Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zu den bislang eingeleiteten Maßnahmen aufgrund des Beschlusses vom 22.04.2026 zur Kenntnis.
Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 22.04.2026 den Bericht zur aktuellen Situation in den städtischen Übergangshäusern zur Kenntnis genommen. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind,
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die Betreuungssituation in den Übergangshäusern zu
stabilisieren,
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zusätzliche Kapazitäten zur ordnungsrechtlichen
Unterbringung im Stadtgebiet Fürth zu erschließen,
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die Sicherheitssituation für Bewohnerinnen und Bewohner
sowie Mitarbeitende, insbesondere in der Einrichtung Oststraße, zu verbessern.
Zu den seither eingeleiteten Maßnahmen wird folgender
Sachstand berichtet:
1. Stabilisierung der
Betreuungssituation
Die Situation in den städtischen Übergangshäusern ist weiterhin durch eine hohe Auslastung, eine Zunahme komplexer Problemlagen sowie einen erheblichen Bedarf an sozialpädagogischer Begleitung, Krisenintervention und Koordination geprägt.
Zur Stabilisierung der Betreuungssituation hat das Sozialamt eine fachliche Grundlage zur Bemessung des Personalbedarfs im Sozialdienst der Übergangshäuser erarbeitet. Auf dieser Grundlage erfolgen derzeit die weiteren Abstimmungen mit dem Bereich Organisation. Ziel ist eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung des Sozialdienstes.
2. Sicherung
zusätzlicher Unterbringungskapazitäten
Zur Sicherstellung der ordnungsrechtlichen Unterbringungskapazitäten wurde die weitere Nutzung der Oststraße 108 geprüft. Zwischenzeitlich hat die WBG Fürth signalisiert, dass sie bereit ist, der Stadt Fürth das Gebäude Oststraße 108 für ein weiteres Jahr, vom 01.01.2027 bis 31.12.2027, für die Unterbringung wohnungsloser Menschen zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung trifft entsprechende Vorbereitungen für die weitere Anmietung des Gebäudes, einschließlich des Kindergartens. Damit kann ein wesentlicher Beitrag zur Stabilisierung der Unterbringungskapazitäten über das Jahr 2026 hinaus geleistet werden.
Die weitere Nutzung der Oststraße ist vor dem Hintergrund der angespannten Belegungssituation von besonderer Bedeutung. Die Stadt Fürth ist ordnungsrechtlich verpflichtet, drohende oder bestehende Obdachlosigkeit abzuwenden und erforderlichenfalls kurzfristig Unterbringungsmöglichkeiten bereitzustellen. Aufgrund der weiterhin angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt ist nicht davon auszugehen, dass der Bedarf an ordnungsrechtlicher Unterbringung kurzfristig deutlich zurückgehen wird.
3.
Sicherheitssituation/Weiterentwicklung der Konzeption
Die Sicherheitssituation in den Übergangshäusern bleibt ein zentraler Punkt der weiteren Bearbeitung. Insbesondere durch den Wegfall des Sicherheitsdienstes in der Oststraße entsteht eine veränderte Gefährdungslage für Mitarbeitende sowie Bewohnerinnen und Bewohner. Die Information über den Wegfall des Sicherheitsdienstes hat sich nach den Rückmeldungen des Sozialamtes unter ehemaligen und aktuellen Bewohnerinnen und Bewohnern verbreitet. In der Folge treten vermehrt bereits bekannte auffällige Personen, teilweise auch mit bestehendem Hausverbot, wieder im Umfeld der Unterkunft auf.
Eine lediglich tägliche Bestreifung der Oststraße durch den Sicherheitsdienst der Leyher Straße wird fachlich nicht als ausreichend bewertet. Dies betrifft sowohl die Durchsetzung der Benutzersatzung und die Belegungssteuerung als auch die berechtigten Sicherheitsinteressen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Mitarbeitenden.
Gleichzeitig führt die notwendige Konzentration besonders betreuungsintensiver und sicherheitsrelevanter Personen an einzelnen Standorten zu einer erhöhten Konfliktdichte. Künftig wird daher häufiger eine räumliche Trennung einzelner Bewohnerinnen und Bewohner erforderlich sein. Dies unterstreicht die Bedeutung einer abgestimmten Belegungssteuerung und ausreichender räumlicher Ausweichmöglichkeiten.
Vor diesem Hintergrund wird das Sozialamt die Konzeption der
Übergangshäuser regelmäßig überprüfen und bedarfsorientiert weiterentwickeln.
Im Fokus stehen dabei insbesondere der Schutz vulnerabler Gruppen, die
sachgerechte Belegungssteuerung sowie die Weiterentwicklung der Gebühren- und
Benutzersatzung.
Die Weiterentwicklung der Konzeption soll dazu beitragen, die Übergangshäuser in ihrer ordnungsrechtlichen Funktion als kurzfristige Unterbringungsmöglichkeit und in ihrer tatsächlichen Bedeutung als stabilisierender Schutz- und Unterstützungsraum besser auf die aktuellen Anforderungen auszurichten.
4. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird die begonnenen Maßnahmen kontinuierlich weiterverfolgen. Dies betrifft insbesondere die weitere Abstimmung zur personellen Ausstattung des Sozialdienstes, die organisatorische Vorbereitung der weiteren Nutzung der Oststraße 108 sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung der Übergangshäuser einschließlich des Sicherheitskonzepts und der Belegungssteuerung.
Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten wird über wesentliche Entwicklungen erneut unterrichtet.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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Gesamtkosten |
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Veranschlagung im Haushalt
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Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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