Betreff
Planungsprozesse / Raumprogrammentwicklung am Beispiel des Neubaus Haus C der Grundschule Soldnerstraße
Vorlage
SEP/0065/2026
Aktenzeichen
Ref. 1/SchE
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt beispielhaft Kenntnis von
Planungsprozesse / Raumprogrammentwicklung des Neubaus des Hauses C der Grundschule Soldnerstraße.

Diese dynamische Grundsituation macht eine fortlaufende Beobachtung und ggf. Weiterentwicklung der Planungsannahmen durch Rf. I notwendig.


Der Beginn der Planung mit dem Grundlagenkonzeptes für das Gesamtprojekt zur Erweiterung und Sanierung der Grund- und Mittelschulen in Fürth vom 15.09.2023:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.09.2023 die Verwaltung beauftragt, alle förderrechtlichen Möglichkeiten bei der Umsetzung des Grundlagenkonzeptes für das Gesamtprojekt zur Erweiterung und Sanierung der Grund- und Mittelschulen in Fürth vom 15.09.2023 zu nutzen.

Zum ersten Schritt gehört die zügige Entwicklung des Raumprogramms bzw. Neubaus der MS Kiderlinstraße auf dem neu zu gestaltenden Südstadtcampus, um damit in Folge alle hoch belasteten Südstadtgrundschulen wirkungsvoll zu entlasten. Mit diesem Schritt sind auch die vier Grundschulen zu erweitern, an denen eine Erweiterung sofort möglich ist, ohne dass Interimsquartiere erforderlich sind. Diese sind: · GS Friedrich-Ebert-Straße, · Adalbert-Stifter-Grundschule, · GS Soldnerstraße, · GS Hans-Sachs-Straße in Verbindung mit Erweiterung der MS Hans-Sachs-Straße (nach Fertigstellung der neuen und Abbruch der alten Günther-Brand-Turnhalle).

Die Bedarfsfeststellung der Regierung vom 09.01.2024 zum fiktiven Raumprogramm der GS Soldnerstraße:

Für die Planungen zur Erweiterung wurde zunächst als 1. Schritt ein fiktives Raumprogramm

von der Regierung alle zu erweiternden Schulen und somit auch für die GS Soldnerstraße angefordert.

Nachfolgend ein Auszug aus dem Schreiben der Regierung mit dem das fiktive Raumprogramm übersendet wurde:

„….im Anhang erhalten Sie - nach einer ersten Sichtprüfung - das fiktive Raumprogramm der

GS Soldnerstraße (Anmerkung Ref. 1: es war ein Raumprogramm für 19 Klassen).

Wir möchten darauf hinweisen, dass eine tatsächliche Prüfung und Festsetzung der zuweisungsfähigen Flächen erst nach Antragstellung zur schulaufsichtlichen Genehmigung erfolgt.“

Die Beschlussvorlage des Ref. 1/SchE zum Stadtrat am 24.01.2024 für die Schulerweiterung:

„…Die Grundschule Soldnerstrasse als erste Grundschule für die Erweiterung auszuwählen, bietet sich zudem angesichts der aktuellen Schülerprognose des Staatlichen Schulamtes Fürth für die Beschlussvorlage das Schuljahr 2023/24 ff an, denn die Prognose zeigt ein weit überdurchschnittliches Wachstum der Schule bis zum Schuljahr 2028/29.

Das Wachstum der Schülerzahlen geht sogar über die bisherigen Prognosen hinaus: die Schule wird demnach von heute 14 auf dann 20 Klassen anwachsen, vor allem als Folge der neuen Baugebiete im Schulsprengel.

Die Maßgaben für das zukünftige Raumprogramm der GS Soldnerstrasse sind in den letzten Wochen gemeinsam entwickelt worden, sie lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der rasante Anstieg der Schülerzahlen im Schulsprengel und die zusätzlichen Bedarfe durch den kommenden Ganztagsanspruch erzeugen weitere bislang nicht absehbar gewesene Raumbedarfe...“

Der Beschluss des Stadtrates am 24.01.2024 zur Schulerweiterung:

Am 24.01.2024 beschloss dementsprechend der Stadtrat, die Erweiterung der GS Soldnerstraße mit einem Raumprogramm für zukünftig 19 Klassen planen zu lassen.

Die Schülerprognose des Staatlichen Schulamtes vom Oktober 2025:

Die Schülerprognose des Staatlichen Schulamtes vom Oktober 2025 weist überraschend ein geringeres Wachstum der Grundschule aus und sieht perspektivisch statt 19 Klassen mittelfristig nur 15 Klassen vor.

Die geringere Klassenzahl hätte Folgen für die zukünftige schulaufsichtliche Genehmigung, wenn die Schülerprognose so bliebe:

Die Regierung würde demnach nur ein Raumprogramm für 15 Klassen als genehmigungsfähig erachten, wenn der Regierung auf der Grundlage der jüngsten Prognose von 15 Klassen ein Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung von der Stadt Fürth aktuell vorgelegt werden würde.

Fazit:

In nur zwei Jahren hat sich die Prognose der Anzahl der bedarfsnötigen Klassen um 4 Klassen nach unten verändert.

Aus den Erläuterungen der Schulleitung lassen sich mehrere Ursachen für das Nichteintreffen der Annahmen zum Anwachsen der Klassenzahlen im Detail nachvollziehen.

Die Gründe für das geringere Wachstum sind aktuell in ihrer Häufung zufällig gleichzeitig aufgetreten. Die Schulleitung verweist darauf, dass die Entwicklung der Schülerzahlen genauso in die andere Richtung hätte erfolgen können. Dies erwartet sie auch für das kommende Schuljahr 2027/28.

Die ursprüngliche prognostizierte Größe der Schule kann am Ende wieder passen, s. dazu die weiteren Ausführungen.

Vorstellung der Leistungsphase 2 (LPH 2) für den Erweiterungsbau der GS Soldnerstraße bei der Regierung von Mfr. am 04.05.2026:

Der aktuelle Stand der Architektenplanung für den Erweiterungsbau wurde am 04.05.2026 zum Ende der LPH 2 in einem gemeinsamen Termin der Schulaufsicht und der Förderstelle der Regierung von Mittelfranken vorgestellt. Das Staatliche Schulamt war dazu ebenfalls eingeladen.

Ziel dieses gemeinsamen Vorstellens durch das planende Architekturbüro, Ref. 1 und Ref. 5 der Stadt Fürth war es, im ersten Austausch mit der Regierung event. Hemmnisse für das spätere Genehmigungs- und Förderverfahren frühzeitig zu erkennen.

Die Erwartungen an diesen Austausch wurden erfüllt, denn einerseits wurde die Planung gelobt und andererseits wurden wichtige Hinweise gegeben.

Insbesondere bestätigte sich die Erwartung des Ref. 1, dass die Regierung angesichts sich der in nur zwei Jahren stark geänderten Prognosezahlen aktuell nur 15 Klassen als genehmigungsfähig für das Ausbauprogramm anerkennen würde.

Die Regierung bestätigte dabei aber auch die korrektive Möglichkeit von Sprengeländerungen zur event. Erhöhung der Klassenzahl im Neubau. Sie wies auf die bei Ref. 1 bekannte Frist hin, dass Sprengeländerungsverfahren bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus abgeschlossen sein müssen.

In der Besprechung wurde die Planung noch nicht umfassend betrachtet, da für die schulaufsichtliche Genehmigung die nächste Planungsstufe, LPH 3, notwendig ist, zum Zeitpunkt des Gespräches aber erst die LPH  2 erreicht war. Die bisherige Planung bis LPH 2 und insbesondere die Aufteilung der Räume und die Möglichkeit, die umlaufenden Balkone zu nutzen, wurde, wie bereits vorstehend erwähnt, ausdrücklich gelobt.

Fazit: Für die schulaufsichtliche Genehmigung der Regierung von Mittelfranken wird entscheidend sein, welche zukünftige Größe der Schule zum Zeitpunkt des Vorlegens der Unterlagen zur schulaufsichtlichen Genehmigung von der Regierung als maßgeblich angesehen wird.

Der aktuellen Bauzeitenplan des Architekturbüros sieht vor, dass die Genehmigungsunterlagen erst bis Jahresende der Regierung vorgelegt werden. Dies ist bedeutsam, denn bis Jahresende kann die nächste Schülerprognose nochmals ein neues Bild zeigen.

Die Fortschreibung der Schülerprognosen für die kommenden Jahre ist an der GS Soldnerstraße aktuell wieder offen. Sie ist von vielen Faktoren abhängig, dies zeigt die beiliegende Stellungnahme der Schulleitung.

Die zukünftige Entwicklung der Klassenzahlen an einer Schule beruht auf Prognosen, denen immer Annahmen der Schule und des Staatlichen Schulamtes über die zukünftigen Entwicklungen der Schülerzahlen im Schulsprengel zu Grunde liegen.

Im Verlauf eines längeren Planungsprozesses muss gerechnet werden, dass sich die Annahmen bei unerwartetem Verlauf nicht jahresgenau erfüllen.

Für diesen Fall war seitens Ref. 1 vorzusorgen und wurde vorgesorgt:

Für den Fall eines geringeren Wachstums der Klassenzahlen im Sprengel der GS Soldnerstraße - bis zum vorher nicht genau bekannt gewesenen Zeitpunkt der Vorlage der schulaufsichtlichen Genehmigung - war frühzeitig eine ergänzende Lösung geplant, die aktuell mit ersten Schritten vorbereitet wird:

Die Sprengeländerung als eventuale Stellgröße in der Schulbau-planung :

Im Grundlagenkonzept für das Gesamtprojekt zur Erweiterung und Sanierung der Grund- und Mittelschulen in Fürth sind Erweiterungsmaßnahmen auch für die an die GS Soldnerstraße angrenzenden Schulen geplant. Erweitert werden sollen - nach der gutachterlichen Planung im Gesamtkonzept - sowohl die GS Friedrich-Ebert-Str. als auch die GS Farrnbachschule.

Wenn die Entwicklung der Klassenzahlen an der GS Soldnerstraße entgegen der Planung geringer ausfällt, können die Kinder aus den Wohnbereichen, die auch sehr nahe zur GS Soldnerstraße liegen, zukünftig die erweiterte GS Soldnerstraße als sehr gut vergleichbares Angebot besuchen.

Dies setzt allerdings voraus, dass vorher die Sprengelgrenzen dieser drei Schulen in einem schulrechtlichen Sprengeländerungsverfahren verschoben werden.

Mit dieser eventualen Lösung könnten aus Sicht des Baureferates sogar baulich schwierige Erweiterungen am Standort Unterfarrnabch der GS Farrnbachschule und GS Friedrich-Ebert-Straße eingespart bzw. zu einem späteren Zeitpunkt nur noch in kleinerer Form durchgeführt werden.

Die neue Oktoberprognose des staatlichen Schulamtes im Herbst 2026 wird zeigen, ob und in welchem Umfang ein Sprengeländerungsverfahren zur optimalen Auslastung des Neubaus der GS Soldnerstraße und damit auch zum Erhalt der bestmöglichen schulaufsichtlichen Genehmigung nötig werden wird.

Ausblick von Ref. 1:

Aktuell bereitet Ref.1 innerhalb der Schulverwaltung erste Schritte zur Durchführung eines bzw. event. zweier Sprengeländerungsverfahren vor, um dieses ggf. im Herbst 2026 zu beginnen und bis zum Bezug der neuen Schulräume der GS Soldnerstra0e abschließen zu können.

Aus der Vorlage der GWF zum BWA vom 14.01.2026:

„..Es wird dabei unter wissenschaftlicher Begleitung geprüft, ob mit einfacheren und innovativen, ggf. normabweichenden Lösungen das Planen und Bauen erleichtert und somit Kosten gespart werden können (GWF/0534/2025 im BWA vom 09.10.2024). Um die Aufgabe planerisch umzusetzen, wurde ein Bewerbungsverfahren mit Lösungsvorschlag für Generalplaner nach Vergabeverordnung gewählt….

Zeitplan

Der Fertigstellungstermin hat sich hinsichtlich des vorgelegten Zeitplans im Vergabeverfahren nicht geändert: Es ist geplant, den Bau bis zum Schuljahr 2028 / 2029 in Betrieb zu nehmen. Weitere Vorgehensweise:

Nach Fertigstellung der Stufe 1 wird der Bauantrag gefertigt und eingereicht. Parallel wird von der Verwaltung die schulaufsichtliche Genehmigung beantragt und der Förderantrag erstellt und bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht, verbunden mit der Bitte um die Freigabe eines vorzeitigen, förderunschädlichen Maßnahmenbeginns….“

Ausblick von Ref. V:

Die Planungen der Leistungsphase 3 werden aktuell fortgeführt, dem BWA wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 14.10.2026 über das Ergebnis berichtet werden.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


n.ö._Anlage_1_Erläuterung_1_der Schulleitung zur Differenz zwischen Schülerprognose und

                         tatsächlicher Klassenanzahl in der GS Soldnerstraße für Schuljahr 2026_2027

n.ö._Anlage_2_Erläuterung_2_der Schulleitung zur Differenz zwischen Schülerprognose und

                         tatsächlicher Klassenanzahl in der GS Soldnerstraße ab Prognose 2023_2024

n.ö._Anlage_3_Stellungnahme des Staatlichen Schulamtes Fürth zu den Schülerprognosen für

                         die GS Soldnerstraße