Entfällt, da Kenntnisnahme
Das
Vergabeverfahren für die Sammlung und Verwertung von Alttextilien im
Stadtgebiet Fürth ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Der neue
Vertragszeitraum beginnt voraussichtlich zum 01.09.2026. Im Zuge des
Vergabeprozesses haben sich durch eine vorgeschaltete Markterkundung
Verzögerungen ergeben. Da die Vergabe noch läuft, können derzeit keine Aussagen
zum künftigen Auftragnehmer oder zu den konkreten Vertragsinhalten getroffen
werden.
Unabhängig davon
können zu den allgemeinen Rahmenbedingungen und Herausforderungen der
Altkleidersammlung folgende Informationen gegeben werden:
Zu 1.) Welche Schwierigkeiten sind beim
Themenkomplex Altkleidersammlung heute und perspektivisch in Zukunft zu
erwarten?
Der Bereich der Altkleidersammlung
steht derzeit vor erheblichen Herausforderungen:
·
Die
Qualität der gesammelten Alttextilien nimmt ab. Immer häufiger werden stark
verschlissene oder nicht mehr tragbare Kleidungsstücke in die Sammelcontainer
eingeworfen.
·
Die
Nachfrage nach gebrauchten Textilien auf den internationalen Märkten ist
rückläufig. Gleichzeitig sinken die Erlöse.
·
Durch
den steigenden Anteil minderwertiger Fast-Fashion-Produkte wird die
Wiederverwendung und das Recycling erschwert.
·
Seit
Inkrafttreten der Pflicht zum 1.1.2025, dass Textilabfälle durch die
öffentlich-rechtlichen Entsorger getrennt zu sammeln sind, steigen die
Sammelmengen, während die Verwertungsmöglichkeiten nicht im gleichen Umfang
wachsen.
·
Die
Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung nehmen zu.
Insbesondere die
hohen Anteile an Störstoffen und minderwertigen Textilien erschweren die
wirtschaftliche und ökologische Verwertung erheblich. Als Folge daraus können
auch die aktuellen Verwerfungen bei den Alttextilsammlungen im Stadtgebiet
Fürth abgeleitet werden. Während gewerbliche Sammler ihre Tätigkeit längst
eingestellt haben, gibt es nun auch bei den gemeinnützigen Sammlern wesentliche
Veränderungen. Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) stellt seine Altkleidersammlung
in Fürth ein. Die BRK-Standorte werden von der Arche aktiv! übernommen, welche
dort eigene Sammelcontainer aufstellt. Für die Bürgerinnen und Bürger bleibt
damit die Möglichkeit zur wohnortnahen Abgabe von Alttextilien an diesen
Standorten grundsätzlich erhalten.
Zu 2.) Welche Lösungen sieht die Stadt
Fürth für diese Schwierigkeiten?
Die Stadt Fürth
verfolgt das Ziel, eine möglichst hochwertige und nachhaltige Verwertung der
gesammelten Textilien sicherzustellen. Hierzu gehören insbesondere:
·
die
Vergabe an einen leistungsfähigen und fachkundigen Vertragspartner,
·
die
vertragliche Festlegung von Nachweispflichten,
·
eine
transparente Dokumentation der Verwertungswege,
·
die
Förderung der Wiederverwendung tragbarer Kleidung vor stofflicher oder
energetischer Verwertung,
·
die Information
der Bürgerinnen und Bürger über die richtige Nutzung der Sammelsysteme sowie
die Anforderungen an die Qualität der abgegebenen Textilien.
Seit April 2026
wurde die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Alttextilien deutlich verstärkt.
Hierzu zählen insbesondere eine Informationsseite auf der städtischen Homepage,
ein Informationsvideo zum Thema Alttextilsammlung, Beiträge in der INFÜ sowie
aktuell die Beklebung der Alttextilcontainer mit neuen Informationsaufklebern.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Bürgerinnen und Bürger über die richtige
Befüllung der Container und die Anforderungen an die getrennte Sammlung von
Alttextilien zu informieren und dadurch die Qualität der gesammelten
Materialien zu verbessern.
Darüber hinaus
wird die Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben und der Verwertungsmärkte
kontinuierlich beobachtet. Sofern sich in absehbarer Zukunft die Lage weiter
verschlechtert, ist darüber nachzudenken, die Sammelsysteme neu auszurichten.
Die Reduzierung oder gänzliche Aufgabe von Containerstandorten und stattdessen
Sammlung über die Recyclinghöfe bewirkt in der Regel eine bessere Qualität der
Sammelware. Dieser Vorteil und weitere Vorteile (weniger Vermüllung an den
Containerstandorten) sind gegenüber den Nachteilen (u. a. Entfall der
wohnortnahen Erfassung von Alttextilien) abzuwägen. Aufgrund der langjährig
bestehenden und bei der Bevölkerung geläufigen Sammelstruktur wäre dieser
Schritt sorgfältig zu planen.
Der künftige,
vier Jahre laufende Vertrag sieht insoweit eine jährliche Kündigungsmöglichkeit
für beide Vertragsparteien vor.
Zu 3.) Was geschieht künftig mit den im
Stadtgebiet abgegebenen Kleidungsstücken?
Da das
Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können die konkreten
Verwertungswege des künftigen Auftragnehmers derzeit noch nicht dargestellt
werden. Grundsätzlich werden gesammelte Alttextilien in Sortieranlagen nach
Qualität und Verwertbarkeit getrennt:
·
Gut
erhaltene und tragbare Kleidung (A- und Teile der B-Ware) wird zur
Wiederverwendung aufbereitet und weitervermarktet.
·
Nicht
mehr tragbare, aber stofflich verwertbare Textilien (C-Ware) werden dem
Recycling zugeführt und beispielsweise zu Dämmstoffen, Putzlappen oder anderen
Recyclingprodukten verarbeitet.
·
Textilien,
die weder wiederverwendet noch stofflich verwertet werden können, sowie
Störstoffe werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben entsorgt
beziehungsweise energetisch verwertet.
Nähere
Informationen werden nach Abschluss des Vergabeverfahren im Finanz- und
Verwaltungsausschuss bekannt gegeben.
Zu 4.) Wie hoch ist der Anteil, der
nachhaltig wiederverwertet wird? Zählt der Anteil, der verbrannt wird, auch zur
Wiederverwertung? Wie hoch ist dieser Anteil?
Die genaue
Verteilung der Verwertungswege hängt von der Zusammensetzung der jeweils
gesammelten Textilien ab und kann daher schwanken. Auf Grundlage der
derzeitigen Schätzwerte für die Zusammensetzung der in Fürth gesammelten
Alttextilien können jedoch folgende Größenordnungen genannt werden:
·
ca.
20 % A-Ware werden unmittelbar wiederverwendet,
·
Teile
der B-Ware (ca. 40 %) können ebenfalls einer Wiederverwendung zugeführt werden,
wobei die tatsächliche Vermarktungsquote von den Marktbedingungen abhängt,
·
ca.
15 % der gesammelten Mengen sind stofflich recyclingfähig, hängt jedoch auch
von den aktuellen Marktbedingungen ab
·
ca.
25 % entfallen auf Störstoffe und Restmüll.
Grundsätzlich
wird zwischen folgenden Verwertungsarten unterschieden:
·
Wiederverwendung
(Reuse): erneute Nutzung tragbarer Kleidung.
·
Stoffliche
Verwertung (Recycling): Verarbeitung zu neuen Produkten oder Materialien.
·
Energetische
Verwertung: Nutzung des Heizwertes der Textilien in Müllverbrennungsanlagen.
Die energetische
Verwertung gilt nach Abfallrecht als Verwertungsverfahren, wird jedoch nicht
als Wiederverwendung oder stoffliches Recycling angesehen. Der Anteil der
energetischen Verwertung hängt maßgeblich von der Qualität der gesammelten
Textilien und dem Anteil nicht verwertbarer Materialien ab.
Zu 5.) Was waren die ausschlaggebenden
Punkte bei der Neuvergabe?
Die Vergabe an
Sozialunternehmen hat einige Vorteile gegenüber den gewerblichen Anbietern. In
der Regel sind Sozialunternehmen längerfristig am Markt und orientieren sich
nicht ausschließlich an der Gewinnerzielung. Sie zeichnen sich durch Bürgernähe
aus und verfolgen ein Konzept der Wiederverwendung vor dem Recycling. Dadurch
erhöhen sich die Akzeptanz in der Bürgerschaft und die Wiederverwendungsquoten;
die Abfallvermeidung wird gefördert. Deshalb wurde die Sammlung und Verwertung
von Alttextilien europaweit ausgeschrieben und erneut entsprechend §118 GWB
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren
Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit
Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist. Eine vorausgehende
Markterkundung hat ergeben, dass es grundsätzlich mehrere bevorzugte
Unternehmen gibt.
Bei der Wertung
der Angebote wird insbesondere auf folgende Aspekte geachtet:
·
Wirtschaftlichkeit
des Angebots,
·
Nachvollziehbarkeit
der vorgesehenen Verwertungswege,
·
technische
und organisatorische Leistungsfähigkeit des Unternehmens,
·
Sicherstellung
einer ordnungsgemäßen Sammlung und Verwertung der Alttextilien,
·
Einhaltung
der vergabe-, abfall- und umweltrechtlichen Anforderungen,
·
vorgesehene
Maßnahmen zur Dokumentation und Nachweisführung der Verwertung.
Ziel der Vergabe
ist die Sicherstellung einer rechtssicheren, wirtschaftlichen und qualitativ
hochwertigen Sammlung und Verwertung der im Stadtgebiet Fürth anfallenden
Alttextilien.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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