1. Der Bau- und Werkausschuss / der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung

     zustimmend zur Kenntnis. 

2. Für den Bereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 475 „Teilgebiet

    zwischen Dr.-Mack-Straße und Lange Straße“ empfiehlt der Bau- und Werkausschuss /

    beschließt der Stadtrat die Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre.


Anlass

Der Stadtrat der Stadt Fürth hat am 26.07.2023 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 475 für das „Teilgebiet zwischen Dr.-Mack-Straße und Lange Straße“ beschlossen (Sitzungsvorlage SpA/1066/2023).

Verfahrensstand

Seit dem Aufstellungsbeschluss wurde eine umfangreiche Bestandsaufnahme vorgenommen und die städtebaulichen Ziele daraufhin weiter konkretisiert. Der erste Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wurde ausgearbeitet und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) vom 04.07. bis zum 08.08.2025 sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) vom 29.10. bis zum 28.11.2025 durchgeführt. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurde u.a. eine Altlastenuntersuchung und weitere Gutachten angepasst. Die Ergebnisse der Gutachten und der Abwägung der Stellungnahmen wurden in die Planung aufgenommen.

Als nächste Verfahrensschritte stehen die Beteiligungen der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) und der Behörden (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) bevor. Diese werden voraussichtlich im 4. Quartal 2026 durchgeführt.

Verlängerung der Veränderungssperre

 

Zur Sicherung der Bauleitplanung wurde durch den Stadtrat am 27.09.2023 der Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 475 „Teilgebiet zwischen Dr.-Mack-Straße und Lange Straße“ beschlossen (Sitzungsvorlage SpA/1092/2023). Diese Satzung über die Veränderungssperre trat durch Veröffentlichung in der INFÜ (offizielles Amtsblatt der Stadt Fürth) am 13.10.2023 in Kraft.

Die erstmalige Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr wurde durch den Stadtrat am 30.07.2025 beschlossen (Sitzungsvorlage SpA/1249/2025) und mit Veröffentlichung in der

INFÜ am 08.10.2025 in Kraft gesetzt (siehe Anlage 3). Die Verlängerung der Veränderungssperre läuft am 12.10.2026 aus.

Die nochmalige (2.) Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr dient der weiteren Sicherung des Bebauungsplanverfahrens. Das Verfahren befindet sich derzeit in einem fortgeschrittenen Bearbeitungsstand; die Durchführung der öffentlichen Auslegung wird derzeit vorbereitet und ist für das 4. Quartal 2026 vorgesehen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

 

x

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


1. Veränderungssperre Satzungstext für den Bebauungsplan Nr. 475 (2. Verlängerung)

2. Geltungsbereich Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 475 vom 27.09.2023

3. Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 475 (1. Verlängerung), INFÜ vom 08.10.2025