1.
Die
Stelle 37201 (bisher: EFD, stv. AL, SGL Technik, BGr
A14) wird zukünftig als „EFD, SGL Technik“ im Stellenplan ausgewiesen, die
Funktion der „stv. AL“ entfällt. Die Stelle wird nach BGr A12 BayBesG bewertet.
- Die
Stelle 37005 (bisher: EFD, SGL Einsatz, BGr A12) wird zukünftig als „EFD,
stv. AL, SGL Einsatz“ im Stellenplan ausgewiesen, wobei dieser Stelle die
Funktion der „stv. AL“ neu zugeordnet wird. Die Stelle wird nach BGr A14
BayBesG bewertet.
- Die stellenplanmäßigen Änderungen werden zum 01.11.2026 wirksam.
Im Stellenplan des ABK sind im Bereich des
Einsatzführungsdienstes (EFD) u.a. die Stelle 37201 als EFD, stv. AL, SGL
Technik, BGr A14 sowie die Stelle 37005 als EFD, SGL Einsatz, BGr A12
ausgewiesen.
Auf der Stelle der Amtsleitung des ABK (Stelle 37001, BGr
A15) steht absehbar ein personeller Wechsel an. Der Stelleninhaber der Stelle
37201 wird ab dem Ausscheiden des bisherigen Amtsleiters des ABK aus dem
aktiven Dienst (spätestens Ende Oktober 2026) die Stelle 37001 und damit die
Tätigkeit als Amtsleitung des ABK vollständig übernehmen. Durch den Wechsel des
Stelleninhabers der Stelle 37201 auf die Stelle der Amtsleitung ist die Stelle
37201 nachzubesetzen und hierzu auszuschreiben.
Die skizzierte personalwirtschaftliche Veränderung auf
der Stelle 37201 (bisher: EFD, stv. AL, SGL Technik) wird seitens ABK zum
Anlass genommen, die Funktion der stellvertretenden Amtsleitung „stv. AL“ auf
die Stelle 37005 (bisher: EFD, SGL Einsatz) zu transferieren.
Die Funktion der „stv. AL“ ist in Verbindung mit
der Leitung des SG Einsatz insbesondere im Hinblick auf die Steuerung der
Abläufe des Einsatzdienstes zukünftig auf der Stelle 37005
organisatorisch sinnvoller und effizienter verortet. Diese Neuzuordnung
minimiert Schnittstellen und nutzt Synergieeffekte.
Auf der Stelle 37005 (SGL Einsatz) sind übergreifende und
zentrale Aufgaben sowie Kompetenzen des Einsatzdienstes angelegt: dazu gehört
die Verantwortung für die Einsatzplanung der Berufsfeuerwehr sowie die
Festlegung von Standard-Einsatzregeln, das Erstellen und die Umsetzung von
Regeln bezüglich des Feuerwehr-Einsatzdienstes sowie die Erstellung von
Einsatzkonzepten für besondere Lagen und für besondere bauliche Anlagen und
Örtlichkeiten. Die Funktion der stellvertretenden Amtsleitung, die als Abwesenheitsvertretung
der Amtsleitung (einschließlich der Wahrnehmung sämtlicher daraus
resultierender Aufgaben und Befugnisse) angelegt ist, umfasst die Gesamtleitung
der Berufsfeuerwehr bei Großeinsätzen und überörtlichen Einsätzen sowie die
(Gesamt-) Leitung des Einsatzdienstes und korrespondiert somit in hohem Maße
mit den Einsatzdienstaufgaben der SGL Einsatz. Die Funktion der „stv. AL“ ist
somit im Hinblick auf eine zuverlässige und sichere Aufgabenerbringung im
Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr bei der SGL Einsatz (Stelle 37005)
organisatorisch zielführender angebracht.
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Zur Sicherstellung eines nahtlosen Übergangs im Amt für
Brand- und Katastrophenschutz (ABK) ist eine frühzeitige Neubesetzung und damit
Ausschreibung der Stelle 37201 bereits mit ihrem neuen Stellenprofil (EFD, SGL
Technik) erforderlich.
Es wurde seitens ABK ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass aufgrund des vergleichsweisen kleinen Personalkörpers in der 3. und 4.
Qualifikationsebene (QE) des ABK ein lückenloser Übergang in der Führungsebene
zwingend erforderlich ist. Andernfalls führen Vakanzzeiten regelmäßig zu einer
erheblichen Mehrbelastung der Tagesdienstbeamten, da diese dann verstärkt im
Einsatzdienst eingesetzt werden müssen.
Die Stellenausschreibung erfolgte daher bereits. Dies
geschah allerdings unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung
(vorliegende Beschlussvorlage) des Ausschusses für Personal,
Organisation und Digitalisierung und des Stadtrates.
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Aufgrund des Transfers der Funktion der „stv. AL“ von der
Stelle 37201 auf die Stelle 37005 ist es
organisatorisch erforderlich, die Stellenbeschreibungen dieser Stellen
entsprechend abzuändern. Die angepassten Stellenprofile wurden in die
Stellenbeschreibungen der betroffenen Stellen eingepflegt
(Stellenbeschreibungen vom 18.06.2026).
Der Transfer der Funktion der stellvertretenden
Amtsleitung „stv. AL“ (Abwesenheitsvertretung) von der Stelle 37201 auf die
Stelle 37005 stellt im Endergebnis lediglich die Zuordnung dieser
(abgrenzbaren) Funktion auf eine andere Planstelle dar und somit keine
vollständig neue Tätigkeit bzw. vollständig veränderte Aufgabenstruktur. Die
Bewertung der Stellen 37201 und 37005 ist somit jeweils lediglich anzupassen.
Eine vollständige Neubewertung ist mangels neuer Tätigkeiten oder vollständig
neu strukturierter Tätigkeiten nicht erforderlich.
Die EFD, SGL-Stellen bei ABK sind einheitlich (ohne die zusätzliche Funktion der „stv. AL“) nach BGr A12
bewertet. Bei diesen Stellen ist jeweils die Tätigkeit als
Feuerwehr-Einsatzdienstbeamter/in in der Funktion des Einsatzführungsdienstes
(EFD) (Einsatzdienst) prägend. Die analytischen Dienstpostenbewertungen dieser
Stellen ergeben einheitlich 476 Punkten, was jeweils einer Bewertung nach BGr
A12 entspricht.
Prägende Tätigkeit ist auf der Stelle 37201 (EFD, SGL Technik) nach der
neugefassten Stellenbeschreibung vom 18.06.2026 der Einsatzführungsdienst
(EFD). Folglich ist die Stelle nach BGr A12 zu bewerten.
Die EFD, SGL-Stelle mit der zusätzlichen Funktion der
„stv. AL“ wurde zuletzt zum Stellenplanverfahren 2017 nach BGr A14 gehoben.
Diese Hebung wurde insbesondere damit begründet, dass bei sogenannten
Großschadensereignissen immer eine QE4-Kraft als Einsatzleitung vor Ort sein
sollte und dies aufgrund des Schichtdienstes nur mit insgesamt zwei QE4-Stellen
sichergestellt werden kann. Um sich dem Niveau aller anderen Berufsfeuerwehren
in Bayern anzupassen, wurde daher auch in Fürth eine zweite QE4-Stelle ausgewiesen.
Eine analytische Dienstpostenbewertung der Stelle vom 27.09.2016 kam zu einem
Punktwert in Höhe von 613 Punkten (BGr A14).
Auf der Stelle 37005 (EFD, stv. AL, SGL Einsatz) ist nach
der neugefassten Stellenbeschreibung vom 18.06.2026 neben der
Sachgebietsleitung Einsatz und dem Einsatzführungsdienst (EFD) die Funktion der
stellvertretenden Amtsleitung ausgewiesen. Folglich ist die Stelle nach BGr A14
zu bewerten.
Zusammenfassung:
Durch die beantragte Verlagerung der Funktion der stellvertretenden Amtsleitung
(stv. AL) von der Stelle 37201 auf die Stelle 37005 sind Stellenneubewertungen
zwingend vorzunehmen.
Die Verlagerung der Funktion und Tätigkeit der
stellvertretenden Amtsleitung von der Stelle 37201 auf die Stelle 37005 ändert
nichts an der grundsätzlichen Bewertung der Tätigkeiten/ Funktionen „EFD,
SGL“ und „EFD, stv. AL, SGL“.
Die EFD, SGL-Stellen im ABK sind sachgerecht nach BGr A12
bewertet.
Die Stelle EFD, SGL i. V. m. der stellvertretenden Amtsleitung („stv. AL“) ist
aufgrund der zusätzlich zum EFD und zur SGL neu hinzukommenden höherwertigen
Vertretungstätigkeit sachgerecht nach BGr A14 zu bewerten.
Die Stelle 37201 wird zu einer reinen EFD, SGL-Stelle
(EFD, SGL Technik), vergleichbar mit den übrigen EFD, SGL-Stellen im ABK und
somit nach BGr A12 abgewertet.
Die Stelle 37005 wird zusätzlich zur SGL Einsatz mit der Aufgabe
der stellvertretenden Amtsleitung betraut (EFD, stv. AL, SGL Einsatz) und somit
nach BGr A14 gehoben.
Auf welchen organisatorischen Fachbereich sich die
SGL-Tätigkeit dabei jeweils bezieht (Einsatz, Technik, etc.) ist ohne Belang.
Die vorliegende Beschlussvorlage ist mit ABK abgestimmt.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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ABK-Vfg. vom 02.06.2026: Stellenbesetzung im ABK – Ausschreibung der Stelle 37201 als „EFD, SGL Technik“, BGr A12 (1,0 VZÄ) (Anlage 1)
Analytische Dienstpostenbewertungen – Stellen 37201, 37005 (Anlage 2)
