Betreff
Sachstandsbericht Sozialticket 2025
Vorlage
SzA/0411/2026
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Beirat für Soziales, Sozial- und Seniorenangelegenheiten/ der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.


Ausgangssituation Sozialticket

In der Sitzung des Fürther Stadtrates vom 24.10.2024 wurde ein Zuschussbetrag für das Fürther Sozialticket von 18,00 € pro Berechtigten ab 01.01.2025 beschlossen (SzA/0337/2024). Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.11.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, das 9-Uhr-JahresAbo der Tarifstufe B als Ticketalternative in die Systematik des Fürther Sozialtickets zu integrieren und den Kreis der Leistungsberechtigten anzupassen (Rf. IV/0193/2024). Der leistungsberechtigte Personenkreis umfasst Beziehende von Leistungen nach dem SGB II, nach dem SGB XII und dem AsylbLG mit Wohnsitz im Stadtgebiet Fürth.

Aktuelle Entwicklung der Anträge auf Zuschusszusage

Die Entwicklung der Anträge auf Zuschusszusagen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Monat

Neuanträge

Zuschusszusagen gesamt

in Anspruch genommene Zuschusszusagen

01.01.2025

1260

2003

1710

01.02.2025

344

2098

1810

01.03.2025

324

2012

1804

01.04.2025

353

1966

1717

01.05.2025

366

1995

1759

01.06.2025

364

1980

1790

01.07.2025

455

1878

1688

01.08.2025

361

1918

1667

01.09.2025

385

1879

1672

01.10.2025

400

1919

1663

01.11.2025

338

1909

1697

01.12.2025

319

1882

1636

01.01.2026

274

1740

1508

01.02.2026

203

1626

1453

01.03.2026

401

1543

1398

01.04.2026

398

1549

1419

01.05.2026

336

1620

1496

01.06.2026

305

1627

 

Kostenentwicklung

Für das Jahr 2025 haben sich für die Stadt Fürth nachfolgende Kosten ergeben. Dabei werden die tatsächlich abgerechneten Zuschusszusagen für das Sozialticket selbst sowie der der Stadt Fürth durch die infra Fürth verkehr GmbH in Rechnung gestellte Verwaltungsaufwand getrennt dargestellt. Die Erstattung eines Verwaltungsaufwandes ist im Rahmen der neuen Vertragsgestaltung zwischen der Stadt Fürth und der infra Fürth verkehr GmbH nicht mehr Vertragsgegenstand und wurde nur bis einschließlich 12/2025 geleistet.

Monat

Kosten Zuschusszusagen

Kosten Verwaltungsaufwand

01/2025

30.790 €

10.632,35 €

02/2025

33.552 €

3.652,11 €

03/2025

32.418 €

2.768,54 €

04/2025

31.896 €

3.166,15 €

05/2025

32.382 €

3.151,42 €

06/2025

32.238 €

3.033,61 €

07/2025

30.402 €

3.755,20 €

08/2025

30.852 €

3.121,97 €

09/2025

30.150 €

3.504,85 €

10/2025

30.744 €

3.077,79 €

11/2025

30.528 €

2.974,70 €

12/2025

30.060 €

2.680,18 €

Gesamt

376.012 €

45.518,87 €

Es ist zu konstatieren, dass der in der Haushaltsplanung 2025 eingestellte Ansatz i.H.v. 500.000 € sachgerecht war.

Verfahrens-/Vertragsstand Sozialticket

Im Rahmen der neuen Vertragsgestaltung zwischen der Stadt Fürth und der infra Fürth verkehr GmbH sind neue Kooperations- und Verfahrensabläufe verbindlich vereinbart worden.

Zur Straffung der Verfahrensabläufe und Verringerung des Verwaltungsaufwandes erfolgte die Zusammenführung des Antrags auf Zuschusszusage und des Bestellvorgangs im Hinblick auf Tickets und Abonnements. Das zum 01.01.2026 eingeführte Kombi-Formular dient der Beantragung der Zuschusszusage bei der Stadt Fürth sowie der Datenweitergabe an die infra Fürth verkehr GmbH zur Abwicklung Abo-Vertrages. Die Sozialverwaltung ist mit der Entgegennahme des Kombi-Formulars, der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, der Datenerfassung und -übermittlung zur Ticketerstellung an die infra Fürth betraut

Die bis Ende 2025 erforderliche zusätzliche (persönliche) Antragstellung der Anspruchsberechtigten bei der infra Fürth verkehr GmbH ist nicht mehr notwendig.

Die infra Fürth verkehr GmbH nimmt die entsprechenden Formulare und vorgeprüften Daten ausschließlich digital entgegen, bearbeitet diese für das Deutschlandticket und das 9-Uhr-Abo Preisstufe B zum Sozialtarif und gibt die Ticktes (HandyTicket bzw. Chipkarte) aus. Die tatsächlich eingelösten Zuschusszusagen werden der Stadt Fürth entsprechend in Rechnung gestellt.

Das kombinierte Formular wird seit 01.01.2026 nunmehr sowohl analog als auch digital zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wurde zum 01.01.2026 die Möglichkeit der kompletten Online-Antragstellung für Zuschusszusage und des gewünschten infra-Tickets neu eingeführt. Die Möglichkeit der Online-Terminvergabe und die Erreichbarkeitszeiten für den Publikumsverkehr wurden bereits 2025 ausgeweitet.

Nachdem Online-Anträge sowie die Ausstellung eines Online-Tickets konsequenterweise zügiger bearbeitet werden können, erfolgt die regelmäßige Ansprache und Motivation der Anspruchsberechtigten zur Nutzung der digitalen Antragstellung. Hierzu wurden entsprechende Informationsmaterialien usw. angepasst und passende Kommunikationskanäle bedient.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: