- Die Standorte für die Querungshilfen im Rahmen der vorgelegten Prioritätenliste werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Prioritätenliste Querungshilfe fortzuführen und jährlich zwei bis vier Standorte umzusetzen.
Ausgangslage / Hintergrund
Die Stadtverwaltung erreichen jährlich zahlreiche Eingaben mit Vorschlägen zu neuen Querungshilfen für den Fußverkehr. Die meisten hiervon können fachlich nachvollzogen werden und stellen tatsächliche Mängel im Bestand dar. Da aufgrund des planerischen und baulichen Aufwandes ein zügiges Beheben meist nicht möglich ist, werden die Bürgerinnen und Bürger auf den Beschluss des BWA zur Erstellung einer Prioritätenliste verwiesen und die Eingaben gelistet. Es werden bereits über 60 Standorte mit fehlenden Querungshilfen geführt (vgl. Anlage 1).
Mit der Prioritätenliste Querungshilfen wird ein Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 11.01.2012 (TOP 11) umgesetzt. Das Projekt erfüllt das Ziel A des Mobilitätsplans, das eine Stärkung des Umweltverbundes vorsieht sowie das Ziel F zur Reduzierung der Unfallhäufigkeit im Stadtgebiet.
Einordnung
Aufgabe der Querungshilfen ist es, die Verkehrssicherheit, aber auch den Komfort, für den Fußverkehr im Stadtgebiet zu erhöhen. Die Liste dient dazu, eine Priorisierung der Standorte mit fehlenden Querungshilfen vorzunehmen und strukturiert abzuarbeiten.
Kosten
Die Basiskosten für die Errichtung einer Querungshilfe betrugen in den letzten Jahren etwa 10.000 € (Fertigteilmittelinsel), 70.000 € (reiner Fußgängerüberweg, inkl. Beleuchtung; gesicherte Überquerungsstelle nach DIN 32984) und 100.000 für eine Fußgängersignalanlage (Ampel, zzgl. Unterhaltskosten; gesicherte Überquerungsstelle nach DIN 32984). Genauere Angaben sind nicht möglich, da die Projekte als Einzelmaßnahmen an die örtliche Begebenheit angepasst werden müssen und die Angebotslage bei Ausschreibungen variiert. Die Kosten können sich bei Bedarf in Verbindung mit angrenzenden ebenfalls notwendigen Verkehrsanlagen, wie barrierefreie Bushaltestellen, Querungshilfen für den Radverkehr oder Baumpflanzungen erhöhen.
Zur Realisierung der Querungshilfen stehen Haushaltsmittel auf den Haushaltsstellen 6300.9510.0000 Fußgängerprojekte sowie 6300.9540.0000 Gehwegausbauprogramm jährlich zu Verfügung.
Zeitplan
Es können zwei bis vier Querungshilfen pro Jahr umgesetzt werden. Dies kann auch im Rahmen von sich überschneidenden oder angrenzenden Projekten, wie dem Bau barrierefreier Bushaltestellen oder dem Neubau von Straßen erfolgen.
Weitere
Vorgehensweise
Die Prioritätenliste Querungshilfen soll sukzessive ungesetzt und dauerhaft gepflegt werden.
Ergebnis
Werden der Stadtverwaltung
mangelhafte oder fehlende Querungsstellen bekannt, werden sie geprüft und bei
Bedarf der Liste hinzugefügt. Zur Einordnung werden die Standorte nach einem
festgelegten System bepunktet (vgl. Anlage 1). Dazu dienen die Kategorien
Verkehrsaufkommen (entsprechend den Empfehlungen für Fußgängeranlagen (EFA 02)
Kapitel 3.3.2), Infrastruktureinrichtungen in der Nähe (EFA 02 Tabelle 4),
Schulwege (https://www.fuerth.de/bildung-soziales/schulen/grundschulen/),
Unfallzahlen (https://unfallatlas.statistikportal.de/)
und Umwege. Ergänzt werden kann in Zukunft die Wertung im Fußwegenetz
(Schlüsselmaßnahme 3 aus Mobilitätsplan https://www.fuerth.de/bauen-mobilitaet/mobilitaet/mobilitaetsplan-fuerth-2035/).
Aus den Kategorien errechnet sich eine Priorität von hoch, mittel oder niedrig.
Die Priorität hilft bei der Einschätzung der Dringlichkeit. Weitere Faktoren, wie Straßenzustand, benachbarte Baumaßnahmen, Zeitpläne, Kosten und Fördermöglichkeiten werden außerhalb der Liste zusätzlich abgewogen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
Je nach Umfang der
Maßnahmen, aktuell nicht genauer bezifferbar |
|
nein |
X |
ja |
Unterhaltskosten,
Summe aktuell nicht bezifferbar |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst. 6300.9510.0000
und 6300.9540.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
x |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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1) Prioritätenliste
2) Lage der priorisierten Querungen
3) Klimaprüfung
