Der Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit stimmt der Teilnahme an der Richtlinie "Förderung zur Beschaffung weiterer mobiler Endgeräte für Schulen (SchulMobE)" zu und empfiehlt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss, die notwendigen Mittel in Höhe von 1.250.000 € bereitzustellen.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss stellt gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Schule, Sport und Gesundheit 1.250.000 € für die Abwicklung der Richtlinie „Förderung zur Beschaffung schulischer mobiler Endgeräte (SchulMobE)” zur Verfügung.
Vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus wurde das Förderprogramm zur Beschaffung schulischer mobiler Endgeräte um das Jahr 2026 erweitert (SchulMobE). Die neuen Zahlen wurden am 21.05.2026 veröffentlicht. Der Stadt Fürth stehen nunmehr folgende Summen für die Jahre 2025 / 2026 zur Verfügung:
- bis zu 2.433 Schülerleihgeräte zu je 350 € (851.550 €)
- bis zu 478 Lehrerdienstgeräte zu je 1.000 € (478.000 €)
Insgesamt ergibt sich eine Fördersumme in Höhe von 1.329.550 €. Neu wurde geregelt, dass Mittel zwischen den beiden Säulen verschoben werden können. Die genannten Zahlen für Schüler- und Lehrergeräte können je nach Bedarf angepasst werden. Die Gesamtfördersumme bleibt davon aber unberührt.
Eckpunkte der Förderung:
- Schülergeräte: Beschaffung von mobilen Endgeräten als Leihgeräte für den Ausbau des schulischen Leihgerätepools zur überwiegenden Nutzung durch Schülerinnen und Schüler sowie zum unterrichtlichen Einsatz durch Lehrkräfte.
- Lehrergeräte: Beschaffung
von mobilen Endgeräten als Lehrergeräte für die dienstliche
Verwendung durch Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal.
Bei den Lehrergeräten handelt es sich um eine ergänzende Beschaffung zum „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ für die einmalige Deckung des Ergänzungsbedarfs, der im Einzelfall durch den Ausfall bisher genutzter Geräte sowie Lehrerzahlzuwachs entsteht.
Aufgrund der geänderten Anforderungen der Schulen im Rahmen der 1:1 Ausstattung und der veränderten Ausstattung des digitalen Klassenzimmers, wurde das Lehrerdienstgerät neu definiert und in Abstimmung mit den Schulen wie folgt festgelegt:
·
Apple iPad Air 11“ 128 GB space grey
·
Tastaturhülle Logitech Combo Touch
·
Apple Pencil Pro
·
Power Adapter
Mit Garantieverlängerung auf 48 Monate und Inventarisierung liegen die Anschaffungskosten pro Gerät bei 943,67 € und somit im Rahmen der Fördersumme.
Aus strategischen Gründen und zur besseren Verwaltung im Rahmen der Standardisierung und Digitalisierung werden die Schülergeräte nur noch als Apple iPads der 11. Generation mit mindestens 128 GB beschafft. Als Zubehör stehen Tastatur, Hülle und Stift zur Verfügung. Eine Hülle wird im Sinne des Geräteschutzes grundsätzlich mitbeschafft. Das Zubehör ist mit dem Förderbetrag in Höhe von 350 € nicht gedeckt. Hierfür muss noch ein Betrag von 10 bis 20 % (je nach Ausstattung) hinzugerechnet werden.
Die Schülergeräte sollen wie folgt verwendet werden:
·
Ergänzung
sowie Erweiterung der bestehenden Gerätepools und als Ersatz für defekte
Tablets. Es ist auch vorgesehen, die iPads der 7. Generation zu ersetzen (ca.
500 Stück im Bestand.
·
Einsatz
als Leihgeräte im Rahmen der dSdZ und 1:1 Ausstattung.
Die Geräte sollen in Art und
Beschaffenheit, den elternfinanzierten Geräten in der 1:1 Ausstattung
entsprechen (iPad 11. Generation).
Beschaffung und
Verteilung:
Die Beschaffung erfolgt über die bestehenden Rahmenverträge
mit der BayKIT und der ProVitako (KommunalBIT) als Abruf. Somit entfallen
aufwendige Ausschreibung.
Die Verteilung auf die einzelnen Schulen richtet sich nach jeweiligem Bedarf und den Schülerzahlen, sowie den erforderlichen Leihgeräten aus der 1:1 Ausstattung. Dazu wurde von der Verwaltung ein Schlüssel von 0,13 zur Berechnung ermittelt. Eine Schule mit 280 Schülern, erhält demnach bis zu 36 mobile Endgeräte. Ziel ist es aber auch, das Förderprogramm voll auszuschöpfen.
Im Jahre 2025 wurden 130 Lehrergeräte und ca. 500 Schülergeräte abgerufen.
Demnach sind noch ca. 1.900 Schülergeräte und 348 Lehrergeräte anzuschaffen.
Finanzierung:
Zur Finanzierung muss die Stadt Fürth in Vorleistung gehen,
die Fördermittel werden erst nach Antragstellung und Genehmigung ausgezahlt.
Damit ergibt sich ein zusätzlicher Finanzbedarf von ca. 1.000.000 €. Der Antrag
kann nach Abschluss der Beschaffung und spätestens bis 31.03.2027 eingereicht
werden. Der Bewilligungszeitraum für die Beschaffung endet am 31.12.2026.
Alle Geräte werden in das MDM mit aufgenommen. Für jedes zusätzliche Gerät fallen monatliche Stückkosten in Höhe von 3,21 € (brutto) an. Diese beinhalten die Lizenzkosten, als auch die Dienstleistung. Derzeit befinden sich ca. 5.000 Endgeräte in der Verwaltung.
Zur Ermittlung der jährlichen Folgekosten wird von einer Gesamtanzahl von ca. 6.500 iPads ausgegangen. Dies entspricht ca. 250.000 €.
Apple hat im Juni 2026 eine Preiserhöhung von ca. 100 bis 150 € pro Gerät bekannt gegeben. Dies reduziert die mögliche Anzahl an zu beschaffenden Endgeräten. Wie sich dies auf die bestehenden Rahmenverträge auswirkt, ist derzeit noch nicht bekannt.
Die Schulaufwandsträger stellen die beschafften mobilen Endgeräte den Schulleitungen nach Maßgabe der Anforderungen des schulischen Medienkonzepts bedarfsgerecht zur eigenverantwortlichen Nutzung zur Verfügung:
- Dabei sind Leihgeräte in den schulischen Leihgerätepool aufzunehmen und für eine sporadische, epochale oder dauerhaft personengebundene Nutzung durch Schülerinnen und Schüler sowie für die unterrichtliche Nutzung durch Lehrkräfte einzusetzen. An den „Digitalen Schule der Zukunft“ sind sie primär zur personengebundenen Nutzung durch Schülerinnen und Schüler ohne eigenes Endgerät in den 1:1 Ausstattungsklassen einzusetzen (Ersatzgeräte).
- Lehrergeräte sind Lehrkräften und dem weiteren pädagogischen Personal als personenbezogene Geräte zur dienstlichen Verwendung innerhalb und außerhalb der Schule zuzuordnen und zum weisungsgebundenen Einsatz als Lehr- und Arbeitsmittel im Beschäftigungsverhältnis unentgeltlich zu überlassen. Ein Ausstattungsanspruch einer Einzelschule oder von Einzelpersonen gegenüber dem Zuwendungsempfänger, insbesondere bei der Bereitstellung von Lehrergeräten, der Bereitstellung bestimmter Geräte oder Ersatzbeschaffungen jenseits von bestehenden Ansprüchen aus Garantien oder Versicherungen besteht nicht.
Ab dem Jahr 2027 erhalten die Sachaufwandsträger die Förderung für mobile Endgeräte aus dem „Vier-Säulen-Modell“ als Zuschuss im Rahmen des Schulfinanzierungsgesetzes. Die Beträge für die Hälfte Beteiligung des Freistaates Bayerns wurde noch nicht bekannt gegeben.
Für den sinnvollen Einsatz der Schülergeräte werden noch sog. Ladekoffern benötigt, die nicht geförderten werden und aus den Schulbudgets finanziert werden müssen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
1.250.000 € |
|
nein |
X |
ja |
250.000 € |
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Veranschlagung im Haushalt
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X |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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