Für BWA am
22.07.2026:
Die Sitzungsvorlage des Baureferates wird zur Kenntnis genommen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der Projektgenehmigung zum Rückbau der Zirndorfer Brücke.
Für StR am 29.07.2026:
Die Sitzungsvorlage des
Baureferates wird zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat erteilt die geänderte
Projektgenehmigung zum Rückbau der Zirndorfer Brück. Die Kosten der
Rückbaumaßnahme belaufen sich auf ca. 8,5 Mio. €.
Ausgangslage
Im Zuge der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 sowie ergänzenden Bauwerksuntersuchungen wurden bei der Zirndorfer Brücke (BW021) zahlreiche Schäden am Überbau festgestellt. Hierzu zählen Hohlstellen, Betonausbrüche, Risse sowie freiliegende und korrodierte Betonstahlbewehrung.
Bei Bauteilöffnungen im Zuge der Spannstahlbeprobungen wurden Fehlstellen bei der Verpressung der Hüllrohre, Korrosion an Spannstählen sowie teils gerissene Spannstähle festgestellt.
Eine Instandsetzung der festgestellten Schäden an der Spannbewehrung ist nicht möglich.
Bei der im Jahr 2025 durchgeführten rechnerischen Untersuchung des Ankündigungsverhaltens nach dem Riss-vor-Bruch-Kriterium wurde zudem festgestellt, dass das Bauwerk für die zu dieser Zeit beschränkte Verkehrsbelastung von 3,5t, kein ausreichendes Ankündigungsverhalten aufweist.
Daraufhin wurde das Bauwerk im November 2025 für den gesamten Verkehr gesperrt.
Zur Überwachung des Bauwerks werden seitdem halbjährliche Bauwerksprüfungen aus besonderem Anlass und monatliche Durchbiegungsmessungen durchgeführt. Darüber hinaus wird der Hauptüberbau seit November 2025 kontinuierlich durch ein Monitoringsystem überwacht.
Die Ergebnisse aus den Bauwerksprüfungen, den weiterführenden Untersuchungen sowie der rechnerischen Nachprüfung zeigen, dass die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks nicht dauerhaft gewährleistet werden können, sodass ein Abbruch des Bauwerks unumgänglich wird.
Planung
Der Rückbau der Zirndorfer Brücke erfolgt in mehreren aufeinander abgestimmten Bauphasen. Aufgrund der Größe des Bauwerks, der Lage über dem Main-Donau-Kanal sowie der Kreuzung mit der Südwesttangente ist ein abschnittsweiser Abbruch erforderlich.
Die Abbruchmaßnahme umfasst den Rückbau der Brückenausstattung, den abschnittsweisen Ausbau des Überbaus sowie den Abbruch der Pfeiler, Widerlager und Stützwände. Das nördliche Widerlager bleibt bestehen und ist nicht Bestandteil der Abbruchmaßnahmen.
Die einzelnen Bauphasen wurden unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen, insbesondere der Schifffahrt auf dem Main-Donau-Kanal, der Verkehrsführung auf der Südwesttangente sowie der Straße Am Europakanal entwickelt. Die im beiliegenden Erläuterungsbericht aufgeführten Bauphasen stellen einen möglichen Bauablauf dar und stellen die Grundlage für die Termin- und Verkehrslenkungsplanung der Abbruchmaßnahme dar.
Da sich das Bauwerk vollständig im Wasserschutzgebiet sowie im direkten Bereich der Schifffahrtsstraße befinden, ist zur Erlangung des Baurechts ein Wasserrechtsverfahren notwendig. Die notwendigen Abstimmungen haben bereits begonnen.
Zudem finden laufend Koordinierungsgespräche mit der Stadt Nürnberg statt, da diese im gleichen Zeitraum den Knoten Rothenburger Straße / Gebersdorfer Straße umbaut, was Auswirkungen auf die bisherige Umleitung hat.
Um den nicht aufschiebbaren Rückbau der Zirndorfer Brücke zeitgleich mit der Straßenbaumaßnahme der Stadt Nürnberg durchführen zu können, wurde durch die Verwaltung bereits der Ersatzneubau der Schwabacher Brücke um ein Jahr nach hinten verschoben.
Kosten
Die Gesamtkosten der Rückbaumaßnahmen werden inkl. technischer Bearbeitung rd. 8,5 Mio. € betragen.
Zeitplan
Für den Rückbau der Zirndorfer Brücke ist eine Gesamtbauzeit von etwa 10 Monaten vorgesehen.
Der Ausbau des Kanalfeldes über den Main-Donau-Kanal kann nur im Zuge der festgelegten Schifffahrtssperre im Zeitraum vom 05.04.2027 bis 25.04.2027 erfolgen.
Die Terminierung ergibt sich somit aus den vor und nach der Sperre zu erbringenden Bauphasen.
Der Baubeginn vor Ort ist Anfang 2027, sobald es die Witterung zulässt, vorgesehen. Abgeschlossen soll der Rückbau spätestens im Oktober 2027 sein.
Weitere
Vorgehensweise
Nach Erhalt der Projektgenehmigung soll das Wasserrechtsverfahren abgeschlossen werden und die Verkehrsführung, während der Rückbaumaßnahme detailliert ausgearbeitet und mit den beteiligten Dienststellen abgestimmt werden. Sobald dieses final vorliegt, wird dieses dem Bauausschuss vorgestellt.
Zugleich werden die Ausschreibungsunterlagen erstellt und die nötigen Vergabeverfahren eingeleitet, um mit der Maßnahme termingerecht beginnen zu können.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
8,5
Mio. € |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
x |
ja |
Hst. 6310.9503.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
x |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Erläuterungsbericht
Anlage 2: Abbruchphasen
Anlage 3: BE-Flächen
