Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten befürwortet die neue Wahlordnung für die Wahl des Beteiligungsgremium Fürther Jugendrat und empfiehlt dem Stadtrat diese zu beschließen.
Der Stadtrat beschließt die Wahlordnung für die zweite Wahl des Beteiligungsgremiums Fürther Jugendrat.
Laut Satzung des Fürther Jugendrates erlässt die Stadt Fürth eine Wahlordnung, in der die Einzelheiten der Wahl geregelt sind. Die vorliegende Wahlordnung wurde von der Arbeitsgruppe „Rechtsangelegenheiten“ des amtierenden Jugendrates für die zweite Wahl des Jugendrates erarbeitet. Sie ist mit der Abteilung Jugendarbeit abgestimmt.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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- Beschluss des Fürther Jugendrates der Wahlordnung 2026
- Wahlordnung für die zweite Wahl des Beteiligungsgremiums Fürther Jugendrat
