Der Beirat für Soziales und Seniorenangelegenheiten nimmt den Bericht zur Entwicklung der Hilfsfonds zur Vermeidung von Stromsperrungen zur Kenntnis. Weiter befürwortet der BSS/beschließt der Finanz- und Verwaltungsausschuss die Fortführung des Projektes bis zum 31.12.2028 und die Finanzierung der damit verbundenen 10-Stunden-Aufstockung der Verwaltungskraft, die die Energiefonds koordiniert und verwaltet.
Seit 2022 beobachten wir steigende Energiepreise. Zur Vermeidung besonderer sozialer Härten haben sich noch 2022 verschiedene Hilfsfonds gegründet, die bei Energieschulden und drohenden Sperrungen unterstützen.
Die zentrale Koordination und Verwaltung dieser Hilfsfonds hat von Anfang an das Soziale Zentrum/Wärmestube übernommen (s. die Beschlüsse dazu BSS vom 22.01.2025 bzw. FVA vom 29.01.2025).
Trotz der Erfolge, die durch die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle beim Sozialen Zentrum/Wärmestube zu verzeichnen sind, kann von einem Rückgang der Energieproblematiken nicht die Rede sein: Im Jahr 2025 hat das Soziale Zentrum/Wärmestube 191 Klientinnen und Klienten beraten und zu großen Teilen durch die Vermittlung monetärer Unterstützungsleistungen helfen können (s. die Aufschlüsselung unten). Hinter diesen Beratungsfällen verbergen sich nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Ehepaare und Familien. Zum Vergleich: 2024 wurden noch 100 Beratungsfälle gezählt.
Hilfssystem der Energiefonds
Neben mehreren privaten Unterstützungsinitiativen (z.B. Fanya Tu e.V, Rotary Club) bestehen auch zwei Gemeinschaftsprojekte des Sozialen Zentrums/Wärmestube – einmal mit der Kirchlichen Beschäftigungsinitiative (KBI) sowie mit der infra fürth (Wärmefonds). Hier werden durch die infra Geldmittel zur Verfügung gestellt, die das Soziale Zentrum/Wärmestube verwaltet und auch selbst ausbezahlt. Von diesem Fonds profitieren vorrangig Haushalte, die keine Leistungen nach SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Grundsicherung) in Anspruch nehmen können, also so genannte Geringverdiener/innen.
Auch
stellt das Soziale Zentrum/Wärmestube einen eigenen Energiehilfsfonds –
finanziert aus Spendengeldern – bereit. Falls die Stromschulden über einem
Betrag von 500 € liegen oder durch keinen anderen Hilfsfonds Unterstützung
möglich ist sowie bei einem Splitting der Hilfeleistungen auf mehrere Fonds,
versucht das Soziale Zentrum/Wärmestube über den eigenen
Energiehilfsfonds beizuspringen.
Einigen Hilfesuchenden kann auch in Zusammenarbeit mit den Transferleistungsträgern (Jobcenter oder Sozialamt) geholfen werden: Durch unsere Vermittlung wird hier eine Rückzahlung in kleinen Beträgen direkt aus dem Leistungsbezug verabredet. Aber auch Ratenzahlungsvereinbarungen mit der infra sind vielfach ein guter Weg. Durch Vermittlung des Sozialen Zentrums/Wärmestube kann in fast allen diesen Fällen eine Sperrung verhindert werden.
Weitere Hilfen gelingen durch Vermittlung an andere Fachstellen. So konnten in direkter Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sowie der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit des Sozialamts einige Fälle gelöst und die Stromsperrung erfolgreich abgewendet werden. In einem Fall kam die Hilfe direkt über die Aktion „Freude für Alle“.
Fallzahlen 2025:
|
Hilfsfonds |
Fallzahl |
|
Kirchliche
Beschäftigungsinitiative |
21 |
|
infra fürth/Wärmefonds |
20 |
|
Soziales Zentrum/Wärmestube
(Energiehilfefonds) |
18 |
|
Rotary Club (für Familien, über
Jugendamt) |
2 |
|
FanyaTu e.V. |
1 |
|
Wärmefonds/Energiehilfefonds |
3 |
|
infra fürth
(Ratenrückzahlungsvereinbarung) |
7 |
|
Fachstelle zur Vermeidung von
Wohnungslosigkeit |
9 |
|
Jugendamt/Schwangerenberatungsstelle |
2 |
|
Integrationsfachdienst |
1 |
|
Jobcenter |
46 |
|
SzA (Abteilung Grundsicherung) |
12 |
|
Weiterleitung
an:
Agentur für
Arbeit 1 Asylabteilung
SzA 1 Roma
Gemeinde 1 Schuldnerberatung 1 |
9 |
|
Zwischenergebnis |
151 |
|
Ablehnungen |
11 |
|
Nicht mehr gemeldet |
13 |
|
Sonstig
erledigt (z.B. privates Darlehen, Nachzahlung JC, WG usw.) |
16 |
|
Gesamt |
191 |
Entwicklung der Hilfefonds in 2025:
|
Fonds |
Bestand |
Ausgaben |
Bestand |
|
|
01.01.2025 |
2025 |
31.12.25 |
|
Stromfonds – KBI |
3.028,04 € |
6.796,77 € |
6.231,27 € |
|
Wärmefonds – infra |
37.783,53 € |
9.624,52 € |
28.159,01 € |
|
Energiehilfefonds – Soziales
Zentrum/Wärmestube |
10.304,85 € |
13.834,73 € |
-3.529,88 € |
Weitere Aussicht
Zwar steigen die Energiepreise seit dem
vergangenen Jahr weniger stark an, jedoch führt die allgemein schwierige
wirtschaftliche Lage und der Anstieg der Lebenshaltungskosten und der
Mietpreise weiterhin zu großen Zahlungsproblemen im Bereich der unteren
Einkommensschichten.
Manchmal sind für Zahlungsrückstände
auch längere Bearbeitungszeiten bei den Sozialleistungsträgern
mitverantwortlich. Die Menschen versuchen dann zunächst die Miete zu bezahlen
und „Essen auf den Tisch zu bringen“. Das Geld reicht dann aber nicht mehr für
die Bezahlung der Energieabschläge.
Die weltpolitische Lage dürfte zu einem
weiteren Anstieg der Energiekosten führen. So legen die Entwicklung und
die Datenlage nahe, dass eine Unterstützung bei Energieproblematiken auch
weiterhin notwendig sein wird, um unverhältnismäßige soziale Härten zu
vermeiden, die in einem späteren Stadium noch wesentlich höhere
Transferleistungen provozieren.
Koordination durch das Soziale Zentrum
Aktuell leistet die Verwaltungskraft des Sozialen Zentrums/Wärmestube (Stplnr. 50106) mit Unterstützung der Einrichtungsleitung die Koordination und Verwaltung aller verfügbaren Energiehilfsfonds. Zur Koordination gehören neben der Beratung die Ermittlung des konkreten Hilfebedarfs, d.h. der bestehenden Energieschulden, die Verteilung der Hilfesuchenden an die geeigneten Einrichtungen sowie die Anweisung der Auszahlungen und die zugehörige Buchhaltung. Seit 2022 sind für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand zehn Wochenarbeitsstunden als überplanmäßiger Bedarf anerkannt worden. Die Befristung dieser Aufstockung reicht bis 31.12.2026.
Um
das Hilfsangebot für die Fürther Bevölkerung im absehbar notwendigen Umfang
aufrechtzuerhalten, ist die Stelle 50106 weiterhin um zehn
Wochenarbeitsstunden aufzustocken. Das Erfordernis der Aufstockung soll zum
31.12.2028 erneut überprüft werden.
Die anfallenden Kosten für die Aufstockung können nicht durch Spendergelder des Sozialen Zentrums/Wärmestube getragen werden, da von hier bereits Spendenmittel in Personalkosten als auch in die Bereitstellung des eigenen Energiehilfefonds fließen.
Referenzdokumente:
·
Beschlussvorlage
BSS vom 22.01.2025
·
Beschlussvorlage
FVA vom 29.01.2025
·
Jahresbericht
des Sozialen Zentrums 2025
·
Bericht
Stromfonds der KBI für BSS 21.01.2026
Verantwortlich
Thomas Bergsch (-1888), thomas.bergsch@fuerth.de
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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|
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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