1. Der Bau und Werkausschuss / der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
2. Für einen Bereich im Stadtwald westlich von Oberfürberg und nördlich der Heilstättenstraße (s. Anlage 1) ist der Bebauungsplan Nr. 476 „Waldheim Sonnenland“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden durchzuführen.
Ausgangslage
Der Vorhabenträger möchte das Waldheim Sonnenland im Fürther Stadtwald (Heilstättenstr. 140, Flurnr. 594/12, Gem. Fürther Stadtwald) revitalisieren und zu einem Wohngebäude mit 22 Wohneinheiten umbauen. Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ dargestellt.
Bereits im März 2020 hatte die Wohnfürth Immobilien und Bauträger GmbH & Co. KG einen Bauantrag für die Aufstockung des Bestandsgebäudes sowie den Anbau von Balkonen eingereicht. Der Bauantrag wurde nicht verbeschieden. Parallel dazu wurden seinerzeit verschiedene soziale Nachnutzungsoptionen für den Standort geprüft.
Diese Optionen waren Gegenstand der Stadtratssitzung vom 20.01.2021 (SpA/0886/2020). Der Stadtrat nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschloss, die endgültige Entscheidung über die Nachnutzung des ehemaligen Waldheims Sonnenland für ca. drei Jahre zurückzustellen. Der Montessori Initiative Fürth e.V. sowie weiteren Initiativen wurde in diesem Zusammenhang die Gelegenheit gegeben, ihre Nutzungskonzepte bis dahin auszuarbeiten.
Im Jahr 2023 haben mehrere dieser Vereine ihre Planungen für den Standort jedoch zurückgezogen. Bis zum Jahr 2026 sind keine weiteren konkreten und realisierbaren Konzepte für Einrichtungen und Anlagen, die sozialen Zwecken dienen, bei der Verwaltung eingegangen. Seitens des Vorhabenträgers besteht unverändert die Bereitschaft, an diesem Standort dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.
Vor diesem Hintergrund wird nunmehr das planungsrechtliche Verfahren zur Ermöglichung einer Wohnnutzung eingeleitet.
Planungsziele
Geplant ist die Sanierung des bestehenden Gebäudes innerhalb
der vorhandenen Grenzen sowie eine Aufstockung um ein weiteres Geschoss. Die
Wohnungen sollen barrierefrei erschlossen werden. Großzügige Grünflächen, ein
Spielplatz und gemeinschaftliche Aufenthaltsbereiche sowie Stellplätze und
Carports mit optionaler Ladeinfrastruktur sind vorgesehen (s. Anlage 2).
Verfahrenshinweis
Vorhaben mit potenzieller städtebaulicher Wirkung
Das geplante Wohnbauvorhaben entspricht nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes („Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“). Im weiteren Verfahren sind insbesondere die naturschutzrechtlichen Anforderungen aufgrund der Lage im Umfeld des FFH-Gebiets „Fürther und Zirndorfer Stadtwald“, die Regelungen des Landschaftsschutzgebietsverordnung und die Anforderungen an die Erschließung des Grundstücks zu prüfen.
Daher wird das Verfahren in diesem Fall wie folgt durchgeführt:
- Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat.
- Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit.
3a. Zeigt die Beteiligung keine oder nur unerwartet geringe wesentliche Konflikte, wird ein Zustimmungsbeschluss durch den Stadtrat gefasst (§ 36a BauGB).
3b. Zeigt sich im weiteren Verfahren, dass das Vorhaben einer detaillierteren Planung bedarf, wird das Verfahren als vorhabenbezogener Bebauungsplan ohne Anwendung der Beschleunigungsinstrumente des „Wohnungsbau-Turbos“ fortgeführt.
Zeitplan
Dieses Vorgehen gewährleistet eine zeitnahe Umsetzung des Wohnbauvorhabens unter Wahrung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung.
Finanzierung:
|
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
|
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
|
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
1. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 476
2. Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
3. Luftbild
4. Entwurf Umnutzungskonzept WBG (2020)
5. Freiflächengestaltungsplan mit Carportriegel Nord WBG (2020)
6. Freiflächengestaltungsplan Baumzustand WBG (2020)
7. Landschaftspflegerischer Begleitplan Bestandsplan WBG (2020)
8. Landschaftspflegerischer Begleitplan Entwicklungsplan WBG (2020)
