Betreff
Soziales Zentrum/Wärmestube - Energiefonds und Verlängerung der Verwaltungskraft
Vorlage
SzA/0406/2026
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Beirat für Soziales und Seniorenangelegenheiten nimmt den Bericht zur Entwicklung der Hilfsfonds zur Vermeidung von Stromsperrungen zur Kenntnis. Weiter befürwortet der BSS/beschließt der Finanz- und Verwaltungsausschuss die Fortführung des Projektes bis zum 31.12.2028 und die Finanzierung der damit verbundenen 10-Stunden-Aufstockung der Verwaltungskraft, die die Energiefonds koordiniert und verwaltet. 


Seit 2022 beobachten wir steigende Energiepreise. Zur Vermeidung besonderer sozialer Härten haben sich noch 2022 verschiedene Hilfsfonds gegründet, die bei Energieschulden und drohenden Sperrungen unterstützen.

Die zentrale Koordination und Verwaltung dieser Hilfsfonds hat von Anfang an das Soziale Zentrum/Wärmestube übernommen (s. die Beschlüsse dazu BSS vom 22.01.2025 bzw. FVA vom 29.01.2025).

Trotz der Erfolge, die durch die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle beim Sozialen Zentrum/Wärmestube zu verzeichnen sind, kann von einem Rückgang der Energieproblematiken nicht die Rede sein: Im Jahr 2025 hat das Soziale Zentrum/Wärmestube 191 Klientinnen und Klienten beraten und zu großen Teilen durch die Vermittlung monetärer Unterstützungsleistungen helfen können (s. die Aufschlüsselung unten). Hinter diesen Beratungsfällen verbergen sich nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Ehepaare und Familien. Zum Vergleich: 2024 wurden noch 100 Beratungsfälle gezählt.

Hilfssystem der Energiefonds

Neben mehreren privaten Unterstützungsinitiativen (z.B. Fanya Tu e.V, Rotary Club) bestehen auch zwei Gemeinschaftsprojekte des Sozialen Zentrums/Wärmestube – einmal mit der Kirchlichen Beschäftigungsinitiative (KBI) sowie mit der infra fürth (Wärmefonds). Hier werden durch die infra Geldmittel zur Verfügung gestellt, die das Soziale Zentrum/Wärmestube verwaltet und auch selbst ausbezahlt. Von diesem Fonds profitieren vorrangig Haushalte, die keine Leistungen nach SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Grundsicherung) in Anspruch nehmen können, also so genannte Geringverdiener/innen.

Auch stellt das Soziale Zentrum/Wärmestube einen eigenen Energiehilfsfonds – finanziert aus Spendengeldern – bereit. Falls die Stromschulden über einem Betrag von 500 € liegen oder durch keinen anderen Hilfsfonds Unterstützung möglich ist sowie bei einem Splitting der Hilfeleistungen auf mehrere Fonds, versucht das Soziale Zentrum/Wärmestube über den eigenen Energiehilfsfonds beizuspringen.

Einigen Hilfesuchenden kann auch in Zusammenarbeit mit den Transferleistungsträgern (Jobcenter oder Sozialamt) geholfen werden: Durch unsere Vermittlung wird hier eine Rückzahlung in kleinen Beträgen direkt aus dem Leistungsbezug verabredet. Aber auch Ratenzahlungsvereinbarungen mit der infra sind vielfach ein guter Weg. Durch Vermittlung des Sozialen Zentrums/Wärmestube kann in fast allen diesen Fällen eine Sperrung verhindert werden.

Weitere Hilfen gelingen durch Vermittlung an andere Fachstellen. So konnten in direkter Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sowie der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit des Sozialamts einige Fälle gelöst und die Stromsperrung erfolgreich abgewendet werden. In einem Fall kam die Hilfe direkt über die Aktion „Freude für Alle“.

Fallzahlen 2025:

Hilfsfonds

Fallzahl

Kirchliche Beschäftigungsinitiative

21

infra fürth/Wärmefonds

20

Soziales Zentrum/Wärmestube (Energiehilfefonds)

18

Rotary Club (für Familien, über Jugendamt)

2

FanyaTu e.V.

1

Wärmefonds/Energiehilfefonds

3

infra fürth (Ratenrückzahlungsvereinbarung)

7

Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit

9

Jugendamt/Schwangerenberatungsstelle

2

Integrationsfachdienst

1

Jobcenter

46

SzA (Abteilung Grundsicherung)

12

Weiterleitung an:


KBI                                                                       5

Agentur für Arbeit                                              1

Asylabteilung SzA                                             1

Roma Gemeinde                                 1

Schuldnerberatung                                             1

9

Zwischenergebnis

151

Ablehnungen

11

Nicht mehr gemeldet

13

Sonstig erledigt (z.B. privates Darlehen, Nachzahlung JC, WG usw.)

16

Gesamt

191

Entwicklung der Hilfefonds in 2025:

Fonds

Bestand

Ausgaben

Bestand

01.01.2025

2025

31.12.25

Stromfonds – KBI
à wird durch Spendengelder befüllt.
In 2025 wurden hier 10.000 € durch Ref. IV bezuschusst.

3.028,04 €

6.796,77 €

6.231,27 €

Wärmefonds – infra
à wurde durch Zuwendungen 2023 der infra befüllt

37.783,53 €

9.624,52 €

28.159,01 €

Energiehilfefonds – Soziales Zentrum/Wärmestube
à wird mit Spendengeldern des Sozialen Zentrums/Wärmestube befüllt

Über teilweise Rückzahlungen der gewährten Energiedarlehen und Aufstockung durch Spendengelder wird der Energiehilfefonds auch weiterhin in Anspruch genommen werden können.

10.304,85 €

13.834,73 €

  -3.529,88 

Weitere Aussicht

Zwar steigen die Energiepreise seit dem vergangenen Jahr weniger stark an, jedoch führt die allgemein schwierige wirtschaftliche Lage und der Anstieg der Lebenshaltungskosten und der Mietpreise weiterhin zu großen Zahlungsproblemen im Bereich der unteren Einkommensschichten.

Manchmal sind für Zahlungsrückstände auch längere Bearbeitungszeiten bei den Sozialleistungsträgern mitverantwortlich. Die Menschen versuchen dann zunächst die Miete zu bezahlen und „Essen auf den Tisch zu bringen“. Das Geld reicht dann aber nicht mehr für die Bezahlung der Energieabschläge.

Die weltpolitische Lage dürfte zu einem weiteren Anstieg der Energiekosten führen. So legen die Entwicklung und die Datenlage nahe, dass eine Unterstützung bei Energieproblematiken auch weiterhin notwendig sein wird, um unverhältnismäßige soziale Härten zu vermeiden, die in einem späteren Stadium noch wesentlich höhere Transferleistungen provozieren.

Koordination durch das Soziale Zentrum

Aktuell leistet die Verwaltungskraft des Sozialen Zentrums/Wärmestube (Stplnr. 50106) mit Unterstützung der Einrichtungsleitung die Koordination und Verwaltung aller verfügbaren Energiehilfsfonds. Zur Koordination gehören neben der Beratung die Ermittlung des konkreten Hilfebedarfs, d.h. der  bestehenden Energieschulden, die Verteilung der Hilfesuchenden an die geeigneten Einrichtungen sowie die Anweisung der Auszahlungen und die zugehörige Buchhaltung. Seit 2022 sind für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand zehn Wochenarbeitsstunden als überplanmäßiger Bedarf anerkannt worden. Die Befristung dieser Aufstockung reicht bis 31.12.2026.

Um das Hilfsangebot für die Fürther Bevölkerung im absehbar notwendigen Umfang aufrechtzuerhalten, ist die Stelle 50106 weiterhin um zehn Wochenarbeitsstunden aufzustocken. Das Erfordernis der Aufstockung soll zum 31.12.2028 erneut überprüft werden.

Die anfallenden Kosten für die Aufstockung können nicht durch Spendergelder des Sozialen Zentrums/Wärmestube getragen werden, da von hier bereits Spendenmittel in Personalkosten als auch in die Bereitstellung des eigenen Energiehilfefonds fließen.

Referenzdokumente:

·         Beschlussvorlage BSS vom 22.01.2025

·         Beschlussvorlage FVA vom 29.01.2025

·         Jahresbericht des Sozialen Zentrums 2025

·         Bericht Stromfonds der KBI für BSS 21.01.2026

 

Verantwortlich

Thomas Bergsch  (-1888), thomas.bergsch@fuerth.de


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: