Betreff
Druckleitung Zirndorf - Grundsatzbeschluss nach Ziff. 2.4 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben
Vorlage
StEF/0266/2026
Art
Beschlussvorlage - STEF

Die Vorlage der Stadtentwässerung Fürth (StEF) wird zur Kenntnis genommen. Die Mitglieder des Bau- und Werkausschusses empfehlen dem Grundsatzbeschluss zuzustimmen.

Die Vorlage der Stadtentwässerung Fürth (StEF) wird zur Kenntnis genommen. Die Mitglieder des Stadtrates stimmen dem Grundsatzbeschluss zu. Die Stadtentwässerung Fürth (StEF) wird beauftragt, die Planung der Kanalbaumaßnahme weiterzuführen.


Ausgangslage

Die Stadtentwässerung Fürth (StEF) betreibt seit Anfang der 1960er Jahre die „Druckleitung Zirndorf“. Vom Pumpwerk Zirndorf ausgehend wird über zwei Asbestzementleitungen in der Dimension DN 400 das Abwasser aus Zirndorf in die städtische Kanalisation der Stadt Fürth in der Schwabacher Straße übergeleitet. Die Trassenlänge von Hauptpumpwerk Zirndorf bis zum Auslaufschacht im Fürther Süden beträgt 2.060 m.

Die Abwasserdruckleitungen sind altersbedingt sanierungsbedürftig. Schadstellen haben bereits dazu geführt, dass Teilstücke über die Kreisstraße FÜ6 und über die Rednitz außer Betrieb genommen wurden und der Betrieb mit Hilfe von provisorischen Überleitungen aufrechterhalten wird. Der Bau- und Werkausschuss hat davon am 10.05.2023 Kenntnis genommen (Beschlussvorlage StEF/0196/2023). Nach Fertigstellung des Provisoriums über die Rednitz wurden die auf ganzer Flussbreite freigespülten Druckleitungen im Herbst 2025 als Vorwegmaßnahme ausgebaut.


Bauliche Situation

Die Planungsleistungen zur „Druckleitung Zirndorf“ wurden im Juni 2021 beauftragt. Im Zuge der Vorplanung wurde sowohl die teilweise Sanierung der Druckleitungen mittels Schlauchliningverfahren untersucht als auch der vollständige Neubau der Druckleitungen in bestehender und alternativer Trasse. Weil die bestehende Trasse in Teilbereichen mittlerweile unzugänglich ist und insbesondere für spätere Revisions- und Reinigungsarbeiten nicht anfahrbar wäre, wurde die stillgelegte Bahntrasse der Bibertbahn als Alternativtrasse herangezogen. Auf dieser ist vom Staatlichen Bauamt der Bau eines Radschnellweges geplant.
 
Die ausgearbeitete Vorplanung, welche den Neubau der Druckleitung in 5 Bauabschnitte unterteilt, wurde im August 2025 vorgelegt und im Oktober 2025 mit den beteiligten Behörden und Kommunen diskutiert. Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat hierbei die Gesamtsituation auf Grundlage des Arbeitsblattes DWA-A 142 „Abwasserleitungen und -kanäle in Wassergewinnungsgebieten“ bewertet, wonach das Gefährdungspotential für die betroffene Druckleitung bei allen Bauabschnitten als „sehr hoch“ einzustufen ist. Aufgrund der wasserwirtschaftlich sensiblen Lage im Wasserschutzgebiet Rednitztal, unweit der engeren Schutzzone (Zone II) fordert das WWA die Ausführung der Druckleitung für die gesamte Trasse als doppelwandiges System mit kontinuierlicher Leckage-Erkennung. Aus diesem Grund scheidet eine Sanierung der Druckleitungen grundsätzlich aus. Das planende Ingenieurbüro wurde daraufhin beauftragt, die Kostenschätzung bezüglich der erhöhten Anforderungen an das Rohrsystem zu aktualisieren.


Kosten


Weil der Bau des Radschnellweges in der alten Bahntrasse zum heutigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, wurde die aktualisierte Kostenschätzung so aufgegliedert, als würde die neue Druckleitungstrasse in der stillgelegten Bahntrasse verlegt, einmal mit nachfolgendem Radschnellwegausbau und einmal ohne. Die Kostenschätzung enthält zudem hinsichtlich der Querung der Kreisstraße FÜ 6 und der Querung der Rednitz unterschiedliche Varianten (z. B. Rohrbrücke oder Düker etc.). Die geschätzten Gesamtkosten für alle 5 Bauabschnitte des Neubaus inkl. dem vorgezogenen Rückbau des Rednitz-Dükers belaufen sich, je nach Ausführung, auf 19.228.000,- € (Ausführungsvariante im Radschnellweg) bis 22.257.000,- € (Ausführungvariante in stillgelegter Bahntrasse) brutto.

Hinweis:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.03.2026 auf Empfehlung des Werkausschusses beschlossen, den von der Stadtentwässerung Fürth vorgeschlagenen „Letter of Intent“ mit der Stadt Zirndorf abschließen zu lassen (Beschlussvorlage StEF/0255/2026). Diesem „Letter of Intent“ lag die aktualisierte Kostenschätzung noch nicht zu Grunde.

Zeitplan


Ziel ist, mit der baulichen Umsetzung der Bauabschnitte 1 und 2 ab 2029/2030 zu beginnen.

Ergebnis


Aus betrieblichen Gründen soll die Verlegung der neuen Druckleitung im Bauabschnitt 3 in der alten Bahntrasse erfolgen. Nur so ist die Zugänglichkeit zu den Schächten der Druckleitung durchgehend und dauerhaft gegeben, was Voraussetzung für Unterhaltsarbeiten und wiederkehrende Dichtheitsprüfungen (alle 5 Jahre) ist. Die Ausführung soll in diesem Bereich im Zuge des Ausbaus dieser Trasse zum Radschnellweg in Kooperation mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg erfolgen, um dadurch bedingte Kostenvorteile zu nutzen. Der Zeitpunkt der Ausführung des Radschnellweges ist aber nach Aussage des Staatlichen Bauamtes Nürnberg derzeit noch ungewiss. Nachdem die Betriebssicherheit der Druckleitung Zirndorf durch die ausgeführten Provisorien über die Kreisstraße FÜ 6 und über die Rednitz sichergestellt wurde, würde das WWA im Hinblick auf den geplanten Radschnellweg nach der Fertigstellung der Bauabschnitte 1 und 2 nicht auf eine sofortige Ausführung der weiteren Bauabschnitte drängen. Aus diesem Grund würde die StEF die zeitnahe Umsetzung der Bauabschnitte 1 und 2 weiterverfolgen und die Umsetzung der Bauabschnitte 3 bis 5 zeitlich an den Bau des Radschnellweges koppeln. Sollte es sich bis zur Fertigstellung der Bauabschnitte 1 und 2 herausstellen, dass der Radschnellweg nicht umgesetzt wird, wird die StEF die Druckleitung ohne Beteiligung des Staatlichen Bauamtes in der alten Bahntrasse verlegen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

 x

ja

Gesamtkosten

     

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

x

ja

Hst. 109

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


10_Präsentation der VORPLANUNG zum Neubau der Druckleitung Zirndorf
20_NÖ_Kostenschätzung