Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten
nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag des Jugendrats der Stadt
Fürth vom 30.04.2026 ‚Helfen statt Strafen – gemeinsam gegen Gewalt‘ zur
Kenntnis.
Der
Jugendrat der Stadt Fürth hat in seiner Sitzung vom 30.04.2026 den Antrag
„Helfen statt Strafen – gemeinsam gegen Gewalt“ beschlossen. Die Verwaltung
nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu
I. Die Stadt Fürth bietet Menschen, die aus Armut heraus Straftaten begehen,
aufsuchende Hilfe an.
Nach
ergänzender Erläuterung des Jugendrats bezieht sich dieser Antragspunkt
insbesondere auf Straftaten, die im Zusammenhang mit finanziellen Notlagen oder
sozialer Benachteiligung stehen, beispielsweise das Fahren ohne Fahrschein im
öffentlichen Personennahverkehr. Ziel des Antrags ist es, armutsbetroffene oder
armutsgefährdete Menschen durch aufsuchende Hilfen besser zu erreichen und zu
unterstützen.
Die
Stadt Fürth hält bereits vielfältige Beratungs-, Unterstützungs- und
Hilfsangebote für Menschen in schwierigen sozialen und wirtschaftlichen
Lebenslagen vor. Diese stehen grundsätzlich allen Betroffenen offen und dienen
dazu, soziale Notlagen zu vermeiden oder zu überwinden.
Die
Verwaltung sieht jedoch keine kommunale Zuständigkeit für die Einrichtung eines
besonderen aufsuchenden Hilfsangebots, das gezielt an Personen anknüpft, die
Straftaten begehen. Die Verhinderung, Verfolgung und Bearbeitung von Straftaten
sowie hieran anknüpfende Maßnahmen sind grundsätzlich staatliche Aufgaben.
Vor
diesem Hintergrund wird derzeit kein Bedarf für die Schaffung eines
zusätzlichen kommunalen Angebots im Sinne des Antrags gesehen.
Zu
II. Die Stadt Fürth gewährleistet durch Meldestellen oder auf andere Weise,
dass Gewalttaten in Einrichtungen, die sie trägt, erfasst und beantwortet
werden können.
Nach
ergänzender Erläuterung des Jugendrats steht hinter diesem Antragspunkt der
Wunsch, Gewaltvorfälle besser sichtbar zu machen und Erkenntnisse über bislang
nicht bekannte Fälle von Gewalt zu gewinnen.
Die
Verwaltung weist darauf hin, dass Gewalt in städtischen Einrichtungen nicht
toleriert wird. Für Beschäftigte und Einrichtungen bestehen bereits klare
Zuständigkeiten und Verfahren zum Umgang mit Gewaltvorfällen. Straftaten und
Gewaltdelikte sind grundsätzlich den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu
melden. Darüber hinaus stehen innerhalb der Stadtverwaltung geeignete
Ansprechpersonen und Verfahren zur Verfügung, um Vorfälle zu erfassen und
angemessen darauf zu reagieren.
Vor
diesem Hintergrund wird die Einrichtung einer zusätzlichen kommunalen
Meldestelle derzeit nicht als erforderlich angesehen.
Zu
III. Die Stadt Fürth ändert die Satzung des Sicherheits- und Präventionsrates
so, dass Sitze für Schulen eingerichtet werden.
Nach
Auskunft des zuständigen Referats waren Schulen bis zum Jahr 2023 im
Sicherheits- und Präventionsrat vertreten. In der laufenden Sitzungsperiode
2023 bis 2026 erfolgte keine Benennung einer entsprechenden Vertretung.
Für die kommende Sitzungsperiode werden derzeit die Mitglieder des Sicherheits- und Präventionsrates neu angefragt. Hierbei wurde ausdrücklich auch eine Vertretung der Schulen berücksichtigt. Eine Änderung der Satzung des Sicherheits- und Präventionsrates ist hierfür nicht erforderlich.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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