Betreff
Vorlage zum Antrag des Jugendrats der Stadt Fürth vom 30.04.2026 - Helfen_statt_Strafen_gemeinsam_gegen_Gewalt
Vorlage
JgA/0797/2026
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag des Jugendrats der Stadt Fürth vom 30.04.2026 ‚Helfen statt Strafen – gemeinsam gegen Gewalt‘ zur Kenntnis.


Der Jugendrat der Stadt Fürth hat in seiner Sitzung vom 30.04.2026 den Antrag „Helfen statt Strafen – gemeinsam gegen Gewalt“ beschlossen. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Zu I. Die Stadt Fürth bietet Menschen, die aus Armut heraus Straftaten begehen, aufsuchende Hilfe an.

Nach ergänzender Erläuterung des Jugendrats bezieht sich dieser Antragspunkt insbesondere auf Straftaten, die im Zusammenhang mit finanziellen Notlagen oder sozialer Benachteiligung stehen, beispielsweise das Fahren ohne Fahrschein im öffentlichen Personennahverkehr. Ziel des Antrags ist es, armutsbetroffene oder armutsgefährdete Menschen durch aufsuchende Hilfen besser zu erreichen und zu unterstützen.

Die Stadt Fürth hält bereits vielfältige Beratungs-, Unterstützungs- und Hilfsangebote für Menschen in schwierigen sozialen und wirtschaftlichen Lebenslagen vor. Diese stehen grundsätzlich allen Betroffenen offen und dienen dazu, soziale Notlagen zu vermeiden oder zu überwinden.

Die Verwaltung sieht jedoch keine kommunale Zuständigkeit für die Einrichtung eines besonderen aufsuchenden Hilfsangebots, das gezielt an Personen anknüpft, die Straftaten begehen. Die Verhinderung, Verfolgung und Bearbeitung von Straftaten sowie hieran anknüpfende Maßnahmen sind grundsätzlich staatliche Aufgaben.

Vor diesem Hintergrund wird derzeit kein Bedarf für die Schaffung eines zusätzlichen kommunalen Angebots im Sinne des Antrags gesehen.

Zu II. Die Stadt Fürth gewährleistet durch Meldestellen oder auf andere Weise, dass Gewalttaten in Einrichtungen, die sie trägt, erfasst und beantwortet werden können.

Nach ergänzender Erläuterung des Jugendrats steht hinter diesem Antragspunkt der Wunsch, Gewaltvorfälle besser sichtbar zu machen und Erkenntnisse über bislang nicht bekannte Fälle von Gewalt zu gewinnen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass Gewalt in städtischen Einrichtungen nicht toleriert wird. Für Beschäftigte und Einrichtungen bestehen bereits klare Zuständigkeiten und Verfahren zum Umgang mit Gewaltvorfällen. Straftaten und Gewaltdelikte sind grundsätzlich den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu melden. Darüber hinaus stehen innerhalb der Stadtverwaltung geeignete Ansprechpersonen und Verfahren zur Verfügung, um Vorfälle zu erfassen und angemessen darauf zu reagieren.

Vor diesem Hintergrund wird die Einrichtung einer zusätzlichen kommunalen Meldestelle derzeit nicht als erforderlich angesehen.

Zu III. Die Stadt Fürth ändert die Satzung des Sicherheits- und Präventionsrates so, dass Sitze für Schulen eingerichtet werden.

Nach Auskunft des zuständigen Referats waren Schulen bis zum Jahr 2023 im Sicherheits- und Präventionsrat vertreten. In der laufenden Sitzungsperiode 2023 bis 2026 erfolgte keine Benennung einer entsprechenden Vertretung.

Für die kommende Sitzungsperiode werden derzeit die Mitglieder des Sicherheits- und Präventionsrates neu angefragt. Hierbei wurde ausdrücklich auch eine Vertretung der Schulen berücksichtigt. Eine Änderung der Satzung des Sicherheits- und Präventionsrates ist hierfür nicht erforderlich.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: