreifen angeordnet.
Um Synergieeffekte zu nutzen, soll im Anschluss daran noch von der Neumannstraße bis zur Einmündung Schwabacher Straße ein Fahrbahndeckenbau mit ausgeführt werden.
Kosten
Die Kosten für die Umgestaltung der Austraße einschließlich des voraussichtlich förderfähigen Deckenbaus im Kreuzungsbereich Austraße/Fuchsstraße/Kaiserstraße bis zur Neumannstraße (Schutzstreifen, neue Mittelmarkierung) belaufen sich auf ca. 300.000,- €.
Die Kostensteigerung im Vergleich zum Vorplanungsbeschluss begründet sich im Wesentlichen auf den nun aufgenommenen förderfähigen Deckenbau, dem Versetzen der E-Ladesäulen und der Errichtung von drei zusätzlichen Beleuchtungsmasten.
Hierfür wird ein Zuwendungsantrag im Rahmen des Sonderprogramms Stadt und Land gestellt. Die Förderquote beträgt hier 75% (Regelförderung) bis 90% (finanzschwache Kommunen) der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Kosten für den Fahrbahndeckenbau von der Neumannstraße bis zur Schwabacher Straße (außerhalb des Fahrradstraßenbereichs) belaufen sich auf ca. 75.000,- €.
Da es sich hierbei um klassische Unterhaltsleistungen handelt, sind diese Kosten nicht förderfähig.
Zeitplan / weitere
Vorgehensweise
Der Zeitraum für das Zuwendungsverfahren kann nicht abschließend abgeschätzt werden, bei entsprechendem Fortgang ist jedoch geplant, die Maßnahme nach der Michaelis-Kirchweih ab September 2026 zu beginnen.
Ergebnis
Mit der Umgestaltung der Austraße wird eine positive Wirkung auf die Verkehrsqualität der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer erzielt. Durch die Schaffung eines eigenständigen Verkehrsraums wird für Radfahrer und Fußgänger ein komfortables und sicheres Fortbewegen ermöglicht.
Durch die Freigabe mittels Zusatzzeichen „Anlieger frei“ ist eine ausreichende Erschließung der Anwohner und des öffentlichen Personennahverkehrs gewährleistet.
Insbesondere im Zusammenhang mit den nördlich anschließenden, bereits hergestellten Fahrradstraßen kann die attraktive Führung des Radverkehrs in der Südstadt erweitert und um eine weitere Anbindung an die Achse Schwabacher Straße ergänzt werden.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
375.000,- € |
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nein |
X |
ja |
Unterhalts- maßnahmen; nicht beziffer- bar |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
X |
ja |
150.000,-
€ |
Budget-Nr. |
im |
X |
Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Lageplan Teil 1 – Kreuzungsbereich Austraße/Fuchsstraße/Kaiserstraße bis Neumannstraße
Lageplan Teil 2 – Nördliche Austraße
Lageplan Teil 3 – Flößaustraße (Westteil)
Lageplan Teil 4 – Flößaustraße (Ostteil
Übersicht Fahrbahndeckenerneuerung)
