Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Budgetberichten 2026.
Von den Budgetabschlüssen 2025 erhalten die Amts-/Unteramtsbudgets 434.367,27 €, d.h.
wieder 50 % der festgestellten Budgetüberschüsse in ihre Budgetrücklagen gutgeschrieben
(siehe Anlagen 5 und 7).
Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen endgültigen Behandlung der
Budgetergebnisse 2025 gem. Nrn. 3, 4 und 5 der Vorlage zu.
1. Die Amts- und Unteramtsbudgets für das Jahr 2025 wurden entsprechend den für das Jahr 2025 geltenden Regelungen abgerechnet. Bei den Abrechnungen wurden Ergebnisse der Unteramtsbudgets grundsätzlich mit den Ergebnissen der jeweils zugeordneten Amtsbudgets verrechnet.
In Einzelfällen wurden Budgetmittel 2025 im Sinne einer „Mittelübertragung“ zugunsten der Budgets 2026 ausgebucht, d.h. diese Gelder („Projektmittel“) stehen den Budgets 2026 zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich hierbei um Vorgänge mit einem Volumen von 4.545.889,86 € bei den Amtsbudgets und 630.234,56 € bei den Sonderbudgets, insgesamt somit 5.176.124,42 €. Die Ergebnisse der Amtsbudgetabrechnungen sowie die übertragenen „Projektmittel“ können den beigefügten Übersichten (Anlagen 5 und 6) entnommen werden.
2. Die Budgetberichte 2026 der Referate und Dienststellen unter Beilage der jeweiligen Einzelabrechnungen der Budgets und Ergebnisübersichten sowie der Budgetstatistiken inkl. Kennzahlen (Stand: 13.04.2026, bei Zentralbudgets Stand: 28.04.2026) sind, einschließlich eines Inhaltsverzeichnisses, der Beschlussvorlage beigefügt (Anlagen 1 bis 4). Die noch fehlenden Budgetberichte für die Amtsbudgets 42000 „Volksbücherei“ und 72000 „Marktamt“ sowie für das Sonderbudget 50550 „SGB II“ werden zur Sitzung im September 2026 nachgereicht.
Die Abrechnungen der Amts- und Unteramtsbudgets ergaben
Budgetfehlbeträge von 15.859.684,57 € *) sowie
Budgetüberschüsse von 868.734,38 €
*) Im Nachgang wurden die Fehlbeträge vom Amtsbudget
46000 „Stadttheater“ und Unteramtsbudget 51200 „JgA/Soziale Dienste“ zum
Jahresabschluss 2025 aufgehoben. Begründungen siehe Ziff. 4b). Damit belaufen
sich die Budgetfehlbeträge insgesamt noch auf 12.652.930,01 €.
Bei der Ermittlung der Budgetergebnisse der Amts- und Unteramtsbudgets blieben die Planabweichungen bei den Personalausgaben grundsätzlich unberücksichtigt. In Einzelfällen wurden Personalausgaben bei der Budgetabrechnung positiv in Form von Gutschriften nach den Grundsätzen der ab 01.01.2006 gültigen Leitlinien zur Aufstellung und zum Vollzug des Haushalts im Rahmen der flächendeckenden Budgetierung der Stadt Fürth (BuLiFü) berücksichtigt (siehe Nr. 7 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 BuLiFü). Die (unvermeidbaren) „normalen“ Planabweichungen bei den Personalausgaben sowie die nicht planbaren Ausgaben für Beihilfen u.ä. wurden budgettechnisch in den Budgetabrechnungen als „nicht zu vertretende Personalkostenabweichungen“ (als Gut- oder Lastschrift) bzw. durch entsprechende Budgetkorrekturen erfasst und haben insoweit – abschlusstechnisch – die Budgetergebnisse nicht beeinträchtigt. Grundsätzliche Budgetberichtigungen waren zudem durch die internen Leistungsverrechnungen der ITK-Leistungen sowie der Gebäudewirtschaft Fürth, teilweise für Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten notwendig. Diese Berichtigungen sind in den betroffenen Budgets jeweils budgetneutral durchgeführt worden, d.h. die Planabweichungen für die Ausgaben der ITK-Leistungen, Gebäudebewirtschaftung, teilweise für Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten haben das Budgetergebnis nicht berührt.
3. Die festgestellten Budgetüberschüsse 2025 sind im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2025 in Höhe von 50 % (= 434.367,11 €) zugunsten des Gesamthaushalts „eingeflossen“, d.h. sie verbesserten das Ergebnis beim Jahresabschluss 2025 gegenüber den Planungen. Die weiteren 50 % der Budgetüberschüsse wurden im Zuge des Rechnungsabschlusses 2025 zunächst der allgemeinen Rücklage zugeführt (= 434.367,27 €). Umsetzungsvorschlag siehe
Nr. 4.a).
Die Budgetfehlbeträge 2025 wurden im Rahmen des
Rechnungsabschlusses 2025 für den Gesamthaushalt zu Lasten der jeweiligen
Amtsbudgets 2026 vorgetragen (Ausnahmen siehe oben unter 2.). Die
Budgetfehlbeträge haben damit den Gesamtrechnungsabschluss der Stadt für 2025
nicht belastet. Über die endgültige Behandlung dieser vorgetragenen
Budgetfehlbeträge ist zu entscheiden (siehe nachfolgende Nr. 4 b).
4. Hinsichtlich der endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2025 ist die Entscheidung
a) über die endgültige Höhe und Verteilung der den Dienststellen verbleibenden Budgetüberschüsse in der allgemeinen Rücklage sowie
b) über die nach 2026 vorgetragenen Budgetfehlbeträge sowie über die ggf. endgültig vom Gesamthaushalt zu tragenden Budgetfehlbeträge zu treffen.
Zu a)
Die Verwaltung schlägt vor, den im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 der allgemeinen Rücklage zunächst pauschal zugeführten Betrag in Höhe von 434.367,27 € (siehe unter 3.) in voller Höhe zu verteilen. Der Betrag entspricht der in den Budgetleitlinien grundsätzlich vorgesehenen Quote (50 % vom Budgetüberschuss).
Der aktuelle Stand der sich danach ergebenen
Budgetüberschüsse bzw. der danach aktualisierten Stände der jeweiligen
Budgetrücklagen ergibt sich aus der Anlage 7.
Zu b)
Die Finanzverwaltung hält ausdrückliche Entscheidungen hinsichtlich folgender Fehlbeträge für geboten:
-
Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Bildungsbüro“ -754.299,65 €
- Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“ -1.342.354,59 €
- Amtsbudget 37000 „Brand- und Katastrophenschutz“ -1.278.486,73 €
- Amtsbudget 46000 „Stadttheater“ -2.711.851,54 €
- Unteramtsbudget 51200 „Soziale Dienste“ -494.903,02 €
- U-Amtsbudget 66200 „TfA/Straßen, Brücken und Parkflächen“ -3.193.014,73 €
- Amtsbudget 72000 „Marktamt“ -5.029.416,07 €
In den übrigen Fällen sollte es beim endgültigen Vortrag der festgestellten Budgetfehlbeträge auf 2026 verbleiben.
Zu Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Bildungsbüro“:
Der Budgetfehlbetrag 2025 (= -754.300 €) resultiert hauptsächlich aus den
zeitversetzten Abrufen der Zuwendungsmittel der Projekte im Bereich
„Berufsintegration“ für das Jahr 2025.
Die ausstehenden Mittel sind bereits im Jahr 2026 eingegangen bzw. werden demnächst eingehen.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“:
Der Budgetfehlbetrag 2025 (= -1.342.355 €) beinhaltet einen aus der
Budgetabrechnung 2024 nach 2025 vorgetragenen Budgetfehlbetrag (aus den
Vorjahren) von -1.063.899 €. Dadurch ergibt sich
ein operativer Fehlbetrag 2025 i.H.v. -278.456
€.
Der operative Fehlbetrag ist größtenteils durch Mindereinnahmen sowie Mehrausgaben im Bereich „INFÜ“ (Stadt-Zeitung) entstanden. Eine (teilweise) Kompensation durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben in anderen Bereichen des BMPA ist nur noch im kleinen Volumen möglich.
Seit 2013 ist das BMPA-Budget größtenteils defizitär und der Fehlbetrag baut sich kontinuierlich auf (Ausnahme 2021: geringer operativer Überschuss). Das Budget wurde im Bereich INFÜ zum Haushalt 2023 um 70.000 € und zum Haushalt 2024 nochmals um 90.000 € aufgestockt. Die Vergabe „Druck INFÜ einschl. Lieferung zur Verteilerfirma wurde im Finanz- und Verwaltungsausschuss am 25.06.2025 für 2026 mit finanziellen Auswirkungen von 288.706,01 € neu beschlossen (mit Option Verlängerung bis Ende 2029). Damit würde der Ansatz (= 290.000 €) zukünftig ausreichen. Die weitere finanzielle Entwicklung bleibt trotzdem erst einmal abzuwarten.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget 37000 „Brand- und Katastrophenschutz“
Der Budgetfehlbetrag 2025 (= -1.278.487 €) beinhaltet einen aus der
Budgetabrechnung 2024 nach 2025 übertragenen Budgetfehlbetrag von -1.013.359 € sowie ein Budgetausgleich vom
Unteramtsbudget 37010 von 15.252 €. Der operative Fehlbetrag 2025 beträgt damit
-280.380 € und resultiert größtenteils aus Mehrausgaben z.B. in den Bereichen Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände sowie für Fortbildungen (hauptsächliche für Führerschein Klasse C und CE inkl. Verlängerung). Für einmalige Kosten wurden in den letzten Jahren immer wieder Mittel aus verschiedenen „Töpfen“ zur Verfügung gestellt. Die weitere finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget 46000 „Theater“:
Der Budgetfehlbetrag 2025 (= -2.711.851 €) beinhaltet einen aus der
Budgetabrechnung
2024 nach 2025 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. -3.655.600 €, welcher mit Stadtratsbeschluss vom 30.07.2025 (Behandlung der Budgetergebnisse 2024) um 1 Mio. € reduziert wurde. Damit ergibt sich ein operativer Fehlbetrag 2025 i.H.v. -56.251 €. Der Gesamtfehlbetrag ist hauptsächlich durch den Altintendanten zu verantworten (bis Spielzeit 2023/24).
Der operative Fehlbetrag ist hauptsächlich durch Mehrausgaben bei den Personalkosten NV
Bühne und Sachausgaben, gerade in den Bereichen künstlerischer Etat (Gastspiele, Bühnenausstattung, etc.), Öffentlichkeitsarbeit/Werbung und Kombi-Ticket sowie Ticket-/Systemkosten entstanden. Die Mehreinnahmen (Eintrittsgelder und Landeszuschuss) sowie Minderausgaben bei den sonstigen Personalkosten konnten einen Teil davon auffangen.
Zur Haushaltsplanaufstellung 2026 wurde zwischen Referat II und Referat IV eine Aufstockung des Budgets vereinbart. Zusätzlich soll der (hauptsächlich durch den Altintendanten
verursachte) aufgelaufene Fehlbetrag vom Gesamthaushalt übernommen werden. Bei der Behandlung der Budgetergebnisse 2024 (wie oben bereits erwähnt) wurden in 2025 1 Mio. € übernommen. Zum Jahresabschluss 2025 konnte dann der restliche Fehlbetrag ausgeglichen werden.
Zu Unteramtsbudget 51200 „Soziale Dienste“:
Der Budgetfehlbetrag 2025 (-494.903 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2024 nach 2025 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. -156.698 €. Damit ergibt sich ein operativer Fehlbetrag 2025 i.H.v. -338.205 €.
Der Fehlbetrag (auch bereits in 2024) resultiert aus den vom Budget zu tragenden Personalausgaben für GÜB-Stellen (überplanmäßige Stellen), für die vom Fachamt keine Kompensation vorgeschlagen wurde. Eine Kompensation ergibt sich hier aber schon durch freie Planstellen, sei es durch Weggang der Stelleninhaber oder durch Langzeiterkrankung oder Elternzeit. Damit wurde der Fehlbetrag im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 bereits aufgehoben.
Zu Unteramtsbudget 66200 „Straßen, Brücken und
Parkflächen“:
Der Budgetfehlbetrag 2025 (= -3.193.015 €) beinhaltet einen aus der
Budgetabrechnung 2024 nach 2025 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. -1.890.434 € sowie ein Budgetausgleich vom
Unteramtsbudget 66250 von 172.527 €. Damit ergibt sich ein operativer
Fehlbetrag 2025 i.H.v. -1.475.108 €.
Der Fehlbetrag liegt hauptsächlich in Mehrausgaben, gerade im Bereich Unterabschnitt 6300 „Gemeindestraßen“ begründet. Im Ausgabebereich handelt es sich um Mittel für Unterhalt von Straßen, Brücken und Verkehrssicherungsanlagen, Sinkkasten- und Straßenreinigung als auch Unterhalt der stadteigenen Fahrzeuge sowie zusätzliche Mieten für Fahrzeuge und Maschinen. 2024 wurde das Budget nochmals um 70.000 € für den Bereich Straßenunterhalt aufgestockt. 2025 erfolgten Ansatzerhöhungen bei den Ausgaben bezügl. Straßenreinigung öffentl. Verkehrsgrund und 2026 erfolgte eine insgesamte Budgeterhöhung von 386.300 € u.a. für Kfz-Kosten, Dienst- und Schutzkleidung sowie Unterhalt Verkehrssicherungsanlagen. Die weitere Entwicklung bleibt weiterhin abzuwarten.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget 72000 „Marktamt“:
Der Budgetfehlbetrag 2025 (= -5.029.416 €) beinhaltet einen aus der
Budgetabrechnung 2024 nach 2025 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. -3.770.271 €. Dadurch ergibt sich ein operativer
Fehlbetrag i.H.v. -1.259.145 €.
Der operative Fehlbetrag resultiert hauptsächlich aus Mehrausgaben Michaelis-Kirchweih einschl. Erntedankfestzug sowie Weihnachtsmärkte 2024 + 2025 und Wochenmarkt. Zum Haushalt 2024 wurden die „Kleinbereiche“ wie z.B. Vorortkirchweihen, Grafflmarkt, Gartenmarkt neu aufgestellt. Diese neuen Ansätze wurden 2024 (in der Summe) bereits mit über 20 T€ und 2025 (in einer Summe) mit über 85 T€ überzogen. Eine weitere Überprüfung der „Großbereiche“ (wie oben genannt) steht noch aus.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
5. Zusammenfassung:
Die Fehlbeträge vom Amtsbudget 46000 „Stadttheater“ und Unteramtsbudget 51200 „Soziale Dienste“ wurden bereits im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 übernommen.
Weitere Übernahmen durch den Gesamthaushalt können, wie oben einzeln empfohlen, nicht vorgeschlagen werden.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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x |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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- Inhaltsverzeichnis
- Budgetberichte 2026 – Amts- und Unteramtsbudgets
- Budgetberichte 2026 – Sonderbudgets
- Budgetberichte 2026 – Zentralbudgets
- Übersicht „Budgetergebnisse Amts-/Unteramtsbudgets 2025“
- Übersicht „Projektmittelüberträge von 2025 nach 2026“
7. Übersicht „Budgetrücklagen“
