Betreff
Vorlage zur Anfrage der AfD-Stadtratsfraktion vom 13.05.2026 - Parksituation in der Fürther Südstadt
Vorlage
SVA/0437/2026
Art
Beschlussvorlage - SB

Kenntnisnahme


Zur Anfrage vom 13.05.2026 kann Folgendes mitgeteilt werden:

Zu 1:

Ein Verbot für das Abstellen von Fahrzeugen über 2,8t zulässiger Gesamtmasse existiert in § 12 Abs. 3a StVO nicht. Dort ist geregelt, dass Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5t nicht regelmäßig und nachts insb. in Wohngebieten abgestellt werden dürfen.

Hier liegt also grundsätzlich kein Rechtsverstoß durch Kleintransporter vor.

Die Südstadt ist hinsichtlich der Überwachung des ruhenden Verkehrs einer der Schwerpunkte insb. bei der Überwachung von Bewohnerparkgebieten.

Die südliche Fahrbahnseite der Flößaustraße sowie weite Teile der Leyher Straße sind im Wesentlichen unbewirtschaftet, sodass diese Stellflächen von jedermann verkehrlich genutzt werden können. Hierzu zählen auch Kleintransporter.

Zu 2:

Derzeit sind keine unmittelbaren Beschilderungsänderungen geplant. Durch die Ausweisung des Bewohnerparkgebiets C07 zwischen Herrnstraße und Flößaustraße kam es zu einem Verdrängungseffekt. Kleintransporter wurden zuvor häufig unmittelbar in diesem Wohngebiet abgestellt. Durch die Bewohnerparkregelung ist dies nicht mehr möglich, sodass auf nahegelegene

Stellplätze ausgewichen werden muss. Mittelfristig ist beabsichtigt, auch südlich der Flößaustraße ein Bewohnerparkgebiet auszuweisen, sodass sich die gefühlte Situation verbessern sollte.

Sämtliche Stellplätze allerdings nur für Bewohner zu reservieren, lässt die Straßenverkehrsordnung nicht zu.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: