Betreff
Antrag Stadtratsfraktion GRÜNE vom 06.06.2026 - Bericht zur Neuvergabe der Altkleidersammlung
Vorlage
Abf/0259/2026
Art
Beschlussvorlage - AL

Entfällt, da Kenntnisnahme


Das Vergabeverfahren für die Sammlung und Verwertung von Alttextilien im Stadtgebiet Fürth ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Der neue Vertragszeitraum beginnt voraussichtlich zum 01.09.2026. Im Zuge des Vergabeprozesses haben sich durch eine vorgeschaltete Markterkundung Verzögerungen ergeben. Da die Vergabe noch läuft, können derzeit keine Aussagen zum künftigen Auftragnehmer oder zu den konkreten Vertragsinhalten getroffen werden.

Unabhängig davon können zu den allgemeinen Rahmenbedingungen und Herausforderungen der Altkleidersammlung folgende Informationen gegeben werden:

Zu 1.) Welche Schwierigkeiten sind beim Themenkomplex Altkleidersammlung heute und perspektivisch in Zukunft zu erwarten?

Der Bereich der Altkleidersammlung steht derzeit vor erheblichen Herausforderungen:

·         Die Qualität der gesammelten Alttextilien nimmt ab. Immer häufiger werden stark verschlissene oder nicht mehr tragbare Kleidungsstücke in die Sammelcontainer eingeworfen.

·         Die Nachfrage nach gebrauchten Textilien auf den internationalen Märkten ist rückläufig. Gleichzeitig sinken die Erlöse.

·         Durch den steigenden Anteil minderwertiger Fast-Fashion-Produkte wird die Wiederverwendung und das Recycling erschwert.

·         Seit Inkrafttreten der Pflicht zum 1.1.2025, dass Textilabfälle durch die öffentlich-rechtlichen Entsorger getrennt zu sammeln sind, steigen die Sammelmengen, während die Verwertungsmöglichkeiten nicht im gleichen Umfang wachsen.

·         Die Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung nehmen zu.

Insbesondere die hohen Anteile an Störstoffen und minderwertigen Textilien erschweren die wirtschaftliche und ökologische Verwertung erheblich. Als Folge daraus können auch die aktuellen Verwerfungen bei den Alttextilsammlungen im Stadtgebiet Fürth abgeleitet werden. Während gewerbliche Sammler ihre Tätigkeit längst eingestellt haben, gibt es nun auch bei den gemeinnützigen Sammlern wesentliche Veränderungen. Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) stellt seine Altkleidersammlung in Fürth ein. Die BRK-Standorte werden von der Arche aktiv! übernommen, welche dort eigene Sammelcontainer aufstellt. Für die Bürgerinnen und Bürger bleibt damit die Möglichkeit zur wohnortnahen Abgabe von Alttextilien an diesen Standorten grundsätzlich erhalten.

Zu 2.) Welche Lösungen sieht die Stadt Fürth für diese Schwierigkeiten?

Die Stadt Fürth verfolgt das Ziel, eine möglichst hochwertige und nachhaltige Verwertung der gesammelten Textilien sicherzustellen. Hierzu gehören insbesondere:

·         die Vergabe an einen leistungsfähigen und fachkundigen Vertragspartner,

·         die vertragliche Festlegung von Nachweispflichten,

·         eine transparente Dokumentation der Verwertungswege,

·         die Förderung der Wiederverwendung tragbarer Kleidung vor stofflicher oder energetischer Verwertung,

·         die Information der Bürgerinnen und Bürger über die richtige Nutzung der Sammelsysteme sowie die Anforderungen an die Qualität der abgegebenen Textilien.

Seit April 2026 wurde die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Alttextilien deutlich verstärkt. Hierzu zählen insbesondere eine Informationsseite auf der städtischen Homepage, ein Informationsvideo zum Thema Alttextilsammlung, Beiträge in der INFÜ sowie aktuell die Beklebung der Alttextilcontainer mit neuen Informationsaufklebern. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Bürgerinnen und Bürger über die richtige Befüllung der Container und die Anforderungen an die getrennte Sammlung von Alttextilien zu informieren und dadurch die Qualität der gesammelten Materialien zu verbessern.

Darüber hinaus wird die Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben und der Verwertungsmärkte kontinuierlich beobachtet. Sofern sich in absehbarer Zukunft die Lage weiter verschlechtert, ist darüber nachzudenken, die Sammelsysteme neu auszurichten. Die Reduzierung oder gänzliche Aufgabe von Containerstandorten und stattdessen Sammlung über die Recyclinghöfe bewirkt in der Regel eine bessere Qualität der Sammelware. Dieser Vorteil und weitere Vorteile (weniger Vermüllung an den Containerstandorten) sind gegenüber den Nachteilen (u. a. Entfall der wohnortnahen Erfassung von Alttextilien) abzuwägen. Aufgrund der langjährig bestehenden und bei der Bevölkerung geläufigen Sammelstruktur wäre dieser Schritt sorgfältig zu planen.  

Der künftige, vier Jahre laufende Vertrag sieht insoweit eine jährliche Kündigungsmöglichkeit für beide Vertragsparteien vor.

Zu 3.) Was geschieht künftig mit den im Stadtgebiet abgegebenen Kleidungsstücken?

Da das Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können die konkreten Verwertungswege des künftigen Auftragnehmers derzeit noch nicht dargestellt werden. Grundsätzlich werden gesammelte Alttextilien in Sortieranlagen nach Qualität und Verwertbarkeit getrennt:

·         Gut erhaltene und tragbare Kleidung (A- und Teile der B-Ware) wird zur Wiederverwendung aufbereitet und weitervermarktet.

·         Nicht mehr tragbare, aber stofflich verwertbare Textilien (C-Ware) werden dem Recycling zugeführt und beispielsweise zu Dämmstoffen, Putzlappen oder anderen Recyclingprodukten verarbeitet.

·         Textilien, die weder wiederverwendet noch stofflich verwertet werden können, sowie Störstoffe werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben entsorgt beziehungsweise energetisch verwertet.

Nähere Informationen werden nach Abschluss des Vergabeverfahren im Finanz- und Verwaltungsausschuss bekannt gegeben.

Zu 4.) Wie hoch ist der Anteil, der nachhaltig wiederverwertet wird? Zählt der Anteil, der verbrannt wird, auch zur Wiederverwertung? Wie hoch ist dieser Anteil?

Die genaue Verteilung der Verwertungswege hängt von der Zusammensetzung der jeweils gesammelten Textilien ab und kann daher schwanken. Auf Grundlage der derzeitigen Schätzwerte für die Zusammensetzung der in Fürth gesammelten Alttextilien können jedoch folgende Größenordnungen genannt werden:

·         ca. 20 % A-Ware werden unmittelbar wiederverwendet,

·         Teile der B-Ware (ca. 40 %) können ebenfalls einer Wiederverwendung zugeführt werden, wobei die tatsächliche Vermarktungsquote von den Marktbedingungen abhängt,

·         ca. 15 % der gesammelten Mengen sind stofflich recyclingfähig, hängt jedoch auch von den aktuellen Marktbedingungen ab

·         ca. 25 % entfallen auf Störstoffe und Restmüll.

Grundsätzlich wird zwischen folgenden Verwertungsarten unterschieden:

·         Wiederverwendung (Reuse): erneute Nutzung tragbarer Kleidung.

·         Stoffliche Verwertung (Recycling): Verarbeitung zu neuen Produkten oder Materialien.

·         Energetische Verwertung: Nutzung des Heizwertes der Textilien in Müllverbrennungsanlagen.

Die energetische Verwertung gilt nach Abfallrecht als Verwertungsverfahren, wird jedoch nicht als Wiederverwendung oder stoffliches Recycling angesehen. Der Anteil der energetischen Verwertung hängt maßgeblich von der Qualität der gesammelten Textilien und dem Anteil nicht verwertbarer Materialien ab.

Zu 5.) Was waren die ausschlaggebenden Punkte bei der Neuvergabe?

Die Vergabe an Sozialunternehmen hat einige Vorteile gegenüber den gewerblichen Anbietern. In der Regel sind Sozialunternehmen längerfristig am Markt und orientieren sich nicht ausschließlich an der Gewinnerzielung. Sie zeichnen sich durch Bürgernähe aus und verfolgen ein Konzept der Wiederverwendung vor dem Recycling. Dadurch erhöhen sich die Akzeptanz in der Bürgerschaft und die Wiederverwendungsquoten; die Abfallvermeidung wird gefördert. Deshalb wurde die Sammlung und Verwertung von Alttextilien europaweit ausgeschrieben und erneut entsprechend §118 GWB Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist. Eine vorausgehende Markterkundung hat ergeben, dass es grundsätzlich mehrere bevorzugte Unternehmen gibt.

Bei der Wertung der Angebote wird insbesondere auf folgende Aspekte geachtet:

·         Wirtschaftlichkeit des Angebots,

·         Nachvollziehbarkeit der vorgesehenen Verwertungswege,

·         technische und organisatorische Leistungsfähigkeit des Unternehmens,

·         Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Sammlung und Verwertung der Alttextilien,

·         Einhaltung der vergabe-, abfall- und umweltrechtlichen Anforderungen,

·         vorgesehene Maßnahmen zur Dokumentation und Nachweisführung der Verwertung.

Ziel der Vergabe ist die Sicherstellung einer rechtssicheren, wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen Sammlung und Verwertung der im Stadtgebiet Fürth anfallenden Alttextilien.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: