Der Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Fürth (StEF)“ wird zum 01.10.2026 organisatorisch aus dem Referat V - Planen, Bauen, Grün und Infrastruktur herausgelöst und dem Geschäftsbereich des Dritten Bürgermeisters zugeordnet.
Der Dritte Bürgermeister wird gemäß § 3, § 4 Abs. 1 Satz 2 und § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Fürth (BS-StEF) zur neuen ersten Werkleitung berufen.
Die Referentin für Planen, Bauen, Grün und Infrastruktur wird infolgedessen als Erste Werkleitung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Fürth (BS-StEF) abberufen.
Der Aufgabenzuschnitt des Dritten Bürgermeisters ändert sich entgegen des Beschlusses des Stadtrates vom 29.06.2023 wie im Sachverhalt unter Nr. 2 dargestellt.
Der genehmigte überplanmäßige Bedarf (GÜB) 1800001 (Fachkraft für den Geschäftsbereich des 3. BM; 1,0 VzÄ) wird in eine (Vollzeit-)Planstelle „Stabsstelle im Geschäftsbereich des 3. BM“ überführt und mit BGr A16 ausgewiesen. Die Stelle erhält einen Überprüfungsvermerk „kw-31.12.2028“.
1. Zuordnung
des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Fürth (StEF)“ zum Geschäftsbereich des
Dritten Bürgermeisters
Der
Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Fürth (StEF)“ nimmt mit seinen bereits
laufenden sowie den geplanten Großprojekten eine zentrale Rolle bei der
nachhaltigen Entwicklung der Stadt Fürth ein. Um den Eigenbetrieb auch
weiterhin verantwortungsvoll in die Zukunft zu führen, wurde in der
Referentensitzung vom 09.06.2026 besprochen, das Thema Nachhaltigkeit künftig
noch stärker in den Fokus zu rücken und hierfür entsprechende personelle
Kapazitäten bereitzustellen.
Aufgrund des
engen thematischen Zusammenhangs zur bisherigen Ausprägung des
Geschäftsbereiches des Dritten Bürgermeisters wird seitens der Referentenrunde
empfohlen, die Stadtentwässerung Fürth (StEF) dem Geschäftsbereich des Dritten
Bürgermeisters zuzuordnen, um in diesem Zuge sowohl das Thema Nachhaltigkeit
als auch den Geschäftsbereich weiter zu stärken. Der Eigenbetrieb
„Stadtentwässerung Fürth (StEF)“ soll daher organisatorisch aus dem Referat V -
Planen, Bauen, Grün und Infrastruktur herausgelöst werden und zugleich mehr
Raum für die Ausgestaltung zahlreicher Großprojekte schaffen.
Die Personalvertretung wurde hinsichtlich der beabsichtigten Organisationsänderung ordnungsgemäß beteiligt. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 BS-StEF bleibt die personalvertretungsrechtliche Zuständigkeit des Personalrates des Referats V - Planen, Bauen, Grün und Infrastruktur weiterhin erhalten. Entsprechendes gilt für den Zuständigkeitsbereich der Schwerbehindertenvertretung Rf. V.
Weiter ist es durch diese organisatorische Maßnahme erforderlich, dass der Status der ersten Werkleitung von der Stadtbaurätin auf den Dritten Bürgermeister übergeht. Daher wird der Dritte Bürgermeister gleichzeitig gemäß den Bestimmungen der Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Fürth (BS-StEF) zur ersten Werkleitung berufen.
2. Aufgabenübertragung
auf den Dritten Bürgermeister
Der Aufgabenbereich des ehrenamtlichen Dritten Bürgermeisters wird wie folgt neu geregelt:
1. Gesetzliche Vertretung
- Vertretung des Oberbürgermeisters und Zweiten Bürgermeisters bei deren Verhinderung (stufenweise Vertretung).
- Repräsentation der Stadt sowie Leitung übertragener Sitzungen und Termine.
2. Übertragene Aufgaben
- Wahrnehmung der durch den Oberbürgermeister oder Stadtrat übertragenen Aufgabenbereiche und Projekte.
- Durchführung von Bürgersprechstunden und Pflege des Bürgerkontakts.
- Koordinierung der kommunalen Aktivitäten zum Hochwasserschutz und Starkregenmanagement in Burgfarrnbach. Die fachliche Bearbeitung verbleibt bei den zuständigen Dienststellen.
3. Nachhaltigkeit
- Politische Leitung der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie und nachhaltigkeitsbezogener Projekte.
- Förderung der Zusammenarbeit im Bereich Nachhaltigkeit zwischen Verwaltung, Stadtrat, Bürgerschaft, Wirtschaft und weiteren Akteuren.
- Vertretung der Stadt in Angelegenheiten der Nachhaltigkeit nach außen.
- Mitwirkung bei der Besetzung des Nachhaltigkeitsbeirats, Einberufung der konstituierenden Sitzung sowie regelmäßige Koordinierungsgespräche mit den zuständigen Referaten.
4. Stadtentwässerung
- Wahrnehmung der Aufgaben der ersten Werkleitung nach den geltenden gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen.
Die Organisationsänderung wird im beiliegenden Geschäftsverteilungsplan dargestellt.
3. Stellenschaffung
zur persönlichen Mitarbeit und Unterstützung des Dritten Bürgermeisters
Zur Unterstützung und Beratung des Dritten Bürgermeisters in seiner Rolle als erste Werkleitung wird ihm eine Stabsstelle u. a. zur fachlich-technischen Beratung zur Seite gestellt. Auch ist dies einem geregelten Übergang der Werkleitungsfunktion dienlich. Diese Stabsstelle soll – aufgrund der breit gefächerten Aufgabenvielfalt, des hohen (fachlichen) Anspruchs und des damit verbundenen umfangreichen Unterstützungsbedarfs – in BGr A16 ausgewiesen werden. Die bisher zu diesem Zwecke eingerichtete Infostelle (GÜB) Nr. 1800001 soll folglich in eine (Vollzeit-)Planstelle mit der Bewertung BGr A16 überführt werden. Die Planstelle erhält die Funktionsbezeichnung „Stabsstelle im Geschäftsbereich des 3. BM“. Aufgrund des anfänglich hohen Unterstützungsbedarfs soll die Stelle befristet ausgewiesen werden. Sie erhält daher einen Überprüfungsvermerk „kw-31.12.2028“.
Die Stelle hat
folgenden Aufgabenbereich:
Persönliche Mitarbeit und fachliche Unterstützung des Dritten Bürgermeisters in seinem Geschäftsbereich, insbesondere in den Themenfeldern:
- Sonderaufgaben des 3. Bürgermeisters, insbesondere Aufgaben, die vom Oberbürgermeister auf den 3. Bürgermeister übertragen werden
- Hochwasser- und Starkregenvorsorge für Burgfarrnbach (projektbezogen)
- Nachhaltigkeit
- Angelegenheiten der ersten Werkleitung der Stadtentwässerung gemäß der Geschäftsanweisung für die Werkleitung der Stadtentwässerung Fürth (GA-StEF) in der aktuellen Fassung
in Form von inhaltlicher Vor- und Nachbereitung, Koordination und Begleitung fachlich-technischer Vorgänge, eigenständiger Aufarbeitung komplexer Sachverhalte sowie die Unterstützung bei strategischen, organisatorischen und kommunikativen Aufgaben, im o. g. Verantwortungsbereich des Dritten Bürgermeisters, von gemäß § 4 Abs. 4 BS-StEF delegierten Aufgaben.
Die
Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Fürth (BS-StEF) in der aktuell
gültigen Fassung muss entsprechend angepasst und vom Werkausschuss sowie dem
Stadtrat verabschiedet werden. Mit Inkrafttreten der Änderungssatzung zur
BS-StEF kann die Umsetzung des o. g. Beschlussvorschlags erfolgen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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Gesamtkosten |
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Veranschlagung im Haushalt
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Geschäftsverteilungsplan Stand 01.10.2026
