1. Der Bau- und Werkausschuss / der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis.
2. Für den Bereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 475 „Teilgebiet
zwischen Dr.-Mack-Straße und Lange Straße“ empfiehlt der Bau- und Werkausschuss /
beschließt der Stadtrat die Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre.
Anlass
Der Stadtrat der Stadt Fürth hat am 26.07.2023 die
Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
475 für das „Teilgebiet zwischen Dr.-Mack-Straße und Lange Straße“ beschlossen
(Sitzungsvorlage SpA/1066/2023).
Verfahrensstand
Seit dem Aufstellungsbeschluss wurde eine umfangreiche
Bestandsaufnahme vorgenommen und die städtebaulichen Ziele daraufhin weiter
konkretisiert. Der erste Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wurde
ausgearbeitet und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) vom 04.07. bis zum 08.08.2025 sowie die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) vom 29.10. bis
zum 28.11.2025 durchgeführt. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen
wurde u.a. eine Altlastenuntersuchung und weitere Gutachten angepasst. Die
Ergebnisse der Gutachten und der Abwägung der Stellungnahmen wurden in die
Planung aufgenommen.
Als nächste Verfahrensschritte stehen die Beteiligungen der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) und der Behörden (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) bevor. Diese werden voraussichtlich im 4. Quartal 2026 durchgeführt.
Verlängerung der Veränderungssperre
Zur Sicherung der Bauleitplanung wurde durch den Stadtrat am 27.09.2023 der Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 475 „Teilgebiet zwischen Dr.-Mack-Straße und Lange Straße“ beschlossen (Sitzungsvorlage SpA/1092/2023). Diese Satzung über die Veränderungssperre trat durch Veröffentlichung in der INFÜ (offizielles Amtsblatt der Stadt Fürth) am 13.10.2023 in Kraft.
Die erstmalige Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr wurde durch den Stadtrat am 30.07.2025 beschlossen (Sitzungsvorlage SpA/1249/2025) und mit Veröffentlichung in der
INFÜ am 08.10.2025 in Kraft gesetzt (siehe Anlage 3). Die Verlängerung der Veränderungssperre läuft am 12.10.2026 aus.
Die nochmalige (2.) Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr dient der weiteren Sicherung des Bebauungsplanverfahrens. Das Verfahren befindet sich derzeit in einem fortgeschrittenen Bearbeitungsstand; die Durchführung der öffentlichen Auslegung wird derzeit vorbereitet und ist für das 4. Quartal 2026 vorgesehen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
ja |
Budget-Nr. |
im |
x |
Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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1. Veränderungssperre Satzungstext für den Bebauungsplan Nr. 475 (2. Verlängerung)
2. Geltungsbereich Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 475 vom 27.09.2023
3. Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 475 (1. Verlängerung), INFÜ vom 08.10.2025
