Betreff
Stellenplan Rf. III / ABK – Transfer der Funktion der stellvertretenden Amtsleitung („stv. AL“) von der Stelle 37201 zur Stelle 37005 – Änderung der Funktionsbezeichnung sowie Anpassung der Stellenwertigkeit (Dienstpostenbewertung)
Vorlage
OrgA/0310/2026
Art
Beschlussvorlage - SB

1.    Die Stelle 37201 (bisher: EFD, stv. AL, SGL Technik, BGr A14) wird zukünftig als „EFD, SGL Technik“ im Stellenplan ausgewiesen, die Funktion der „stv. AL“ entfällt. Die Stelle wird nach BGr A12 BayBesG bewertet.

  1. Die Stelle 37005 (bisher: EFD, SGL Einsatz, BGr A12) wird zukünftig als „EFD, stv. AL, SGL Einsatz“ im Stellenplan ausgewiesen, wobei dieser Stelle die Funktion der „stv. AL“ neu zugeordnet wird. Die Stelle wird nach BGr A14 BayBesG bewertet.

  1. Die stellenplanmäßigen Änderungen werden zum 01.11.2026 wirksam.


Im Stellenplan des ABK sind im Bereich des Einsatzführungsdienstes (EFD) u.a. die Stelle 37201 als EFD, stv. AL, SGL Technik, BGr A14 sowie die Stelle 37005 als EFD, SGL Einsatz, BGr A12 ausgewiesen.

Auf der Stelle der Amtsleitung des ABK (Stelle 37001, BGr A15) steht absehbar ein personeller Wechsel an. Der Stelleninhaber der Stelle 37201 wird ab dem Ausscheiden des bisherigen Amtsleiters des ABK aus dem aktiven Dienst (spätestens Ende Oktober 2026) die Stelle 37001 und damit die Tätigkeit als Amtsleitung des ABK vollständig übernehmen. Durch den Wechsel des Stelleninhabers der Stelle 37201 auf die Stelle der Amtsleitung ist die Stelle 37201 nachzubesetzen und hierzu auszuschreiben.

Die skizzierte personalwirtschaftliche Veränderung auf der Stelle 37201 (bisher: EFD, stv. AL, SGL Technik) wird seitens ABK zum Anlass genommen, die Funktion der stellvertretenden Amtsleitung „stv. AL“ auf die Stelle 37005 (bisher: EFD, SGL Einsatz) zu transferieren.

Die Funktion der „stv. AL“ ist in Verbindung mit der Leitung des SG Einsatz insbesondere im Hinblick auf die Steuerung der Abläufe des Einsatzdienstes zukünftig auf der Stelle 37005 organisatorisch sinnvoller und effizienter verortet. Diese Neuzuordnung minimiert Schnittstellen und nutzt Synergieeffekte.

Auf der Stelle 37005 (SGL Einsatz) sind übergreifende und zentrale Aufgaben sowie Kompetenzen des Einsatzdienstes angelegt: dazu gehört die Verantwortung für die Einsatzplanung der Berufsfeuerwehr sowie die Festlegung von Standard-Einsatzregeln, das Erstellen und die Umsetzung von Regeln bezüglich des Feuerwehr-Einsatzdienstes sowie die Erstellung von Einsatzkonzepten für besondere Lagen und für besondere bauliche Anlagen und Örtlichkeiten. Die Funktion der stellvertretenden Amtsleitung, die als Abwesenheitsvertretung der Amtsleitung (einschließlich der Wahrnehmung sämtlicher daraus resultierender Aufgaben und Befugnisse) angelegt ist, umfasst die Gesamtleitung der Berufsfeuerwehr bei Großeinsätzen und überörtlichen Einsätzen sowie die (Gesamt-) Leitung des Einsatzdienstes und korrespondiert somit in hohem Maße mit den Einsatzdienstaufgaben der SGL Einsatz. Die Funktion der „stv. AL“ ist somit im Hinblick auf eine zuverlässige und sichere Aufgabenerbringung im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr bei der SGL Einsatz (Stelle 37005) organisatorisch zielführender angebracht.

---

Zur Sicherstellung eines nahtlosen Übergangs im Amt für Brand- und Katastrophenschutz (ABK) ist eine frühzeitige Neubesetzung und damit Ausschreibung der Stelle 37201 bereits mit ihrem neuen Stellenprofil (EFD, SGL Technik) erforderlich.

Es wurde seitens ABK ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund des vergleichsweisen kleinen Personalkörpers in der 3. und 4. Qualifikationsebene (QE) des ABK ein lückenloser Übergang in der Führungsebene zwingend erforderlich ist. Andernfalls führen Vakanzzeiten regelmäßig zu einer erheblichen Mehrbelastung der Tagesdienstbeamten, da diese dann verstärkt im Einsatzdienst eingesetzt werden müssen.

Die Stellenausschreibung erfolgte daher bereits. Dies geschah allerdings unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung (vorliegende Beschlussvorlage) des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung und des Stadtrates.


---

Aufgrund des Transfers der Funktion der „stv. AL“ von der Stelle 37201 auf die Stelle 37005 ist es organisatorisch erforderlich, die Stellenbeschreibungen dieser Stellen entsprechend abzuändern. Die angepassten Stellenprofile wurden in die Stellenbeschreibungen der betroffenen Stellen eingepflegt (Stellenbeschreibungen vom 18.06.2026).

Der Transfer der Funktion der stellvertretenden Amtsleitung „stv. AL“ (Abwesenheitsvertretung) von der Stelle 37201 auf die Stelle 37005 stellt im Endergebnis lediglich die Zuordnung dieser (abgrenzbaren) Funktion auf eine andere Planstelle dar und somit keine vollständig neue Tätigkeit bzw. vollständig veränderte Aufgabenstruktur. Die Bewertung der Stellen 37201 und 37005 ist somit jeweils lediglich anzupassen. Eine vollständige Neubewertung ist mangels neuer Tätigkeiten oder vollständig neu strukturierter Tätigkeiten nicht erforderlich.

Die EFD, SGL-Stellen bei ABK sind einheitlich (ohne die zusätzliche Funktion der „stv. AL“) nach BGr A12 bewertet. Bei diesen Stellen ist jeweils die Tätigkeit als Feuerwehr-Einsatzdienstbeamter/in in der Funktion des Einsatzführungsdienstes (EFD) (Einsatzdienst) prägend. Die analytischen Dienstpostenbewertungen dieser Stellen ergeben einheitlich 476 Punkten, was jeweils einer Bewertung nach BGr A12 entspricht.


Prägende Tätigkeit ist auf der Stelle 37201 (EFD, SGL Technik) nach der neugefassten Stellenbeschreibung vom 18.06.2026 der Einsatzführungsdienst (EFD). Folglich ist die Stelle nach BGr A12 zu bewerten.

Die EFD, SGL-Stelle mit der zusätzlichen Funktion der „stv. AL“ wurde zuletzt zum Stellenplanverfahren 2017 nach BGr A14 gehoben. Diese Hebung wurde insbesondere damit begründet, dass bei sogenannten Großschadensereignissen immer eine QE4-Kraft als Einsatzleitung vor Ort sein sollte und dies aufgrund des Schichtdienstes nur mit insgesamt zwei QE4-Stellen sichergestellt werden kann. Um sich dem Niveau aller anderen Berufsfeuerwehren in Bayern anzupassen, wurde daher auch in Fürth eine zweite QE4-Stelle ausgewiesen. Eine analytische Dienstpostenbewertung der Stelle vom 27.09.2016 kam zu einem Punktwert in Höhe von 613 Punkten (BGr A14).

Auf der Stelle 37005 (EFD, stv. AL, SGL Einsatz) ist nach der neugefassten Stellenbeschreibung vom 18.06.2026 neben der Sachgebietsleitung Einsatz und dem Einsatzführungsdienst (EFD) die Funktion der stellvertretenden Amtsleitung ausgewiesen. Folglich ist die Stelle nach BGr A14 zu bewerten.

Zusammenfassung:
Durch die beantragte Verlagerung der Funktion der stellvertretenden Amtsleitung (stv. AL) von der Stelle 37201 auf die Stelle 37005 sind Stellenneubewertungen zwingend vorzunehmen.

Die Verlagerung der Funktion und Tätigkeit der stellvertretenden Amtsleitung von der Stelle 37201 auf die Stelle 37005 ändert nichts an der grundsätzlichen Bewertung der Tätigkeiten/ FunktionenEFD, SGL“ und „EFD, stv. AL, SGL“.

Die EFD, SGL-Stellen im ABK sind sachgerecht nach BGr A12 bewertet.
Die Stelle EFD, SGL i. V. m. der stellvertretenden Amtsleitung („stv. AL“) ist aufgrund der zusätzlich zum EFD und zur SGL neu hinzukommenden höherwertigen Vertretungstätigkeit sachgerecht nach BGr A14 zu bewerten.

Die Stelle 37201 wird zu einer reinen EFD, SGL-Stelle (EFD, SGL Technik), vergleichbar mit den übrigen EFD, SGL-Stellen im ABK und somit nach BGr A12 abgewertet.

Die Stelle 37005 wird zusätzlich zur SGL Einsatz mit der Aufgabe der stellvertretenden Amtsleitung betraut (EFD, stv. AL, SGL Einsatz) und somit nach BGr A14 gehoben.

Auf welchen organisatorischen Fachbereich sich die SGL-Tätigkeit dabei jeweils bezieht (Einsatz, Technik, etc.) ist ohne Belang.

Die vorliegende Beschlussvorlage ist mit ABK abgestimmt.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

X

nein

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


ABK-Vfg. vom 02.06.2026: Stellenbesetzung im ABK – Ausschreibung der Stelle 37201 als „EFD, SGL Technik“, BGr A12 (1,0 VZÄ) (Anlage 1)

Analytische Dienstpostenbewertungen – Stellen 37201, 37005 (Anlage 2)