Die Sitzungsvorlage des Baureferats wird zur Kenntnis genommen.
Der Bau- und Werkausschuss erteilt die Projektgenehmigung zur Errichtung der Radabstellanlagen im Paket 4.2 (Anlehnbügel).
Die Kosten belaufen sich auf ca. 80.000,- €. Das Tiefbauamt wird versuchen Zuwendungen nach dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes zu erhalten. Ob und in welcher Höhe Mittel gewährt werden, kann noch nicht abgeschätzt werden.
Die Realisierung kann auf Grund der aktuell angespannten Haushaltslage der Stadt Fürth nur nach Vorliegen einer Förderzusage erfolgen.
Weitere Referenzvorlage: SpA/0988/2022 Radabstellanlage für Lastenräder (Friedrichstraße)
Ausgangslage
Das seitens des Stadtplanungsamtes in 2024 (BWA vom 02.05.2024) geplante Paket 4 der Radabstellanlagen im Stadtgebiet wurde, nachdem sich dieser BWA gem. Antrag auf die vorrangige Verwendung von Anlehnbügeln festgelegt hatte, in 2025 überarbeitet, dem BWA am 24.09.2025 erneut als Vorplanung zum Beschluss vorgelegt und ohne weitere Planungskriterien mehrheitlich beschlossen. Das Tiefbauamt hat nun diese Vorplanung konkretisiert und als Entwurf geplant. Der überwiegende Teil der Fahrradständer kann gem. Vorplanung bzw. in Anlehnung an diese errichtet werden.
Planung
Insgesamt werden 166 Fahrradstellplätze an 26 Standorten in der Innen- und Südstadt errichtet, davon 143 Standard-Anlehnbügel und 23 Anlehnbügel für Lastenräder. Die jeweilige Anordnung der Abstellanlagen kann beiliegenden Plänen entnommen werden, wesentliche Abweichungen zur Vorplanung werden in der ebenfalls beiliegenden Anlagenliste erläutert.
- Die in der Vorplanung enthaltene ID 49 an der Brücke Würzburger Straße (Klinikum) wird nicht errichtet, da hierfür aus Sicherheitsgründen zunächst eine Ertüchtigung des Brückengeländers notwendig wäre.
- Ebenso nicht errichtet wird die ID 363 am Dr.-Henry-Kissinger-Platz mit Blick auf die in diesem Bereich anstehenden Bau- und Umgestaltungsmaßnahmen (Königstraße, Pegnitzquartier, Nutzung Feuerwache etc.).
- Die ID 366 wird in der Lage geändert, um einen Taxistand zu erhalten. Damit wird auch ein BWA-Vorplanungsbeschluss aus 2022 (siehe weitere Referenzvorlage) umgesetzt.
- ID 371 in der Gustavstraße (Parkplatz) wird auf einen anderen Stellplatz verlegt, um einen Wasserschieber künftig freizuhalten.
Soweit die Gefahr einer Kollision mit ein-/ausparkenden Fahrzeugen besteht, sollen Poller zwischen Fahrradständer und Parkplatz errichtet werden. Bei Abstellanlagen nach Einmündungen o.ä. kommen stattdessen Baken (VZ 605 StVO) zum Einsatz. Stellplätze für Lastenräder sollen mit VZ 314 „Parken erlaubt“ und Zusatzzeichen „Lastenrad“ (Sinnbild gem. StVO-Novelle 2020) gekennzeichnet werden.
Vor der Rosenstraße 14 (gegenüber
Einmündung Hallemannstraße) wird zur Deckung des Bedarfs ein Stellplatz für
Krafträder (zulasten Kfz) errichtet und mit Pollern gesichert. Vor der
Kaiserstraße 89 (derzeit unbefestigte Schrägparkstände) soll die Fläche der
Fahrrad-/Lastenradständer asphaltiert werden.
Von verschiedenen Fachstellen werden Bügelabstände zwischen 70 cm und 1,00 m empfohlen. Als Kompromiss zwischen Komfort und Anzahl im knappen, städtischen Straßenraum wird ein Bügelabstand von 80 cm gewählt. Dieses Maß entspricht denen in den letzten Einzelprojekten, bspw. neben Rudolf-Breitscheid-Straße 9 in der Hallstraße, Schwabacher Straße 1 Ecke Schirmstraße oder Königstraße 36/38 im Zuge der Errichtung der Fahrradstraße.
Kosten
Die Kosten des Paketes 4.2 (Anlehnbügel) belaufen sich auf ca. 80.000,- €. Es wird versucht, Zuwendungen über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes zu erhalten. Ob und in welcher Höhe Mittel gewährt werden, kann noch nicht abgeschätzt werden.
Die Realisierung kann auf Grund der aktuell angespannten Haushaltslage der Stadt Fürth nur nach Vorliegen einer Förderzusage erfolgen.
Zeitplan/weiter Vorgehensweise
Das Tiefbauamt wird sich mit der Regierung von Mittelfranken hinsichtlich möglicher Zuwendungen abstimmen. Abhängig von der Rückmeldung zur Förderung kann eine Ausschreibung, Vergabe und Errichtung der Anlagen frühestens im Frühjahr 2027 erfolgen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
80.000,- € |
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nein |
X |
ja |
Unterhalts- maßnahmen; nicht beziffer- bar |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
X |
ja |
Hst. 6800.9505.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Übersichtskarte, Lagepläne 1 – 4 der Standorte, Anlagenliste
