Betreff
Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage Auf der Fichte, Gemarkung Dambach, Flur-Nr. 1328; hier: Antrag auf befristete Baugenehmigung
Vorlage
SpA/1341/2026
Art
Beschlussvorlage - SL

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


Anlass

Für das Flurstück „Auf der Fichte“, Flst.Nr.1328 Gemarkung Dambach, liegt ein Bauantrag zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) vor. Der Ausschuss soll über das Vorhaben sowie über die Konsequenzen der beantragten Befristung für die künftige Wohnbaulandentwicklung informiert werden.

Planungsrechtliche Ausgangslage

-         Die Fläche ist im Flächennutzungsplan (FNP) als gemischte Baufläche und als Wohnbaufläche dargestellt.

-         Das Standortkonzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (s. auch BWA 06.12.2023/StR 20.12.2023, Vorlage SpA/1100/2023) sieht diese Fläche zwar nicht für eine PV-Zwischennutzung vor, ist dort aber als „städtebaulich vertretbare Entwicklungsfläche“ dargestellt.

-         Das Vorhaben ist gem. § 35 Abs. 1, 8b Unterpunkt bb) BauGB privilegiert und zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist.

-         Die Verwaltung hat mit den Bauherren kommuniziert, dass dem Vorhaben nur zugestimmt werden kann, wenn die spätere Baulandentwicklung weiterhin gewährleistet bleibt.

Befristung und deren Auswirkung auf die Stadtentwicklung

Die betreffende Fläche sowie die umliegenden Wohnbaufläche sind aktuell nicht für eine Entwicklung in den nächsten 20 Jahren vorgesehen. Voraussichtlich soll die Bauleitplanung für diesen Bereich frühestens ab 2035 eingeleitet werden. Aufgrund der fehlenden Erschließung können die Flächen erst in den 2040er-Jahren bebaut werden. Die Erschließung der Fläche wird voraussichtlich von Osten erfolgen, was bedeutet, dass die vorliegende Fläche erst in einer späteren Erschließungsphase „an der Reihe“ wäre. Die angefragte Befristung auf 2047 liegt daher nur geringfügig über dem realistischen Entwicklungshorizont.

Die PV-Nutzung soll, wie beantragt, in der Baugenehmigung auf 21 Jahre befristet werden. Bei einer zeitnahen Genehmigung (voraussichtlich noch im Jahr 2026) würde die Nutzung folglich bis mindestens 2047 möglich sein. Eine vorzeitige Entwicklung der Fläche zum Wohnbauland wäre in diesem Zeitraum nicht möglich.

Die Verwaltung unterstützt den Ausbau von Photovoltaik und den erneuerbaren Energien ausdrücklich und sieht PV-Freiflächenanlagen als wichtigen Beitrag zur Energiewende. Eine temporäre Zwischennutzung von Flächen, die langfristig für Wohnen und Gewerbe vorgesehen sind, ist aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich sinnvoll, sofern die spätere Wohnbaulandentwicklung dadurch nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Lageplan

Auszug FNP

Auszug städtisches Konzept für Flächen für Photovoltaik (FFPV)